Kultur

Meme, Veranstaltungen, Kunst, Museen, Remixe, Musik, Internetphänomene, Computerspiele und Archive.

  • : Schröder trifft Ifpi
    Schröder trifft Ifpi

    Die NeueMusikZeitung hat eine komplette Pressemitteilung des deutschen Phonoverbandes gedruckt, in der Gerd Gebhardt über ein Treffen mit unserem Bundeskanzler am heutigen Tage jubelt:

    Gerd Gebhardt fasst das Gespräch zusammen: „Wir haben die Gelegenheit genutzt, dem Bundeskanzler unsere Sicht der Urheberrechtsgesetznovelle zu erläutern. Wir sind dem Bundeskanzler dankbar, dass er sich für das Recht von Kreativen und Produzenten ausgesprochen hat, ihre Leistungen zu schützen. Einem Anspruch auf die Privatkopie erteilte er eine deutliche Absage. Er sicherte seine Unterstützung für die notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber dem Koalitionspartner zu.

    Kein Recht auf Privatkopie mit unserem Bundeskanzler? Und wie wird wohl die „notwendige Überzeugungsarbeit“ gegenüber den Grünen ablaufen?

    Mittlerweile gibt es bei Yahoo Nachrichten auch eine AP-Meldung dazu:

    Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Bedeutung des Urheberrechts für junge Künstler betont. Es gehe darum, eine Balance zwischen den Interessen der Künstler, der Unternehmen und der Verbraucher zu schaffen, sagte Schröder am Dienstag in Berlin bei einem Besuch der deutschen Zentrale des Musikkonzerns Universal.

    Gut, fangen wir doch mal mit der Balance an und reformieren erstmal auf europäischer Ebene die European Copyright Directive, auf der der ganze Mist wie Umgehung von Kopierschutzmassnahmen sind verboten, gewachsen ist. Hier fehlt nämlich tatsächlich die Balance zwischen den Interessen der Künstler, Unternehmen und den Verbrauchern. Aber wird´s der „Genosse der Bosse“ lösen?

    14. September 2004
  • : Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck…
    Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck…

    Hier jetzt noch die Reaktion von Volker Grassmuck (Privatkopie.net) auf die „7 Thesen“ von Phonoverbands-Chef Gerhard Gebhard:

    G: (Gerhard Gebhard)
    V: (Volker Grassmuck)

    G:1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob, von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine „Kulturflatrate“ wäre eine Enteignung der Rechteinhaber

    V:1. Korrekt. Die Kulturflatrate wäre eine „Enteignung“, so wie die Privatkopierfreiheit, die Bildungsprivilegien, die Zwangslizenz für Tonträger oder das Kabelweitersendungsrecht es heute sind. Das ist also gar kein Skandal, sondern einerseits das, was das Grundgesetz mit der Gemeinwohlbindung des Eigentums vorschreibt und andererseits, was sich als pragmatische Lösung immer wieder bewährt hat. Natürlich können Musiker – oder bislang doch wohl eher Musikfirmen – weiter darüber entscheiden, wie ihre Musik genutzt wird, nur eben nicht schrankenlos. Und wer Fahrräder und Information in einen Topf wirft, will uns zu Verbrauchern machen, von etwas, das sich durch seinen Gebrauch ja gerade nicht verbraucht.

    G:2. Für die Umsetzung einer „Kulturflatrate“ im Internet fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen voraussetzt – kaum durchsetzbar.

    V:2. Über die Rechte der Künstler zu sprechen, wäre sehr notwendig. Die sollten dann aber selbst sprechen. Dass es keine Interessenidentität von Künstlern und Medienunternehmen gibt, wird klar wenn die rechtliche Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Urheber von den Verwertern bis aufs Letzte bekämpft wird, wenn BMG 80 % seiner Künstlerverträge kündigt, wenn die Majors in den verbliebenen Verträgen jetzt auch Einnahmen aus Konzerten und Merchandizing von den Künstlern beanspruchen und wenn sie von den Urhebern das Doppelte aus den Pauschalvergütungen fordern. Ein absolutes Exklusivrecht haben Rechteinhaber, wie gesagt, ohnehin nicht. Und, ja, die digitale Revolution erfordert selbstverständlich lanwierige Diskussionsprozesse. Ein technischer Quick-Fix, unlilateral verhängt und vom Gesetzgeber pauschal mit Sonderschutz versehen, ist auf jeden Fall nicht die Lösung.

    G:3. Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.

    V:3. Von 20 legalen Musikangeboten in Deutschland sind 19 so schlecht, dass sie auch ohne Kulturflatrate keine Zukunft haben. Der einzige, der als Erfolg gefeiert wird, weil er aus dem Stand zwei Drittel des (Nicht-)Marktes holte, ist Apples iTunes Music Store. Es verwendet ein nominelles DRM, das nicht verhindert, dass Stücke in kürzester Zeit in Filesharing-Netzen auftauchen. Diese sind, wie die jüngsten
    Gerichtsurteile zeigen, nicht zu verbieten. Das Tauschen wird also weitergehen. Ihre Industrie, Herr Gebhardt, kann also weiter auf die untaugliche aber gleichwohl schädliche und kostspielige Strategie von Technologie und Terror setzen oder sie kann beides sein lassen und für legalisiertes Filesharing Vergütung kassieren. Einen effizienteren Onlinedienst als 100 Millionen, die selbstorganisiert und ‑bezahlt Musik
    vertreiben, kann es gar nicht geben. Was fehlt, ist die Zulässigkeit und die Vergütung.

    G:4. Eine „Kulturflatrate“ ist ungerecht. Erna Müller aus Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.

    V:4. Korrekt. Jede Pauschale bedeutet, dass einige weniger zahlen als sie nutzen, andere mehr. Das ist so bei Rundfunkgebühren, Monatskarte oder all-you-can-eat. Mit geeigneten Staffelungen läßt sich der Effekt abfedern. Ein System, bei dem jeder exakt das bezahlt, was und in welchem Umfang er es nutzt, ist vorstellbar. Doch um welchen Preis? Datensammelei ungekannten Ausmasses, Kontrollverlust über Endgeräte, Beschränkung von technologischer Innovation und Wettbewerb. Warum sollen 30 Millionen Internetnutzer, die nie Musik gesaugt haben, unter technischen
    Einschränkungen leiden? Gerechtigkeit läßt sich nicht allein in Euro aufrechnen. Legt man andere Werte, wie die informationelle Selbstbestimmung und die Potentiale einer offenen Wisseninfrastruktur mit in die Waagschale, sieht die Gerechtigkeitsbalance ganz anders aus.

    G:5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard-Professor Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt herunter geladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann. Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen Lösung aus.

    V:5. Fishers Modell ist eines von mehreren vorgeschlagenen. Dafür stand ihm mit dem US-Copyright Office eine Behörde Pate. In Kontinentaleuropa wäre eine Verwertungsgesellschaft naheliegend. Die Electronic Frontier Foundation hat den Rechteinhabern vorgeschlagen, sich freiwillig zusammenzuschließen, um ihre Rechte kollektiv wahrzunehmen. Fisher schlägt nicht Marktforschung, sondern Messung von Downloads und Nutzungen vor. Das wäre ein ungleich präziseres Verfahren für eine Verteilung als heute. Die systematische Verzerrung zugunsten der Top-Titel, die im Radio gespielt werden, wäre beseitigt. Überläßt man der Anarchie des Marktes das Feld, kommen andere Werte als der Profit unter die Räder. Selbstverständlich
    wird es ohne eine Sicherung der öffentlichen Interessen, ohne „Bürokraten“ nicht gehen.

    G:6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu. Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist dafür angemessen?

    V:6. Korrekt. Alle Urheberrechtsvergütungen sind derzeit offen. Nicht nur die für den PC und die anderen Tarife, die gerade vor der Schiedsstelle liegen, sondern das ganze System, nach dem Vergütungstarife ausgehandelt werden. Das neu zu regeln, ist eines der Hauptziele des zweiten Korbs. Gleich, welches Verfahren dabei herauskommt, es wird alle betroffenen Parteien und hoffentlich auch die Nutzer einbeziehen, es wird Verhältnismäßigkeit, empirisch erhobene Nutzungsgewohnheiten, Praktikabilität und Gerechtigkeit berücksichtigen müssen und es wird schwierig werden. Nicht anders würde auch die Kulturflatrate ausgehandelt werden.

    G:7. „Tauschbörsen“ im Internet enthalten fast ausschließlich illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste positive Wirkungen sind schon eingetreten.

    V:7. Auf dem sinkenden Schiff, umgeben von lauter „Piraten“ wähnen Sie sich also in einen „Kampf mit allen Mitteln“. Mit den positiven Wirkungen meinen Sie vermutlich den Anstieg der CD-Absätze in UK und USA und den rasanten Zuwachs des Online-Musikmarkts in Deutschland um 25 Prozent pro Woche. Interessanterweise steigen gleichzeitig auch die Zahlen der Filesharer und der CD- und DVD-Brenner. Das wirft in der Tat ein interessantes Licht auf Ihre Behauptung, Brennen und Tauschen seien schuld an den vorangegangenen Einbußen. Wenn Sie die Kriegsfantasien vom „Kampf mit allen Mitteln“ gegen Ihre Kunden, bei dem nur Verlierer geben kann, aufgeben und sich stattdessen in einen sachlichen Dialog mit ihnen begeben, werden Sie feststellen, dass eine Kulturflatrate für alle eine faire Sache ist.

    V:Fazit
    Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass – wie bisher auch – für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt – wer nicht hört, zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind, wie z.B. bei der analogen Kopie aus dem Radio.

    … oder der digitalen Kopie aus dem Filesharing-Netz.

    Sie sehen, Herr Gebhardt, auf alle Fragen gibt es Antworten. Das Wichtigste ist, dass das Gespräch über Alternativen zu digitalem Stacheldraht und Kriminalisierung begonnen hat.

    10. September 2004
  • : Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate
    Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate

    Fairsharing hat Gegenthesen zu Gerd Gebhardts „Antithesen“ (Ich berichtete) aufgestellt und Spiegel hat das ganze veröffentlicht: „Antwort auf Phonoverband – Sieben Thesen zerlegt.“.

    Tonspion hat dankenswerterweise die ganzen Thesen übersichtlich gegeneinandergestellt und endet mit dem Fazit:

    Die öffentliche Auseinandersetzung verschafft einen Einblick in die Argumente beider Interessensvertreter. Zur Zeit scheinen alle Beteiligte – vor allen Dingen auch die Konsumenten – mit der Situation unzufrieden, und allein dieser Umstand rechtfertig es mit Sicherheit, über neue Systeme wie beispielsweise eine Musikflatrate nachzudenken.

    10. September 2004
  • : Eckpunkte zum neuen Urheberrecht
    Eckpunkte zum neuen Urheberrecht

    Gestern wurde im Bundesjustizministerium in Berlin ein Eckpunktepapier zum „2. Korb“ der Urheberrechtsnovellierung vorgestellt. Beim Pressehintergrundgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries gabs kleine Croissants und Kaffee, dazu eine gute Stunde Unterhaltung. Die Lobbyisten der Gerätesteller (Bitkom & Co) waren ebenso da, wie die Film- und Musiklobbyisten und auch wir hatten einige Fragen. Meine Frage war ja, was ich denn als Konsument machen könnte, um an die neue Madonna-CD zu kommen. Also schilderte ich meine Erlebnisse mit Kopierschutz und kommerziellen Angeboten. Auf den Hinweis, dass ich die kopiergeschützten CDs nicht in meinem Computer abspielen könnte, ich also keine kopiergeschützten kaufen würde (Was will ich denn sonst damit), aber trotzdem vielleicht Madonna hören wollen würde, erklärte mir Frau Zypris, ich könne mir ja einen CD-Player kaufen. Aber was will ich mit einem CD-Player, wenn ich gute Boxen an meinem PC habe? Als ich dann meinte, dass ich als Linux-Nutzer keine kommerziellen Shops aufsuchen könnte, weil für Linux die DRM-Software jeweils nciht angeboten würde, meinte sie, dass ich mir das doch dnn selber programmieren könnte, worauf ich sie hinweisen musste, dass das wegen der Urheberrechtsgesetzgebung leider unter Strafe stehen würde. Helfen konnte mir da keiner vom BMJ und ich wurde an die Wirtschaft verwiesen.
    (Hallo Wirtschaft, eventuell will ich mir das nächste Madonna-Album anhören, ich mag aber keinen Kopierschutz und ich habe Linux – tut was. Übrigens mag ich auch keine verkrüppelte DRM-Dateien, die keinen offenen Standards entsprechen.)

    Der Ablauf zum „2. Korb“-Verfahren sieht nun so aus, dass nächste Woche der Referentenentwurf erstmal ins Kabinett soll und dann durch die Ministerien zirkuliert. Das Justizministerium will seine Gesprächsreihe „Geistiges Eigentum im Gespräch“ in München im Dezember fortsetzen und dann auch die parlamentarische Debatte eröffnen. Beschlossen werden soll vor „Zweites Halbjahr 2005“ nichts und dann steht auch schon der „3. Korb“ an, vermutlich ist damit die Umsetzung der umstrittenen „IP Enforcement Directive“ gemeint, die das Europäische Parlament im Frühjahr beschlossen hat.

    Das vorgestellte Ecpunktepapier enthielt erwartungsgemäss keine positiven Überraschungen, bis auf die Tatsache, dass auf ein Auskunftsrecht verzichtet wurde, was Rechteinhabern erlauben würde, ohne die Hürde „Staatsanwalt“ direkt an die Daten von Filesharing-Nutzern heran zu kommen. Das wäre unverhältnismässig, man wolle auch keine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ – ganz meine Meinung. Wir werden Frau Zypris nochmal bei der Umsetzung der „IP Enorcement-Richtlinie“ daran erinnern. Dieselbe Kritik hatten wir schon bei der Verabschiedung vorgetragen, die genau das enthält.

    Das Recht auf Privatkopie bleibt erhalten, aber nur auf dem Papier. Wenn Kopierschutz dabei ist, gibts keine Privatkopie. Das konnte natürlich nicht ohne Kritik bleiben, denn nur ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie stärkt Verbraucherrechte und muss nicht unbedingt schlecht für die Wirtschaft sein. Zufriedene Kunden gleich zahlende Kunden. Und unzufriedene Kunden weichen gerne in die komfortablen und leicht zu bedienenden Filesharing-Börsen aus. Was zu dem Thema im Eckpunktepapier drinne steht, ist umstritten, Frau Zypries und ihr Ministerialdirigent waren sich darüber bei der Pressekonferenz auch nicht ganz einig. Hier wird man mal schauen müssen, wie der genaue Wortlaut des Referentenentwurfs sein wird.

    Im übrigen fordert die CDU-Fraktion in Person des Abgeordneten Krings genau das Gegenteil von uns. Nämlich ein Auskunftsrecht und gar kein Recht auf Privatkopie. Zum Glück sind die nicht an der Macht, wenngleich durch den Bundesrat leider nicht unbeteiligt.

    10. September 2004
  • : Anhörung zu Jugendschutz im Internet
    Anhörung zu Jugendschutz im Internet

    Heute war ich als Sachverständiger bei einer Anhörung zum Thema „Jugendschutz im Internet“ im Berliner Abgeordnetenhaus geladen. Vorausgegangen ist ein Antrag der CDU-Fraktion, die Filter in allen Schulen und Jugendeinrichtungen installiert haben wollen. Meine Aufgabe war es, dem etwas Kritik entgegen zu setzen.

    Die Anhörung war schon etwas bizarr, einer der anderen Sachverständiger, eingeladen von der CDU, schien ein Marketing-Mensch der Firma „Time for Kids“ zu sein, der das ganze als Unternehmenspräsentation nutzte, so richtig mit Beamer, Preisen („Alles ganz billig und im Cent-Bereich für jeden einzelnen Schüler…“)… Eigentlich hatte ich von einer Anhörung was anderes erwartet, aber scheint nunmal die Regel zu sein. Zum Glück hat die CDU aber keine Mehrheit in Berlin. Das gleiche gilt für die FDP, hier sass ein ziemlich alt aussehender Abgeordnete da, faselte meiner Meinung nach leicht wirres Zeug über „Medienkompetenz fördern“ und sein einziges Interesse bestand darin, dass Schüler auch im Umgang und Respekt mit Geistigem Eigentum geschult werden müssen. Ausserdem sei das ja alles kriminell mit dem Musik herunterladen und man könne froh sein, dass in den Schulen keine Razzien geben würde, bei all dem geklauten Material auf den Festplatten. Der Mann war auch recht verwirrt, als ich ihm die Frage stellte, was er mit „Geistigem Eigentum“ und Gefahren für Schüler meinen würde, ob darunter auch mögliche Softwarepatentvergehen von 16 Jährigen Programmierern fallen würden. Ausserdem musste ich ständig erklären, dass man für das nichtkommerzielle herunterladen von MP3s in Deutschland noch nicht in den Knast kommt. Das glaubte mir dort aber keiner.

    Am bizzarsten war allerdings die Diskussion, worüber man eigentlich redet, da jeder einfach so mit dem Wort Medienkompetenz rumwarf. Meine These war ja, dass alle wohl Informationskompetenz meinen würden und dass Medienkompetenz eher das kreative Auseinandersetzen mit Technik meint, was durch Programmieren, Webseitenerstellen oder Filter umgehen ausgedrückt wird.

    Mein vorbereitetes Papier gibts übrigens hier. Da ich aber dann doch die freie Rede genutzt habe, gibts hier jetzt mit einem Monat Verspätung das Redeprotokoll der Sitzung.

    Heise hat auch einen Artikel über die Anhörung gebracht.

    8. September 2004
  • : Das Musikimperium schlägt zurück
    Das Musikimperium schlägt zurück

    Gerd Gebhard, Präsident des deutschen Phonoverbandes, hat in einem eigenen Artikel auf Spiegel-Online den Vorschlag von Oliver Moldenhauer von der Attac AG Wissensallmende zur Einführung einer Kulturflatrate geantwortet. (Das Konzept wurde mittlerweile in „Film- und Musikflatrate“ umgenannt, um Missverständnisse auszuräumen.) Dabei stellt Gerd Gebhard sieben Antithesen auf und antwortet pauschal mit „Nein“ auf den Vorschlag.

    Amüsant sind dabei viele der Antithesen, wenn das Thema nicht so ernst wäre. Z.B. die Nummer 3:

    Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.

    Da noch keines der legalen Musikangebote annähernd benutzer- / verbraucherfreundlich ist oder gar Offene Standards verwendet (Ausnahme: Finetunes mit OGG Vorbis - aber dort leider ganz üble Benutzerführung), werden diese Angebote auch ohne einer Film- und Musikflatrate in den nächsten zwei Jahren schliessen. Bestes Beispiel hierfür ist Phonoline, worüber ich schonmal berichtet hatte.

    Das Konzept von Pauschalabgaben auf Internetzugänge zur Kompensation von Künstlern und der Legalisierung von Filesharing wurde erstmals im Mai von der Grünen Jugend im Rahmen ihrer „copy4freedom- Für eine freie Digitalkultur“ – Kampagne gefordert. Im Juni wurde auf der Wizards of OS – Konferenz die „Berliner Erklärung zu kollektive verwalteten Online-Rechten: Kompensation ohne Kontrolle“ vorgestellt, die eine Musik- und Filmflatrate fordert. Gleichzeitig präsentierte ein Netzwerk von deutschen Nichtregierungsorganisationen ein Positionspapier zum laufenden 2. Korb Urheberrechtsgesetzgebungs-Prozess namens „Kompensation ohne Kontrolle“, welches sich den Forderungen anschliesst.

    6. September 2004
  • : 23 Jahre Chaos Computer Club
    23 Jahre Chaos Computer Club

    Der Chaos Computer Club wird 23 Jahre alt. Aus diesem Grund gibts eine grosse Party am 11. September in der C‑Base in Berlin. Eintritt kostet 5 Euro, Beginn ist ab 20h. Auflegen wird u.a. Sven Dohse und ich bin mir sicher, dass die C‑Base richtig schön bunt wird.

    2. September 2004 1
  • : Präsident der US-Filmindustrie im Interview zu Fair Use
    Präsident der US-Filmindustrie im Interview zu Fair Use

    Im Netz bin ich über ein aktuelles Interview mit Jack Valenti, Präsident der US-amerikanischen Filmdindustrie MPAA gestolpert. Und da ich die besten Antworten irgendwo abspeichern wollte, da man sie sicherlich nochmal verwenden kann, mache ich es gleich mal hier.

    Frage: Do consumers have a fair use right to remix a few seconds of a Hollywood movie into a home movie project?

    There is no fair use to take something that doesn’t belong to you.
    That’s not fair use. If you’re a professor in a classroom, you show ‘Singing in the Rain’ to your class. You can fast forward it, and there’s no performance fee for that. That’s fair use. Now, fair use is not in the law.

    Um das ganze nochmal auf deutsch zu wiederholen: Lehrer, die Filme oder Bücher ihren Schülern zeigen, um ihnen Allgmeinwissen und Fachwissen zu vermitteln, dürfen dies nach Herrn Valenti gerne legal tun, wenn sie den Film oder das Buch schnell vorlaufen lassen. Dabei kommen auch sicherlich die besten Lern-Resultate raus. Alles andere ist schon nicht mehr legal.

    Frage: What would you say to a mom who wants to make a backup of her kids’ DVD movies?

    When you go to your department store and you buy 10 Cognac glasses and two weeks later you break two of them, the store doesn’t give you two backup copies. Where did this backup copy thing come from? A digital thing lasts forever.

    Wenn ein Cognac-Glas kaputt geht, habe ich immer noch den Cognac. Wenn ich eine DVD kaufe, dann will ich den Film darauf haben und nicht den physikalischen Träger, der schnell verkratzt. Und wenn der physikalische Träger kaputt geht, möchte ich einen neuen haben, da ich den Film schauen möchte. Und wenn Herr Valenti mal die Lebenszeiten von Cognac-Gläsern und DVDs vergleichen würde, dann würde er feststellen, dass er auch noch in tausend Jahren aus dem Glas Cognac trinken kann und die DVD nur noch Umweltmüll ist. Und wenn ich in den USA ein Cognac-Glas kaufe, dann kann ich es auch in Deutschland mit einem deutschen Cognac trinken (wenn es den gibt?) Mit einer DVD würde das nicht klappen, weil die Filmindustrie die Erde in Länderregionen eingeteilt hat und Deutschland eine andere Länderzone ist als die USA.

    Aber was soll man dazu sagen? Armer alter Mann, der es nicht verstanden hat? Oder kann man die Filmindustrie des Diebstahls von Bürgerrechten und Freiheiten bezichtigen? Leider plappern Politiker gerne solche Phrasen nach, vor allem, wenn ihr Wahlkämpfe von Hollywood finanziert werden, was nicht gerade unüblich in den USA ist.

    31. August 2004
  • : Das letzte Aufgebot gegen Filesharing
    Das letzte Aufgebot gegen Filesharing

    „9,99 Euro! Ab heute Billig-CDs“ titelte heute die Bild, nicht als Schlagzeile des Tages, aber kleiner darunter. Die Nachricht dürfte nur für Bild-Leser neu sein, BMG hat sich ein geniales neues Preissystem ausgedacht. BMG ist übrigens der ehemals deutsche Musikkonzern, der jetzt fast alle deutschen Musiker rausschmeisst, um Geld zu sparen und dafür verantwortlich ist, dass Udo Lindenberg nun zu einem Indie-Label muss. Der erste Satz des Artikels lautet dann auch:

    „Es ist die letzte Hoffnung im Kampf gegen illegale Raubkopien!“

    Bitte was? Wenn CDs ohne Cover und Booklet für 9,99 Euro das letzte Aufgebot darstellen sollen, dann haben sie es nicht anders verdient. Wieviele Menschen kaufen sich wohl diese „Billig-CDs“ mit keinem Cover? War doch für Konsumenten trotz allen digitalen Möglichkeiten ein Mehrwert von CDs immer im haptischen zu finden, nämlich ein nettes Booklet, Cover und vielleicht ein Poster. Ausserdem machen sich gekaufte CDs besser im Schrank oder Regal als ein Haufen Rohlinge. Einfach nur einen bebrannten Rohling für 9,99 Euro – das ist schon mehr als mutig und vielleicht sogar dumm. Nun gut, ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen und ende mit einem optimistisch-stimmenden Zitat eines BMG-Managers am Ende des Bild-Artikels:

    „Wenn sich die Stückzahlen nicht kräftig erhöhen, haben wir ein Problem“.

    Was soll man dazu noch sagen?

    30. August 2004
  • : Microsoft mit eigenem Musik-Shop
    Microsoft mit eigenem Musik-Shop

    Diese oder nächste Woche wird Microsoft den eigenen Musik-Store vorstellen. Ähnlich wie Apple geht es aber nicht darum, mit eBusiness Geld zu verdienen, sondern die eigenen Produkte durch Mehrwerte an den Mann oder die Frau zu bringen. Was bei Apple der iPod ist, ist für Microsoft das eigene Windows samt Upgrades. Verbraucher können sich über handliche WMA-Files freuen, die sich garantiert nicht öfters als 3x kopieren lassen. Wenn man überhaupt dazu die Chance hat und nicht vor dem dritten Kopieren das Windows nach einer Neu-Installation verlangt. Abgesehen davon nutzt Microsoft wieder seine gesamte Marktmacht um ein neues Geschäftsfeld zu besetzen und seine eigenen Standards durchzusetzen.

    30. August 2004
  • : Hinter den Kulissen der Ars Electronica
    Hinter den Kulissen der Ars Electronica

    Jedes Jahr findet in Österreich die Ars Electronica statt, am ehesten vergleichbar mit der Transmediale in Berlin. Auch dieses mal gab es viele Nominierungen und Futurezone hat einen kleinen Blick hinter die Kulissen geworfen und berichtet über die Jury-Entscheidungen zum Prix Ars Electronica.

    30. August 2004
  • : Und weg war ebay.de.…
    Und weg war ebay.de.…

    Am gestrigen Samstag staunten Besucher von ebay.de nicht schlecht, als sie statt des erwarteten Flohmarktes eine halb fertige Clan-Webseite vorfanden. Als Grund nannte ebay, dass bei der Denic ein KK-Antrag (Ein KK-Antrag braucht man für Domainwechsel) für ebay.de eingegangen wäre, der auch erfolgreich bearbeitet wurde. Spannend bleibt die Frage, wer Schuld ist. Und ob ich bei der Denic auch erfolgreiche KK-Anträge für z.B. spiegel.de oder heise.de stellen kann, bzw. das ganze vielleicht auch nur eine Nebelbombe von der ebay-PR ist. Wir werden es vermutlich in den nächsten Tagen oder Wochen erfahren.

    Heise thematisiert die Frage, was denn aus den in der Zeit zwischen Freitag Abend und Samstag Mittag endenden Versteigerungen wird. Normalerweise werden in den letzten Minuten einer Aktion die Preise nochmal weit in die Höhe getrieben, was diesmal nicht möglich war, bzw. nur von Nutzern, die die englische URL für das deutsche Angebot kannten. Anbieter könnten eine Kompensation fordern, allerdings kann niemand errechnen, was tatsächlich der wirtschaftliche Schaden ist.

    29. August 2004
  • : Weapons of Mass Mobilization
    Weapons of Mass Mobilization

    Was sich zunächst als Massenvernichtungswaffen anhört ist tatsächlich ein langer und lesenswerter Artikel auf Wired über die MoveOn-Plattform.

    28. August 2004
  • : Björk schwenkt die Piratenflagge
    Björk schwenkt die Piratenflagge

    Die Sängerin Björk hat sich in einem ausführlichen und interessanten Interview „Waving a pirate flag„u.a. zum Thema Filesharing geäussert, was ich gerade dank Janko Röttgers Weblog fand.

    “You know, its ironic that just at the point the lawyers and the businessmen had calculated how to control music, the internet comes along and fucks everything up.” Björk gives the finger again, this time waving it into the air. “God bless the internet,” she adds.

    27. August 2004
  • : Call for Paper für Chaos Comunication Congress online
    Call for Paper für Chaos Comunication Congress online

    Der Call For Papers für den Chaos Communication Congress ist online. Der Kongress des Chaos Computer Clubs wird wie jedes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr (27.–29.12.) in Berlin stattfinden.

    26. August 2004
  • : DRM Talk endlich auch in deutsch
    DRM Talk endlich auch in deutsch

    Der grandiose DRM-Talk des Digital Rights Aktivisten Cory Doctorow auf einer Microsoft-Konferenz vor wenigen Wochen gehalten, ist endlich in einer deutschen Übersetzung erschienen. Wer schon immer mal auf 14 Seiten eine Zusammenfassung haben wollte, weshalb DRM technisch nicht funktioniert, weshalb die Verbraucher da nicht mitspielen und vieles mehr, sollte den amüsanten Vortrag nachlesen. Kernforderung ist, dass endlich mal Lösungen geschaffen werden müssen, die Verbraucher wollen. DRM gehört nicht dazu.

    Auf meinem SuSE-linux konnte ich die Datei nicht direkt öffnen, da sie nicht als PDF-Datei erkannt wurde. Erstmal abspeichern und dann lokal starten klappt aber.

    26. August 2004
  • : Audio-Editing mit Freier Software
    Audio-Editing mit Freier Software

    Wer Audio-Editing mit Freier Software unter Linux, Mac OS X und Windows machen will, kommt an Audacity nicht vorbei. Gerade wurde die Version 1.2.2 mit weiteren Features heraus gebracht. Ein ganzes Schneidestudio auf dem PC? Audacity machts möglich.

    26. August 2004
  • : Und die RIAA klagt weiter
    Und die RIAA klagt weiter

    Die US-amerikanische Musikindustrie in Form ihres Verbandes RIAA klagt weiter gegen Filesharing-Nutzer. Dabei werden jetzt die Klagen gegen die Nutzer von anderen Filesharing-Systemen als Kazaa ausgeweitet, da Kazaa kaum noch jemand nutzt. de.internet.com nennt eDonkey- und Gnutella-Netze namentlich.


    Heise berichtet auch darüber:

    Die Organisation hat nunmehr 744 neue Klagen gegen unbekannt eingereicht. Außerdem wurden 152 Klagen gegen einzelne Personen vorgelegt, die in früheren Verfahren identifiziert worden waren, sich aber nicht auf eine außergerichtliche Einigung mit der RIAA im Rahmen eines umstrittenen Amnestieprogramms des Verbands einließen.

    Anscheinend mischt jetzt auch das FBI mit:

    Justizminister John Ashcroft erklärte, dass seine Behörde Verstöße gegen das Urheberrecht verfolgen werde, „auch wenn die Täter sich hinter der scheinbaren Anonymität eines Peer-to-Peer Netzwerks versteckten“

    26. August 2004
  • : Olympia bei Öffentlich-Rechtlichen nur mit Windows möglich
    Olympia bei Öffentlich-Rechtlichen nur mit Windows möglich

    Die Olympiade ist in aller Munde. Damit niemand während der Arbeitszeit grosse Ereignisse verpasst, wurden Streams der Öffentlich-Rechtlichen Sender ARD und ZDF auf deren Olympiaseiten abgelegt. Dumm nur, dass man alle ausschliesst, die kein Windows haben, das ganze funktioniert nämlich nur mit dem Windows Media Explorer. Werden jetzt die Gelder der Bürger genommen, um Monopole zu sichern? Wieso gibt es keine Wahlfreiheit der Verbraucher, auf welchem Rechner mit welchem Betriebssystem man sich Olympia anschauen möchte? Zumal ein jeder über Rundfunkgebühren dafür bezahlt hat.

    Was bleibt ist ein toller neuer Vorgeschmack auf die neue Zeit, in der Digital Rights Management Systeme die Kontrolle über die Daten übernehmen.

    24. August 2004