Die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, ob deutsche Behörden Verschlüsselungsverfahren knacken können, weil sonst das Staatswohl gefährdet wird. Mit dieser Begründung lehnt die Bundesregierung eine Auskunft über diese Frage ab. Mindestens Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt setzen sich aber mit der Frage auseinander, das Bundeskriminalamt umgeht Verschlüsselung mit Staatstrojanern. Vor zwei Wochen erhielten wir einen kleinen […]