Oberste Gerichte lehnen die Vorratsdatenspeicherung immer wieder ab. Trotzdem fordern die EU-Staaten einen neuen Anlauf. Wie die Mitgliedstaaten intern argumentieren, zeigen Dokumente der Arbeitsgruppe, die wir veröffentlichen. Für die Massenüberwachung gibt es auch einen Plan B: die E-Privacy-Verordnung.