Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Akten der Geheimdienste, die im Besitz des Kanzleramts sind, nicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herausgegeben werden müssen. Hintergrund ist die Klage eines Journalisten, der bereits in den beiden Vorinstanzen mit dem Antrag gescheitert war, Akten von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst über die RAF, Terroranschläge aus dem Jahr 1977 und […]