Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat Ende letzten Jahres eine Task Force zum BND nach Pullach geschickt, um die BND-eigenen Selektoren zu untersuchen. Äußerungen von PKGr-Mitgliedern machten deutlich, dass Ziele in EU- und NATO-Staaten unrechtmäßig ausgespäht worden sind. Konkreter durften die PKGr-Mitglieder nicht werden, denn grundsätzlich ist die Arbeit des Gremiums geheim, wie auch der sogar als Streng Geheim eingestufte Untersuchungsbericht zum Thema aus dem Februar 2016.
Nun hat das PKGr eine offene Bewertung veröffentlicht, die drastisch die Kontroll- und Praxisdefizite der BND-Selektoren-Steuerung hervorhebt. Es wurden 15.000 inaktiv gestellte Telekommunikationsmerkmale untersucht, die insgesamt 3.300 Teilnehmern zugeordnet werden konnten. Aus diesen geht – auch wenn konkrete Fälle nur abstrakt besprochen werden – klar hervor, dass der BND über lange Zeit auf eigene Faust Ziele überwachte, die über das geheime Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) hinausgingen. Dazu zählen unter anderem ausländische Regierungseinrichtungen von EU- und NATO-Staaten – also Partnern Deutschlands -, EU-Organisationen, NGOs, Unternehmen und diplomatische Vertretungen, die laut PKGr zwei Drittel der Teilnehmer ausmachten.
Nach Interpretation wäre fast alles ein legitimes Ziel
Eigentlich soll das APB die Arbeit des BND steuern. In ihm sind „regionale und thematische Arbeitsschwerpunkte“ verzeichnet, priorisiert nach Kernländern/-themen, Monitoringländern/-themen und sogenannten nicht aufgeführten Themen und Staaten. Als bekannt wurde, dass der BND über das APB hinaus Partner ausspionierte, rechtfertigte man sich damit, dass man auch über Staaten, die nicht direkt als Ziel im APB stünden, Informationen über Kernländer und ‑themen bekäme. Mit dieser Interpretation wäre es möglich, alle möglichen Ziele auszuspähen, da es nie ausgeschlossen ist, dass beispielsweise der französische Außenminister über Krisenländer redet.
Diese Interpretation hat der BND rege genutzt und darauf verzichtet, eigene, konkretere Vorschriften zu erlassen:
Da das APB lediglich einen groben Rahmen vorgibt, wäre zu erwarten gewesen, dass der BND unterhalb des APB etwa über eine eigene Dienstvorschrift oder über Handlungsleitfäden explizit Standards für den Einsatz von strategischer Fernmeldeaufklärung setzt, die ggf. begrenzend wirken. In den Gesprächen mit BND-Vertretern und aus den Aktenvorlagen sind solche einheitlichen, schriftlichen Vorgaben allerdings nicht erkennbar geworden. In den zurückliegenden Jahren betrachtete der BND die Methode SIGINT als risikoarm in Bezug auf Rechtsverletzungen. Deshalb wurde die Notwendigkeit einer Dienstvorschrift nicht für geboten erachtet […]
Es ergeben sich aus dem APB keinerlei Einschränkungen wie etwa ein grundsätzlicher Ausschluss von europäischen Regierungseinrichtungen oder Einrichtungen von NATO-Partnern oder sonstigen Organisationen/Institutionen, in denen die Bundesrepublik selbst Mitglied ist.
Eigenleben der Technischen Aufklärung
In Verbindung mit mangelhaften gesetzlichen Regelungen für die technische Fernmeldeaufklärung des BND ergibt sich ein „weite[r] Auslegungs- bzw. Handlungsspielraum, der keine räumlichen und nahezu kaum inhaltliche Grenzen“ bietet. Dazu kommt, dass es bei der BND-internen Prüfung, ob gesteuerte Merkmale dem APB entsprechen, nur eine Plausibilitätsprüfung gegeben habe, nicht aber eine Einschätzung, ob die Steuerung auch notwendig und verhältnismäßig wäre.
Das bestätigt den in der Vergangenheit entstandenen Eindruck von der Abteilung Technische Aufklärung des BND, der vermehrt attestiert wurde, ein Eigenleben innerhalb des BND zu führen und besonders unkontrollierbar zu sein.
Mangelnde Dokumentation der Gründe für Selektorensteuerungen
Ein weiterer Kritikpunkt des PKGr ist, dass aus der ihm vorgelegten Liste nicht eindeutig ersichtlich wurde, aus welchen Gründen und wie lange Selektoren gesteuert wurden. Das sei nur „im Nachhinein und nur teilweise aus verschiedenen Datenbanksystemen“ rekonstruierbar. Hierbei kommt Misstrauen auf, denn auch an anderen Stellen wie dem Abgreifen von Satellitenkommunikation unter dem Mantel der Weltraumtheorie ist fraglich, ob der BND wirklich unzureichend dokumentiert hat oder im Nachhinein die Dokumentation leugnet, um noch größeren Peinlichkeiten aus dem Weg zu gehen.
Um seine Bedenken zu illustrieren, hat das PKGr aus verschiedenen Kategorien abstrakte Beispiele herausgenommen, um die Problematik der BND-Selektorensteuerung zu illustrieren. Diese zeigen, dass in vielen Fällen die Steuerung von Zielen politisch hochproblematisch war, wie hier am Beispiel einies Staats- und Regierungschefs:
Hintergrund für die Aufnahme in die Steuerung war ein Telefonat zu einem Entführungsfall. Die mit der Steuerung verbundene Erwartung, [nachrichtendienstlich]-relevante Informationen zum Kernthema „Internationaler Terrorismus“ im Zusammenhang mit Entführungsfällen zu erlangen, ist nachvollziehbar […]
Die Steuerung des Amtssitzes eines Staats- oder Regierungschefs war allerdings nicht angemessen. Das Land, zu dessen Regierung der Amtssitz gehört, ist im APB nicht der Rubrik der Kernländer oder Monitoringländer zuzuordnen. In der Begründung für die Steuerung stellt der BND vielmehr zu einem Kernthema des APB Bezüge her. Mit einer solchen Argumentation, die zulässt, dass selbst hochsensible politische Ziele aufgeklärt werden können, um auf diesem (Um)Weg Informationen zu relevanten Themen und Ländern zu erhalten, wäre jedoch nahezu eine unbegrenzte Aufklärung potentiell vielversprechender politischer Akteure weltweit möglich. Abgesehen davon dürfen erhebliche Zweifel bestehen, ob es angemessen sein kann, ein derart sensibles Ziel wie das Büro des Staats- oder Regierungschefs zu steuern, um Informationen über Entführungen Drittstaatsangehöriger zu erlangen, die sich erfahrungsgemäß eher selten ereignen. Dies gilt umso mehr, als dass mit großer Wahrscheinlichkeit auf diese Weise auch zahlreiche andere sensible Informationen erfasst werden, die bei der Kommunikation über die gesteuerten [Telekommunikationsmerkmale] anfallen.
EU-Institution für öffentlich zugängliche Informationen ausgespäht
In den meisten Fällen hätten die Informationen auch über andere Wege erlangt werden können, ohne das Ausspionieren sogenannter Partner. Besonders am Beispiel einer nicht näher bestimmten EU-Institution, für die selbst „bei wohlwollender Betrachtung“ eine Rechtfertigung fehle:
Weit über die Hälfte der Meldungen betraf die tägliche Zusammenstellung von Informationen aus Medien zu Aspekten verschiedener EU-Institutionen in der Region. Medienberichte sind generell und offen zugänglich und dürften sich deshalb auch ohne den Einsatz von [Nachrichtendienst]-Mitteln leicht und zeitnah beschaffen lassen […] Das schwerste Problem liegt aber darin, dass der BND hier zumindest einen deutschen Staatsbürger mit Wissen und Wollen gesteuert hat.
Zuletzt äußerte das PKGr Kritik an der Informationspolitik des BND, aber auch des Bundeskanzleramtes. Bereits 2008 habe es Schriftwechsel zwischen BND und Kanzleramt zur Aufklärung von Zielen mit EU-/UN-Bezug gegeben. Spätestens aber Mitte 2013 war das Thema Selektoren im BND, sowohl bezüglich NSA- als auch BND-Selektoren, im BND brandaktuell. Im Oktober 2013 wussten auch Kanzleramtsvertreter Bescheid. Bis das PKGr umfassender ins Bild gesetzt wurde, sollte es dann aber noch zwei Jahre bis zum Oktober 2015 dauern. Diese Verzögerung nimmt das PKGr als Verstoß der Bundesregierung gegen ihre Unterrichtungspflicht wahr. Wie schon bei der G‑10-Kommission und den NSA-Selektoren bleibt das Gefühl, dass das PKGr „hinter die Fichte geführt“ wurde.
Änderung nicht in Sicht
Am Ende des PKGr-Berichts stehen Empfehlungen für eine bessere Aufsicht und Kontrolle des BND in der Zukunft, die jedoch mit Punkten wie der Sicherstellung des Schutzes sensibler Ziele und von EU-Bürgern recht allgemein bleiben. Das bereitet Bauchschmerzen, vor allem wenn man sich die von uns veröffentlichten Entwürfe des BND-Reform-Pakets ansieht: Während im Entwurf des „Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ die bisherigen grundrechtswidrigen Praktiken des BND weitgehend legalisiert werden sollen, lässt der Entwurf für eine „Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle“ effektive Kontrollmechanismen vermissen, die der ausufernden Überwachungspraxis von BND und Co. etwas entgegensetzen könnten.
Spannend werden sicherlich die nächsten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses nach der Sommerpause. Denn nach langem Hin und Her wurden die abgelehnten BND-Selektoren in den Untersuchungsauftrag des Ausschusses aufgenommen. Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kündigt an, sich intensiv mit der Thematik beschäftigen zu wollen:
Es ist absolut inakzeptabel, dass der BND NGOs und Medien überwacht. Diese Vorfälle müssen endlich gründlich untersucht werden, und die Öffentlichkeit muss davon erfahren: Es gibt kein nachvollziehbares Argument, warum dies geheim bleiben sollte. Im Gegenteil brauchen wir eine öffentliche Debatte darüber, denn sonst wird sich nichts ändern […] Auch wenn die Koalition versucht, die Details im geheim tagendenden PKGr zu versenken, werde ich weiterhin darauf drängen, dass auch der öffentlich tagende Untersuchungsausschuss die BND-eigene Überwachung genau untersucht.
Wir werden den Prozess der BND-Reform und den NSA-Untersuchungsausschuss weiter intensiv begleiten und freuen uns über sachdienliche Hinweise über die üblichen Kanäle.
