Wer mit dem Flugzeug das Land verlässt, wird von Polizeibehörden durchleuchtet. Für diese anlasslose Massenüberwachung fehle jedoch die Rechtsgrundlage, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Auf die Ampelkoalition dürfte nun eine weitere Gesetzesänderung mit Sprengkraft zukommen.