Heute wurde in Berlin eine Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie erlaubt so ziemlich alles, was an digitaler Überwachung möglich ist: Verhaltensscanner, Gesichtersuche, Palantir-artige Datenanalysen, Staatstrojaner. Ein Kommentar.
Familienvideos, Selfies, Chatgruppen: Die Bundesregierung will es Polizeibehörden erlauben, das öffentliche Internet mit den biometrischen Daten gesuchter Personen abzugleichen. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer Infrastruktur der umfassenden Überwachung.
Das Bundesinnenministerium will mehr biometrische Gesichtersuche im Asylverfahren und streicht dafür Vorgaben zu Transparenz und Datenschutz. Die Pläne könnten gegen EU-Recht verstoßen.
Die Bundesregierung will Polizeibehörden und auch das Bundesamt für Migration und Flucht mit neuen Befugnissen für die biometrische Gesichtersuche im Netz ausstatten. Aber darf sie das überhaupt? Mit den neuen EU-Regeln für den Einsatz von KI ist das kaum unter einen Hut zu bringen.
Auch in London darf die Polizei die umstrittene Gesichter-Suchmaschine PimEyes nicht nutzen. Dennoch sollen Beamt:innen die Seite mehr als 2.000 Mal aufgerufen haben. Jetzt hat die Behörde den Zugriff über Dienstgeräte gesperrt.
Die 47. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 17 neue Texte mit insgesamt 143.585 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
Drei Jahre nachdem netzpolitik.org die Gefahren von Gesichter-Suchmaschinen enthüllt hat, verhandelt die EU jetzt über ein Verbot. Selbst Vertreter:innen von Union und Polizei sind dafür – fordern aber eine entscheidende Ausnahme.
Die umstrittene Gesichtersuchmaschine PimEyes könnte das erste Mal mit einer Strafe belegt werden. Ausgerechnet die baden-württembergische Datenschutzbehörde eröffnet nun das weltweit erste Bußgeldverfahren gegen das mittlerweile in der Karibik ansässige Unternehmen. Doch ob PimEyes tatsächlich zahlen muss, ist damit noch lange nicht klar.
Die umstrittene Gesichtersuchmaschine Clearview AI weigert sich, Fotos von französischen Bürger:innen aus seiner Datenbank zu löschen. Jetzt hat die dortige Datenschutzaufsicht eine Millionenstrafe verhängt – bereits die dritte aus der EU. Doch das Urteil hat vor allem Signalwirkung.