Wenige Tage vor der EU-Wahl muss die Bundeszentrale für politische Bildung ihr wichtigstes Info-Angebot vom Netz nehmen. Die Kleinpartei Volt hatte wegen Benachteiligung gegen den Wahl-O-Mat geklagt – und vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Ein unverhältnismäßiges Urteil, das gerade Erstwähler*innen eine wichtige Orientierungshilfe nimmt, kommentiert Daniel Seitz.