Die Vorratsdatenspeicherung soll auf zwei oder drei Monate verkürzt werden und diesmal wirklich nur für schwere Straftaten mit Richtervorbehalt verwendet werden. Das fordert eine vom Bildungsministerium finanzierte Studie mit dem Titel „Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung“. Am Grundproblem ändert das leider nichts: Die massenhafte anlasslose Überwachung ist ein Paradigmenwechsel und gehört abgeschafft. Seit Mai 2006 […]