Staatstrojaner
-
: Friedrich: Außer Kontrolle
: Friedrich: Außer Kontrolle Frank Schirrmacher kritisiert in der FAZ unseren Bundesinnenminister Friedrich und das klingt dann fast schon wie ein Nachruf: Außer Kontrolle.
Auf dem Gebiet der Überwachungssoftware führt Friedrich einen Angriffskrieg aus dem vergangenen Jahrhundert. Dabei ist sein Vorwurf an den Chaos Computer Club, dieser habe mit seiner Enthüllung, dass der Staatstrojaner gesetzwidrig programmiert sei, nichts als „Chaos“ verbreitet, alles andere als witzig. Denn Hacker haben gezeigt, dass zumindest bei Landesbehörden die Produktion amtlicher Spionageprogramme außer Kontrolle geraten ist. Es ist skandalös genug, dass eine Firma, deren Vorläuferin wegen Bestechung von Zollbeamten verurteilt wurde, immer noch für viele Millionen Euro die Instrumente für die heikelste aller Überwachungsaufgaben herstellen darf.
-
: Aktuelle Stunde im Bundestag zum Staatstrojaner
: Aktuelle Stunde im Bundestag zum Staatstrojaner Im Bundestag läuft seit eben die Aktuelle Stunde zum Staatstrojaner. Bundesinnenminister Friedrich schwänzt und hat Staatssekretär Ole Schröder vorgeschickt. Stream gibts auf bundestag.de. Ich verlink später.
Mein Höhepunkt bisher ist dieser Satz von Hans-Peter Uhl: „Die Computer der Kriminellen werden immer ausgetüftelter, immer raffinierter!“
Auch gut ist sein Staatsverständnis und wer uns regiert:
„Es wäre schlimm, wenn zum Schluß unser Staat regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub, es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und Gesetz verpflichtet sind.“
Update: Hier ist die Büttenrede von Hans-Peter Uhl:
Eine Zusammenfassung findet man u.a. bei Zeit-Online: Denn die Behörden wissen nicht, was sie tun.
BKA und Zoll konnten gar nicht sicher wissen, was der Staatstrojaner kann und was nicht. Sie haben den Quellcode nie gesehen, also auch keine Kontrolle über die Software.
-
: 0zapftis: Frank Rieger und Ulf Buermeyer über den Staatstrojaner (Update)
: 0zapftis: Frank Rieger und Ulf Buermeyer über den Staatstrojaner (Update)
Auf dem gestrigen ersten netzpolitischen Abend des Digitale Gesellschaft e.V. in der c‑base in Berlin gaben Ulf Buermeyer (Richter und Verfassungsrechtler) und Frank Rieger (Chaos Computer Club) einen Überblick über die aktuelle Debatte rund um den Staatstrojaner. Eine Video-Version wird es wahrscheinlich irgendwann demnächst geben, bis dahin gibt es hier den 23 Minuten langen Dialog als MP3 und OGG.Update: Jetzt mit Video.
Ulf Buermeyer und Frank Rieger über den Staatstrojaner from netzpolitik on Vimeo.
-
: 0zapftis: Der Staatstrojaner zwischen Grauzone und Nachladefunktion
: 0zapftis: Der Staatstrojaner zwischen Grauzone und Nachladefunktion In der Union gibt es wohl unterschiedliche Interpretationen, ob die Staatstrojaner in einer rechtlichen Grauzone eingesetzt worden sind. Die These mit der rechtlichen Grauzone vertritt momentan Hans-Peter Uhl:
„Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionagesoftware in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten.“ Geschehen sei aber „absolut nichts“, sagte Uhl.
Währenddessen sagt unser Innenminister Friedrich:
Für die Quellen-TKÜ gibt es eine rechtliche Grundlage.
Weiter erklärt Friedrich in einem Interview mit der FAZ:
Der CCC hat nichts aufgeklärt, sondern dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht. Da sind viele Missverständnisse entstanden. Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.
Also bis auf die bayrischen Sicherheitsbehörden, was ja vor Gericht bewiesen wurde, auch wenn die Landesregierung das gerade wieder etwas leugnet und mal schauen, was jetzt noch so rauskommt… Übrigens will Friedrich von den illegal eingesetzten und gerichtlich dokumentierten Staatstrojanern in Bayern ebenfalls nichts wissen, sondern erklärt:
Es stand die Behauptung im Raum, die Länder hätten eine Software eingesetzt, die mehr kann, als sie durfte. Das darf natürlich nicht sein. Es gibt jedoch nach meinem jetzigen Kenntnisstand keinerlei Hinweise, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden ist.
Die Lösung ist übrigens laut Friedrich:
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung.
Aber kann mal passieren.
Aktueller Stand ist derzeit übrigens, dass deutsche Behörden offenbar in hundert Fällen Computer mit Hilfe eines Staatstrojaners ausspioniert haben. Wieviele Einsätze davon legal oder illegal waren, wird vielleicht noch aufgeklärt.
Der aktuelle Print-Spiegel meldet heute, dass DigiTask Behörden den Sourcecode zur Kontrolle vorab gezeigt habe. Wenn das so war, dann klingt das wie Verfassungsbruch mit Vorsatz.
Und dann war da noch der Vorwurf mit der Nachladefunktion des entdeckten Staatstrojaners. Dafür gibt es jetzt eine Erklärung von Innenminister Friedrich:
„Wir brauchen diese Nachladefunktion, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können.“
Man mag sich gar nicht ausmalen, wieviele Steuergelder in die Finanzierung von Krisenkommunikation diese Woche geflossen ist, um sich so eine Ausrede zusammen zu basteln, warum Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens durch den Staatstrojaner-Einsatz damit laut Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nicht mehr gerichtsfest sind. Diese Woche könnte noch spannend werden, da Sitzungswoche im Bundestag ist und die Debatte dort weiter geht.
-
: Die Trojaner-Attacke – Wer schützt uns vor dem Staat?
: Die Trojaner-Attacke – Wer schützt uns vor dem Staat? Heute Abend gibt es bei Phoenix ab 22:15 die Phoenix-Runde featuring Innenminister Uwe Schünemann (CDU/Niedersachen) und Andreas Bogk (CCC). Das wird sicher lustig, denn es geht um „Die Trojaner-Attacke – Wer schützt uns vor dem Staat?“ Livestream gibts bei phoenix.de.
Schlagworte wie „großer Lauschangriff“ oder „gläserne Bürger“ sind in der Medienlandschaft fest etabliert. Mit dem so genannten Bundestrojaner geht die Diskussion um Ziele und Grenzen staatlicher Überwachung nun in eine neue Runde. Mit Hilfe eines Spähprogramms machten bayerische Polizeibeamte rund 60.000 Photos vom Computerbildschirm eines verdächtigten Drogenkriminellen. Unklar ist, bei welchen anderen Behörden und in welchem Ausmaß solche Programme noch zum Einsatz kamen. Haben wir schon längst eine neue Stufe der Überwachung erreicht, ohne uns dessen bewusst gewesen zu sein? Wie weit darf der Staat im Namen von Verbrechensbekämpfung gehen? Die Trojaner-Attacke – Wer schützt uns vor dem Staat?
Alexander Kähler diskutiert u.a . mit:
- Andreas Bogk (Chaos Computer Club)
– Bernhard Witthaut (Bundesvorsitzender der GdP)
– Gudula Geuther (Deutschlandradio)
– Uwe Schünemann, CDU (Innenminister Niedersachsen) -
: Digitask mahnt Hedonistische Internationale ab
: Digitask mahnt Hedonistische Internationale ab Die Firma Digitask hat viele deutsche Sicherheitsbehörden mit Überwachungstechnik und auch Werkzeugen zur Onlinedurchsuchung beliefert. Die Lieferung einiger Staatstrojaner sorgte diese Woche für viel Aufmerksamkeit. Am Montag gab es auf einmal einen Twitter-Account namens @digitaskgmbh, der sich in die Debatte einschaltete und vorgab, als offizieller Kommunikationspartner des Unternehmens zu agieren. Dort wurde aber eigentlich auch nur getwittert, was bereits offiziell von Vertretern des Unternehmens kommuniziert wurde. Der Account und einige Tweets schafften es auch in die mediale Berichterstattung, bis sich auch bei Journalisten rumsprach, dass es sich um einen Fake-Account handelte, was man auch auf der Webseite des Unternehmens nachlesen kann:
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die DigiTask GmbH keinerlei Aktivitäten in sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook etc. betreibt. Entsprechend anmutende Accounts sind widerrechtlich erstellt worden und entziehen sich unserer Einflussnahme.
Auf der Webseite der Hedonistischen Internationale tauchte daraufhin ein Bekennerschreiben auf: Sektion „Innovation durch Kompetenz – Büro für spezielle Kommunikationslösungen“ bekennt sich zu DigiTask-Twitter-Fake. Darin heißt es:
-
: Staatstrojaner vom BND koordiniert?
: Staatstrojaner vom BND koordiniert? Gestern berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass Landesbehörden „multifunktionale Rohlinge“ des Staatstrojaners zugeschickt bekämen und diese dann individuell und grundrechtskonform konfigurieren sollten. Das Blog Gruen-Digital vermutete, dass dies eine Behörde auf Bundesebene koordinieren könnte, was nach BKA klang. Die Nachrichtenagentur dapd zitierte heute erneut die Stuttgarter Nachrichten erneut und mittlerweile klingt das so, als ob nicht das BKA die „multifunktionalen Rohlinge“ verteilt hätte, sondern der Bundesnachrichtendienst als Auslandsgeheimdienst. Das macht das ganze nochmal spannender, denn damit scheint die Geschichte mittlerweile im Bundeskanzleramt angelangt:
Der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Günter Heiß, der die Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst ausübt, hatte dagegen der Zeitung gesagt, die Landesbehörden bekämen „multifunktionale Rohlinge“. Die Ermittler müssten „die Software für jeden einzelnen Zugriff zuschneiden, dass es im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zulässig ist“. Ob diese Praxis möglicherweise speziell für den Auslandsgeheimdienst BND gilt, wollte in Regierungskreisen niemand kommentieren.
Update:
Der Spiegel-Redakteur Holger Stark twitterte eben, dass diese Lesart nicht stimmen würde („Finger weg von dieser Lesart. Sie stimmt nicht.“). Mal schauen, was da noch aufgeklärt wird.
In einem weiteren Tweet erklärte Stark als Begründung, warum diese Lesart falsch sei: „Inlands- und Auslandsbehörden arbeiten bei Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ separat. Zu separat, wie viele finden.“
Und wenn sie doch nicht so seperat arbeiteten und der BND dies koordinierte? Bisher gab es ja in dieser Geschichte einige Dinge, die vorher niemand für möglich gehalten hätte. Wie z.B. dass Anfang der Woche noch keine Bundesbehörde involviert gewesen sein wollte, mittlerweile BKA und Zollkrimainalamt irgendwie beteiligt waren und eine spannende Frage ist ja, warum der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt dazu jetzt Stellung nimmt und keiner weitere Fragen mehr kommentieren möchte?
-
: Joachim Herrmann erklärt den Trojanereinsatz
: Joachim Herrmann erklärt den Trojanereinsatz Die Grünen haben Monty Python remixt, um dem bayrischen Innenminister das mit dem Staatstrojaner erklären zu lassen:
-
: 0zapftis: Podcasts rund um den Staatstrojaner
: 0zapftis: Podcasts rund um den Staatstrojaner In Alternativlos-Podcast Folge 19 sprechen Frank Rieger, Felix von Leitner und Constanze Kurz über den Staatstrojaner und plaudern etwas aus dem Nähkästchen. Hier ist die MP3.
Zu Besuch beim Küchenradio war gestern der Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer, den wir vorgestern interviewt haben. Hier ist die MP3.
Thomas Wiegold hat den Mitschnitt der heutigen Bundespressekonferenz rund um den Staatstrojaner online gestellt. Es sprachen: Für das Innenministerium Jens Teschke, für das Finanzministerium Martin Kotthaus. Außerdem der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter und für das Bundesjustizministerium Thorsten Bauer. Die MP3 gibt es hier.
-
: Sammelwut in der Parallelwelt, oder: die digitale Machtfrage
: Sammelwut in der Parallelwelt, oder: die digitale Machtfrage „hr2 – Der Tag“ hat heute eine Stunde lang über „Sammelwut in der Parallelwelt, oder: die digitale Machtfrage“ berichtet. Das ist hörenswert und hier ist die MP3.
Wo wären wir ohne den Chaos Computer Club? Wahrscheinlich längst versunken im Chaos der Datensammler, ausgeforscht und aufgesogen von der digitalen Parallelwelt. Sind wir auch mit dem Chaos Computer Club, sagen die Pessimisten. Die recht haben könnten – der Unterschied ist nur, dass wir Dank der akribischen Arbeit der vereinigten Hacker immer wieder davon erfahren. Davon, wie weit der Staat ist beim Brechen seiner eigenen Gesetze und Beugen der Verfassung – und wie weit die Industrie ist beim Verfertigen eigener digitaler Marktgesetze. Das hilft uns beim Innehalten und Stellen der wichtigsten Frage zur ungebremsten Datensammelwut: Cui bono? Wem nützt das? Und was wollen die Sammler mit unseren Daten?
-
: #0zapftis: Auch Polizei Rheinland-Pfalz arbeitet mit Staatstrojaner
Staatstrojaner vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/leralle/">Ralf</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">BY-NC-SA 2.0</a>. : #0zapftis: Auch Polizei Rheinland-Pfalz arbeitet mit Staatstrojaner
Nach anderen Ländern gibt auch Rheinland-Pfalz zu, bereits in einem Fall den Einsatz eines Staatstrojaners „technisch vorbereitet“ zu haben. Der Stellungnahme des Innenministeriums vom 10. Oktober nach sei bislang jedoch keine heimliche Online-Durchsuchung oder Quellen-TKÜ damit vorgenommen worden. Eine „Ausleitung“ von Daten habe nicht stattgefunden. Es sei eine Software „zum Einsatz“ gekommen, die nicht aus Rheinland-Pfalz stamme:Die Polizei Rheinland-Pfalz hat bislang in einem einzigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Jahr 2010 aufgrund eines richterlichen Beschlusses technische Vorbereitungen zur Durchführung einer Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) getroffen. Hierbei kam Software zum Einsatz, die von einer Polizeibehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz im Wege der Amtshilfe zur Verfügung gestellt wurde; diese Software hat den Vorgaben des richterlichen Beschlusses entsprochen. Zu einer Ausleitung von Daten kam es dabei nicht. Die Landespolizei selbst hat bisher weder eine präventiv-polizeiliche Quellen-TKÜ noch eine Online-Durchsuchung durchgeführt.
Für mich liest sich das „kam zum Einsatz“ und der Verweis, dass bislang keine Daten „ausgeleitet“ worden seien dabei bisher so, dass der Trojaner wohl nicht nur auf den konkreten Fall angepasst wurde, sondern auch bereits auf den betroffenen Rechner eingeschleust wurde, dann jedoch keine weiteren Daten ausspioniert oder Kommunikationsvorgänge mehr abgehört wurden. Zu den Gründen, warum die Überwachung hier offenbar abgebrochen wurde oder abbrach, schweigt sich das Ministerium bislang aus.
Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass beim LKA ein eigenes „TKÜ-Kompetenzzentrum“ eingerichtet wurde, das im Falle eines Trojaner-Einsatzes eine dem jeweiligen richterlichen Beschluss entsprechende Software konfigurieren soll (und vermutlich auch von dort aus einsetzen soll). In Rheinland-Pfalz hatten SPD, CDU und FDP erst in diesem Jahr die heimliche Online-Durchsuchung im Rahmen eines großen Überwachungspaketes im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz eingeführt.
(Bild: CC BY-NC-SA 2.0 by @leralle, thx)
-
: 0zapftis: Innenministerium will vorab nichts gewusst haben
: 0zapftis: Innenministerium will vorab nichts gewusst haben Der Chaos Computer Club hat das Bundesinnenministerium vorab über die Veröffentlichung des Staatstrojaners über den ehemaligen Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch informieren lassen. Das findet sich u.a. in Medienberichten wie bei Heise und wurde mir auch nochmal vom CCC bestätigt:
Die Mitarbeiter von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) waren seit Freitag vorgewarnt: Da überbrachte der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) dem Ministerium die Recherche-Ergebnisse des Vereins, damit die Strafverfolger eventuell laufende Überwachungsaktionen noch kontrolliert beenden können.
Das ist insofern interessant als dass Markus Beyer, Sprecher vom Bundesinnenministerium, heute in der Bundespressekonferenz erklärte, dass kein Vertreter des Chaos Computer Clubs vorab das Bundesinnenministerium informiert habe. Das kann man im Transcript der Befragung lesen:
Zu dem Teil Ihrer Frage, den ich gerade nur verneint hatte: Es gab in der Tat eine Agenturmeldung, in der behauptet wurde, der Chaos Computer Club hätte das Bundesinnenministerium vorab darüber informiert. Das ist nicht der Fall. Es gab jedenfalls niemanden, der sich als Vertreter des Chaos Computer Clubs bei uns vorher gemeldet und gesagt hätte: Ich übergebe Ihnen jetzt Informationen oder Material. So wurde es in den Medien oder auch von dem Verein ja dargestellt. Dafür gibt es aber keine Hinweise, keine Erkenntnisse. Wir haben das bei uns im Hause auch abgefragt. In dieser Form kann ich das zumindest verneinen.
Diese beiden diametralen Interpretationen der Realität sind auf jeden Fall interessant.
-
: 0zapftis: Niedersachen, Bayern, Baden-Würtemberg und Brandenburg sind dabei
: 0zapftis: Niedersachen, Bayern, Baden-Würtemberg und Brandenburg sind dabei Bisher haben Bayern, Niedersachsen, Brandenburg und Baden-Würtemberg den Einsatz von Staatstrojanern gestanden. Wer kommt als nächstes? Unklar ist zur Zeit, ob alle dieselbe verfassungswidrige Software eingesetzt haben, die von der Firma Digitask vertrieben wird. Fefe verweist auf den Bundesanzeiger, wo größere Ausgaben im Öffentlichen Dienst gemeldet werden müssen. Dort findet man mehrfach die Firma Digitask, u.a. beim Zollkriminalamt.
Der nächste Spaß wird sein, das alles Crowdsourcing-mäßig zu dokumentieren. Google bietet da eine erste Anlaufstelle.
Die 3sat Kulturzeit hatte mich heute zum Thema interviewt: Besuch im Computer – Wer fürchtet sich vor’m Staatstrojaner? Das findet man auch bei Youtube:
-
: Netzpolitik-Interview: Ulf Buermeyer über den Staatstrojaner
: Netzpolitik-Interview: Ulf Buermeyer über den Staatstrojaner Ich hab dem Berliner Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer einige Fragen rund um den Staatstrojaner und den rechtlichen Grundlagen gestellt, die dieser freundlicherweise beantwortet hat. Ulf Buermeyer ist u.a. Mitverfasser des Fachaufsatzes „Zur Rechtswidrigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf Grundlage des § 100a StPO“.
netzpolitik.org: Was ist der Unterschied zwischen einer Onlinedurchsuchung und einer Quellen-TKÜ?
Ulf Buermeyer: Der technische Unterschied ist relativ gering – aus rechtlicher Sicht muss man aber beides auseinander halten:In beiden Fällen wird ein Trojaner eingespielt, der im Prinzip die volle Kontrolle über den Rechner erlaubt. Digital hat der Staat dann also „den Fuß in der Tür“ – er kann durch bloßes Nachladen von Modulen alles Mögliche mit dem Zielrechner anstellen. Daher sind beide Maßnahmen technisch auf das engste verwandt.
Der Unterschied liegt nur in der exakten Funktion: Bei der Quellen-TKÜ darf lediglich Kommunikation „abgeschnorchelt“ werden, um den schönen Begriff von Constanze Kurz zu zitieren – also all das, was man auch bei einer „normalen“ TKÜ über den Provider / Telefonanbieter mitlesen könnte. Screenshots oder der Zugriff auf die Festplatte sind nicht erlaubt.
Eine Online-Durchsuchung hingegen bedeutet grundsätzlich vollen Zugriff auf den Computer – also all das, was der CCC bei den nun analysierten Trojanern gefunden hat. Beide Funktionen – Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ – sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Grundgesetz zwar möglich. Man braucht dann aber unbedingt eine spezielle rechtliche Grundlage. Die gibt es bislang z.B. im BKA-Gesetz. Für strafrechtliche Ermittlungen – um die es hier geht – gibt es aber bisher kein Gesetz; die Polizeigesetze erlauben die Eingriffe nur zur Abwehr von zukünftigen Gefahren, aber nicht zur Verfolgung vergangener Straftaten.
-
: 0zapftis: Erste erwischte Täter sitzen beim LKA Bayern
: 0zapftis: Erste erwischte Täter sitzen beim LKA Bayern Heute Morgen versuchte Wolfgang Bosbach im Deutschlandfunk, die Diskussion um den Staatstrojaner etwas zu entschärfen, indem er den Chaos Computer Club aufforderte, Beweise vorzulegen.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Bosbach, hat den Chaos Computer Club aufgefordert, Vorwürfe zu belegen, wonach Bundesbehörden heimlich Überwachungssoftware einsetzen. Derartige Behauptungen seien nicht zulässig ohne konkrete Beweise, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Sollten sich die Vorhaltungen bewahrheiten, sei dies ein ernst zu nehmender Vorgang
Der CCC hatte bisher darauf verzichtet, um die eigenen Quellen zu schützen, bzw. den Quellen selbst die Möglichkeit zu geben, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Nun ist der Rechtsanwalt Patrick Schladt mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen und erklärt, dass einer seiner Mandanten in Bayern betroffen war und er den Rechner samt Trojaner an den CCC übergeben hätte.
Einer der vom CCC dokumentierten „Staatstrojaner“ wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des „Screenshot-Trojaners“, der bereits im Frühjahr diesen Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war, siehe http://ijure.org/0zapftis. Die Beweiskette von mir zum CCC ist dabei lückenlos dokumentiert.
(Da der Server gerade zu schnell zu oft verlinkt wurde, ist der jetzt tot. Hier gibts den Google-Cache mit der PM.)
Über genau diesen Fall hatten wir übrigens bereits gestern spekuliert. Beim CCC sollen aber noch mehr Festplatten von mehr Betroffenen, auch aus anderen Bundesländern eingetroffen sein.
-
: Uhl: Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter
: Uhl: Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter Hans-Peter Uhl meldet sich mit einer Pressemitteilung zum Staatstrojaner zu Wort. Sinngemäß erklärt er, dass die Bundesjustizministerin Schuld daran ist, dass womöglich eine Sicherheitsbehörde diesen Trojaner verfassungswidrig eingesetzt hat:
„Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.“
Lieber Herr Uhl, ist denn die Skandalisierung eines Verfassungsbruchs (nicht) in Ihrem Sinne und in diesem Fall gerechtfertigt oder werfen Sie mit Ihrer Pressemitteilung nur eine Nebelkerze?
Update: bleed verweist noch auf einen weiteren Höhepunkt in der Pressemitteilung, die Uhl’sche Definition:
“Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung)”