Europäischer Gerichtshof

  • : Die durchsichtige Taktik der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung
    Die durchsichtige Taktik der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung

    Irgendwann in den kommenden Wochen wird der Europäische Gerichtshof bekanntlich sein Urteil zur Vorratsdaten-Richtlinie der EU verkünden. Nachdem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen deutlich gemacht hat, dass die Richtlinie in der vorliegenden Form Grundrechte gefährdet und nicht kompatibel mit der EU-Grundrechtscharta ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Gerichtshof das so sieht, recht hoch. Weder die Grundrechtsfeindlichkeit noch die Sinnlosigkeit der Umsetzung auf Grundlage einer delegitimierten Rechtsgrundlage können bekanntlich Teile der deutschen Bundesregierung davon abhalten, weiterhin die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verlangen und vorzubereiten. Justizminister Maas hatte angekündigt, auf das Urteil zu warten – die Union fand das erstmal keine so gute Idee.

    Am Rande der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg wurde jetzt bekannt, wie der Plan, auf den sich die Miniter Maas und de Maizière schon vor einiger Zeit geeinigt haben, aussieht. Dominik Rzepka hat das Ganze für heute.de aufbereitet:

    „Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird“, sagen Maas und de Maizière. Im Klartext: Sie arbeiten bereits an einem Gesetz, das ist de Maizière wichtig. Die Bürgerrechte würden aber auf jeden Fall beachtet, das ist Maas wichtig.

    23. Januar 2014 6
  • : Maas bereitet Vorratdatenspeicherung schonmal vor
    Maas bereitet Vorratdatenspeicherung schonmal vor

    Kurze Erinnerung an ein Zitat von Bundesjustizminister Heiko Maas vom 5. Januar:

    Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.

    Da, wo schon ein bisschen Hoffnung aufkam, hat sich mittlerweile wieder alles zerschlagen. Maas dreht sich galant selbst das Wort im Mund herum, das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Aus „führenden SPD-Kreisen“ habe diese erfahren, dass Maas in Absprache mit Innenminister de Maizière schonmal mit der Arbeit am Gesetztesentwurf für die Vorratsdatenspeicherung anfangen will. Damit hätte er oben nicht gelogen, denn vorgelegt wird ja erst nach dem Urteil des EuGH.

    Es klingt reichlich dubios einen Entwurf schonmal umzusetzen bevor die Rechtmäßigkeit seiner Grundlage nicht bewiesen ist. Wie kommt es zu solch einer Eile? Grund dafür dürfte das Katzbuckeln vor dem Koalitionspartner CDU sein, der auf ganzer Linie seinen Willen durchzusetzen scheint. Dadurch entpuppt sich die große Koalition leider jetzt schon als schwarze Alleinherrschaft – was uns die restlichen vier Jahre erwartet, mag man sich da gar nicht mehr vorstellen…

    17. Januar 2014 21
  • : EuGH: Zwang zur Fingerabdruck-Abgabe schlecht für’s Privatleben, aber gut gegen illegale Einreise, also okay
    EuGH: Zwang zur Fingerabdruck-Abgabe schlecht für’s Privatleben, aber gut gegen illegale Einreise, also okay

    Fingerprintforcriminologystubs2Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung der vierten Kammer heute die Frage beantwortet, ob der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen rechtens ist. Oder, um es auf juristisch zu sagen:

    Ist Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 gültig?

    Der EuGH sagt: Ja, ist sie. Weder sei die Rechtsgrundlage der Verordnung ungültig, noch sei das Europäische Parlament beim Erlass der Verordnung allzu sehr übergangen worden. Und den Eingriff in die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten müsse man nunmal mit der durch die Maßnahme angeblich noch effektiveren Abdichtung der Grenzen abwägen. Klar, zu welchem Schluss man dabei kommt…

    17. Oktober 2013 12
  • : Live-Ticker: Anhörung des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
    EuGH Großer Gerichtssaal
    Live-Ticker: Anhörung des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

    EuGH Großer GerichtssaalDas war es soweit mit dem Live-Ticker. Ich brauche jetzt mal eine Pause. Eine Analyse mit Einschätzung des Verfahrens folgt, sobald es mir möglich ist, wahrscheinlich spätestens heute Nacht. Ich bitte Fehler im Text zu Entschuldigen. Fünf Sprachen über mehrere Stunden in holpriger Simultanübersetzung und mit vielen Juristenbegriffen sinnerfassend zusammenzufassen ist nicht leicht. Falls es noch Fragen gibt, bitte nutzt weiter die Kommentarfunktion. Ich versuche, das zu lesen und wo es geht zu beantworten.

    (Den Ticker von unten nach oben lesen.)

    Das Verfahren ist beendet. Am 7. November wird das Gutachten des General-Anwalts veröffentlicht. Das ist die Empfehlung, wie der EuGH entscheiden soll.

    Der Richter stellt dem Experten mehrere Fragen. Keine davon kann er zur Zufriedenheit des Richters beantworten. Der Richter stellt sehr konkrete Fragen mit scheinbar technischem Hintergrundwissen. Die Antworten des Experten bleiben sehr vage. Der Richter bricht die Befragung ab.

    9. Juli 2013 83
  • : Vorratsdatenspeicherung: Europäischer Gerichtshof verhandelt am 9. Juli – und stellt „revolutionäre Fragen“ (Update)
    Vorratsdatenspeicherung: Europäischer Gerichtshof verhandelt am 9. Juli – und stellt „revolutionäre Fragen“ (Update)

    Der Europäische Gerichtshof will wissen, wie sich aus Vorratsdaten Persönlichkeitsprofile erstellen lassen und was das für das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Das geht aus den Fragen des Gerichts an die Verfahrensbeteiligten hervor, die wie an dieser Stelle veröffentlichen. Die Verhandlung über die Zukunft der Richtlinie findet am 9. Juli statt – ein Urteil wird nächstes Jahr erwartet.

    Am 9. Juli wird der Europäische Gerichtshof die Klagen von Irland und Österreich gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung behandeln. Das oberste Gericht soll klären, ob die anlasslose Überwachung sämtlicher Telekommunikation in Europa mit den Grundrechten vereinbar ist.

    Die Fragen des Gerichts zeugen wohl von „viel Skepsis gegenüber der Vorratsdatenspeicherei“, wie Heribert Prantl auf süddeutsche.de beschreibt:

    Die Richter erkunden die Zielsetzung und den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung, sie wollen wissen, „ob und inwieweit es möglich ist, anhand der gespeicherten Daten Persönlichkeitsprofile zu erstellen und zu benutzen, aus denen sich das soziale und berufliche Umfeld einer Person, ihre Gewohnheiten und Tätigkeiten ergeben“. Sie wollen wissen, warum eine Speicherung der Daten über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erforderlich sein soll. Sie wollen wissen, welche Statistiken es gibt, aus denen sich schließen lässt, „dass sich die Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten seit dem Erlass der Richtlinie verbessert hat“.

    Die Verteidiger der Vorratsdatenspeicherung werden sich da schwertun; solche Statistiken gibt es nämlich nicht. Die Richter weisen auch darauf hin, dass sich der „Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränken“ muss, und sie fragen, ob „angesichts der Bedeutung der betroffenen Grundrechte“ davon ausgegangen werden könne, dass „die Sicherheitsvorkehrungen hinreichend präzise sind, um einen Missbrauch zu verhindern“.

    Den Ablauf der Verhandlung hatte Erich Moechel auf fm4.orf.at beschrieben:

    26. Juni 2013 7
  • Europäischer Gerichtshof: Ist die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta vereinbar?
    Europäischer Gerichtshof Ist die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta vereinbar?

    Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta sowie der Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Das geht aus den Fragen hervor, die der irische High Court dem Gerichtshof im Juni vorlegte und die nun offiziell veröffentlicht sind. Parallel dazu muss das Gericht auch die Nichtumsetzungsklage gegen Deutschland bearbeiten.

    12. September 2012 19
  • : Europäischer Gerichtshof erlaubt Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing (Updates)
    Europäischer Gerichtshof erlaubt Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing (Updates)

    Der Europäische Gerichtshof hat soeben ein Urteil verkündet, dass Vorratsdaten auch gegen Filesharing genutzt werden dürfen:

    Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage der Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder ‑nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP(Internetprotokoll)-Adresse zugeteilt hat.

    Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und die Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegenstehen, soweit es diese Rechtsvorschriften dem nationalen Gericht, bei dem eine klagebefugte Person beantragt hat, die Weitergabe personenbezogener Daten anzuordnen, ermöglichen, anhand der Umstände des Einzelfalls und unter gebührender Berücksichtigung der sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Erfordernisse eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen.

    Es ging um 27 MP3s auf einem FTP-Server. Ganz klar in einer Linie mit dem Terrorismus, mit dem die Richtlinie mal begründet wurde und den mantra-artig wiederholten wenigen, schweren Straftaten.

    Bleibt von den Juristen noch zu klären, wie das mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Januar zusammen geht.

    Update: Patrick Breyer vom Arbeitskreis widerspricht. In der Tat gibt das EU-Gericht keinen europaweiten Freibrief zur Verwendung der Daten. Aber es hat nichts dagegen, wenn nationale Gesetze genau das erlauben. Was sagen die anderen Juristen?

    Update 2: Thomas Stadler:

    Der EuGH hat heute entschieden, dass Auskunftsansprüche gegen Internet-Service-Provider, die in Mitgliedstaaten auf Grundlage der sog. Enforcement-Richtlinie geschaffen wurden […] sowohl mit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung als auch mit der Datenschutzrichtlinie vereinbar sind.

    Sebastian Dosch:

    Gefragt war, ob Daten, die im Wege der Vorratsdatenspeicherung ermittelt wurden, in urheberrechtlichen Fällen verwendet werden dürfen. Der EuGH sagt grundsätzlich ja – aber es kommt darauf an, zu welchen Zwecken die Vorratsdaten erhoben worden sind.

    Update 3: European Digital Rights:

    The Court ruled that as long as the order of disclosure is based on evidence and that it is proportionate and necessary, nothing in the data retention directive and in the E‑Privacy Directive precludes a Member State to adopt such a rule.

    19. April 2012 59
  • : EU-Datenverkehr: Sperren wg. illegaler Downloads?
    EU-Datenverkehr: Sperren wg. illegaler Downloads?

    In den letzten Tagen durften wir wieder mehrfach von einer “virtuelle Schengen-Grenze” lesen, mit der Europa vor dem bösen Internet beschützt werden sollte.

    Der Vorschlag sieht für den sicheren europäischen Cyperspace eine „virtuelle Schengen- Grenze“ mit „virtuellen Zugangspunkten“ vor, wobei die „Internet Service Provider unerlaubte Inhalte auf Basis einer EU-Blacklist abwehren sollen“ (unwatched.org, 6. Mai)

    Dass die zur Diskussion stehenden Präsentation (PDF) eines (weiterhin) ungenannten „Experten“ für eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats überhaupt beachtet wurde, ist, bei allem Respekt, aber wohl eher ein medialer Unfall.

    Das Mem war einfach zu schön, um nicht thematisiert zu werden. Soweit kein Problem. Was dabei leider weitesgehend auf der Strecke blieb, war eine Einordnung bzgl. seiner Relevanz.

    13. Mai 2011 9