Die EU-Kommission beschwert sich erneut in Berlin über ein neues Regelwerk, das den Landesmedienanstalten Regulierungsmacht über Youtube, Facebook und Co. geben soll. Der Staatsvertrag widerspreche geltendem EU-Recht.
Während auf Papier gedruckte Zeitungen über einen günstigen Mehrwertsteuersatz indirekt gefördert wurden, galt für digitale Ausgaben von Zeitungen oder eBooks der volle Steuersatz. Diese Ungleichbehandlung wird nun bald ihr Ende finden.
Kommt das gesetzliche Verbot von Ad-Blockern? Die Bundesregierung prüft derzeit diesen Wunsch von Medienunternehmen. Für die Perspektive von Verbrauchern und das Problem von mit Werbung ausgelieferter Schadsoftware interessiert sie sich dabei nicht besonders.