Ich gebe es gerne zu, rund um den Glücksspielstaatsvertrag gibt es die ein oder andere juristische Fragestellung, die ich nicht beantworten kann. Ein schönes Beispiel ist die Klausel, dass für den GlüStV – im Gegensatz zum JMStV-E, der die Zustimmung aller Bundesländer benötigte, um in Kraft zu treten – nur die Zustimmung aus 13 der […]