Wenn bekannt wird, welche Aufträge das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst gibt, würde das dessen Informationsgewinnung „in hohem Maße beeinträchtigen“ und seiner Funktionsfähigkeit „insgesamt schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt Einblick in das Dokument, das der BND-Spion Markus R. an die CIA gegeben hat.