National-Once-Only-Technical-SystemStaatsvertrag für „Datenautobahn“

Das Bundeskabinett beschließt einen Staatsvertrag. Damit können Bund und Länder eine zentrale Datenaustausch-Infrastruktur auf Behördenebene aufbauen. Bundestag und Bundesländer müssen noch zustimmen.

linke Seite des Bildes: von hinten Friedrich Merz (CDU); daneben von der Seite Karsten Wildberger (CDU); daneben von der Seite Bärbel Das (SPD)
Das Bundeskabinett in Berlin beschließt den NOOTS-Staatsvertrag mit neuem Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Jens Schicke

Es gehe um nichts weniger als eine „Datenautobahn“ für Behörden, so das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Der zuständige Staatssekretär Markus Richter spricht über „eine Datendrehscheibe, die Behörden in ganz Deutschland und Europa digital verbinden kann“. So beschreibt er das National-Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS. Am 28. Mai beschloss nun das Bundeskabinett den Staatsvertrag, der die Zusammenarbeit dabei zwischen Bund und Ländern regelt.

Die müssen eine IT-Infrastruktur aufbauen, in der alle öffentlichen Stellen unabhängig vom Ressort und Ebenen-übergreifend Daten und Nachweise abrufen können. Denn das NOOTS ist eine Vorgabe der EU-Verordnung zum Single-Digital-Gateway und das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS). Dahinter steckt das Once-Only-Prinzip.

Das Once-Only-Prinzip besagt: Bürger:innen und Unternehmen sollen ihre Daten der Verwaltung nur ein einziges Mal übermitteln müssen. Benötigen Behörden bestimmte Daten, um einen Antrag bearbeiten zu können, sollen sie sie bei der entsprechenden Behörde anfragen dürfen, die die Daten vorhält.

Warum ein Staatsvertrag?

Wollen Bürger:innen beispielsweise ihren Wohnsitz ummelden oder Bürgergeld beantragen, müssen sie Stand jetzt erforderliche Nachweise im Amt jedes Mal erneut vorlegen. Künftig soll die Verwaltung auf vorhandene Informationen direkt zugreifen können, sofern der Antragsteller zuvor seine Erlaubnis erteilt hat.

Das ist bislang nicht möglich und auch verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Das Grundgesetz kennt keine sogenannte Mischverwaltung. Bundes- und Landesverwaltungen arbeiten und entscheiden demnach eigenständig über ihre Datenhaltung. Daher sind die Datenbestände der einzelnen Verwaltungen je nach Bundes-, Landes-, Kreis-, Bezirksebene voneinander getrennt.

Der Staatsvertrag (PDF) gibt nun den Rechtsrahmen dafür vor. Wie der Bund das NOOTS technisch umsetzt, steht auf einem anderen Blatt. Denn im Vordergrund stehen bislang rechtliche, finanzielle und organisatorische Fragen. Die Dokumentation des NOOTS-Konsultationsprozesses macht beispielsweise keine Informationen darüber transparent, wie Bund und Länder die IT-Sicherheit beim Datenaustausch gewährleisten wollen.

Wer zahlt?

Die Kosten, um NOOTS aufzubauen, zu betreiben und weiterzuentwickeln, tragen Bund und Länder gemeinsam. Finanzieren wollen sie die technische Umsetzung zunächst aus Haushaltsmitteln der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).

Ab 2027 wollen sie nur noch 53,4 Prozent der Gesamtkosten dem FITKO-Budget entnehmen, die restlichen 46,6 Prozent soll der Bund tragen. Das Bundesverwaltungsamt soll die Verantwortung für den Betrieb übernehmen. Laut Gesetzentwurf erhält das Amt mindestens 2,8 Millionen Euro zusätzlich, da zu erwarten sei, dass es höhere Ausgaben unter anderem für Personal haben wird.

Der Staatsvertrag war auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember beschlossen worden. Damit er in Kraft tritt, müssen noch der Bundestag und elf Länder spätestens bis Ende Juni 2026 zustimmen. Stimmen sie nicht zu, wird der Vertrag gegenstandslos.

5 Ergänzungen

  1. „Datenautobahn“

    Und wer schafft noch kurz das Bergmassiv weg?
    Danach kommt noch eine Sumpflandschaft, was ist damit?
    Die Landstraßen gehen schon drum herum, werden die Brücken dann noch repariert?

  2. Das NOOTS ist keine Vorgabe aus der SDG-VO. Die spezifiziert die Teilnahme am EU-OOTS nicht besonders. Das NOOTS ist eher der Versuch alle Anforderungen aus Registermodernisierung, OZG und SDG-VO mit einer zentralen Komponente zu erfüllen.

  3. Hallo Frau Menhard, haben Sie eine Einschätzung, ob es sein kann, dass Bund und Länder dem Vertrag nicht zustimmen, oder gilt dieser prinzipiell als gesichert? Danke und viele Grüße!

    1. Schwer zu sagen, wo es noch Unstimmigkeiten geben könnte. Inwieweit sich beispielsweise der aktuelle Gesetzentwurf an dem Entwurf des IT-Planungsrates (Bund-Länder-Gremium) vom November 2024 orientiert, lässt sich nicht sagen. Letzterer ist nicht öffentlich.

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