Das Bundeskriminalamt hat seit 2001 in mehreren Fällen eine so genannte „Homepageüberwachung“ durchgeführt. Dabei werden bei „besonders auffälligen Zugriffen“ auf Fahndungsseiten die Anschlussinhaber hinter den zugreifenden IP-Adressen ermittelt. Auch Landespolizeien haben schon solche Honeypots betrieben, die vor drei Jahren vom Justizministerium verboten wurden.