Ein geplantes Gesetz zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Niedersachsen hatte viel Gegenwind bekommen. Nun hat die niedersächsische Landesregierung ihren Erstentwurf überarbeitet und Regeln zum Datenaustausch konkretisiert. Doch Fachleute wünschen sich weitere Anpassungen.
Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert.
Die Polizei in Niedersachsen soll künftig Daten zu vermeintlich gefährlichen Personen erhalten, die zwangsweise in eine Klinik eingewiesen wurden. Was gefährlich heißt, soll das Land definieren. Fachleute halten das für „verfassungsrechtlich bedenklich“.
Die heutige Degitalisierung widmet sich einem tief menschlichen Thema, dem Bewusstsein. Oder genauer gesagt, dem immer wieder fehlenden Bewusstsein für das, das, was manch vermeintlich gut gemeinter Ansatz von Digitalisierung mit Menschen macht.
Die Innen- und Gesundheitsminister:innen haben auf ihren letzten Konferenzen über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen beraten. Doch Ideen wie ein „integriertes Risikomanagement“ oder Datenaustausch zwischen Gesundheitsbehörden und Polizeien treiben Stigmatisierung voran und behindern angemessene Hilfe.
Nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg fordern Politiker:innen, psychisch erkrankte Gewalttäter:innen in Registern zu erfassen. Diese Idee ist nicht neu, tatsächlich werden bereits Daten zur psychischen Verfassung bei der Polizei erfasst. Doch statt Sicherheit bringt das Stigmatisierung.
Der Täter des Amoklaufs in München spielte Counter Strike. Das brachte unter anderem Bundesinnenminister Thomas de Maizière dazu, wieder eine Debatte über sogenannte gewaltverherrlichende Spiele zu starten. Doch dass die zu nichts führt, hat bereits die Vergangenheit gezeigt – die Probleme liegen woanders.