Gerichtsverfahren nach Snowden

Seit am 6. Juni 2013 durch die erste Veröffentlichung von „Top Secret“-Dokumenten durch den damaligen Guardian-Kolumnisten Glenn Greenwald bis dato nur unvollständig bekannte Informationen zu den Überwachungspraktiken der US-Geheimdienste bekanntwurden, haben Juristen und Aktivisten in den folgenden Monaten aufmerksam die Informationen geprüft. Es sind jetzt fast zwei Jahre vergangen, also lohnt sich ein Blick auf die juristischen Folgen der Snowden-Veröffentlichungen.

Schon beginnend mit „Prism“, dem elektronischen Massenüberwachungs- und Data-Mining-Programm der National Security Agency (NSA), ist von verschiedenen Seiten versucht worden, Gerichte anzurufen und so die Sachverhalte aus den Geheimdienstskandalen juristisch aufzuarbeiten. Um den Überblick zu behalten, sind hier die bisher laufenden Verfahren zusammengefasst:

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Bild: John Linwood. Lizenz: Creative Commons BY-ND 2.0

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der erste Beschwerdefall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der in Sachen GCHQ zu einem Urteil führen könnte, ist bereits aus dem Jahr 2013: „Privacy not Prism“ (Aktenzeichen: 58170/13). Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen die Programme zur Massenüberwachung, die fehlende politische Rechenschaftspflicht der Geheimdienste und die mangelnde gerichtliche und parlamentarische Nachprüfbarkeit ihres Handelns. Sie wurde überhaupt erst möglich, weil Großbritannien seit dem Jahr 1951 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat. Auf diesen völkerrechtlichen Vertrag beruft sich die Beschwerde, konkret auf Artikel 8:

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Das Programm „Tempora“, das dem GCHQ den Zugriff auf die Daten der Unterseekabel gibt, haben drei britischen NGOs, nämlich Big Brother Watch, die Open Rights Group und die Schriftstellervereinigung PEN, und ich selbst ins Zentrum der Beschwerde gegen die britische Regierung und den britischen Geheimdienst gestellt. Erfreulicherweise wird der Fall vom Gericht priorisiert eingestuft. Mehr als zwei Dutzend NGOs und weitere Sachverständige gaben schriftlich sog. Interventionen ab, um die Beschwerde zu stützen. Im Februar 2014 ist auch die deutsche Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert worden, die bis zum 28. April 2014 erfolgen sollte, da ich als deutsche Staatsbürgerin eine der Beschwerdeführerinnen bin. Die Bundesregierung hat allerdings von einer schriftlichen Stellungnahme abgesehen.

Der Gerichtshof hat allerdings trotz der Priorisierung zwischenzeitlich das Verfahren am 11. April 2014 ausgesetzt („adjourned“), um Urteile des Investigatory Powers Tribunal abzuwarten, über deren Fortgang sich das Gericht auch schriftlich informieren ließ. Die britische Regierung hatte den Gerichtshof unterdessen um Rückweisung der Beschwerde gebeten, dem folgte das Gericht aber nicht.

Investigatory Powers Tribunal

Das Investigatory Powers Tribunal (IPT), ein geheimes Gericht, das Fälle untersucht und verhandelt, die gegen die britischen Geheimdienste gerichtet sind, hat in Dezember 2014 ein erstes Urteil gefällt. Angegriffen worden war das Gesetz „Regulation of Investigatory Powers Act“ (RIPA, insbesondere Section 8(4)) und damit die Massenüberwachungspraktiken des GCHQ. Ein Reihe von NGOs, darunter Liberty, Amnesty International und die American Civil Liberties Union (ACLU), wollen sich dagegen zur Wehr setzen, dass ihre Kommunikation im Rahmen des „Tempora“-Programms erfasst wird und auch Daten aus Programmen der NSA durch den GCHQ genutzt werden.

Drei wesentliche Ergebnisse sind aus dem Urteil zu lesen:

  • Der britische Zugriff auf geheimdienstliche Daten der NSA ist rechtmäßig, da anderthalb Seiten Regularien im Oktober 2014 bekanntgemacht wurden, die Vorgaben für die Nutzung dieser Daten machen.
  • Massenüberwachung ist grundsätzlich nach RIPA 8(4) rechtmäßig.
  • Ob dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt blieb, ließ das Gericht offen.

Das innerbritische Geheimgericht IPT hat in einem weiteren Urteil im Februar 2015 festgestellt, dass der Zugriff auf die Millionen „Prism“- und „Upstream“-Daten der NSA, also den Informationen von den Internetkonzernen und den Glasfaser-Abhör-Operationen nicht rechtmäßig war und bis Dezember 2014 nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Als Begründung wurde angegeben, dass es vor diesem Zeitpunkt keine Regularien für den Zugriff gegeben hätte. Dem half die britische Regierung wieder dadurch ab, dass sie solche Vorgaben veröffentlichte, und zwar noch während das Gerichtsverfahren im Gange war. Seit Dezember 2014 ist daher die Nutzung der transatlantischen Abhördaten legal. Möglicherweise müssen die vor Dezember 2014 erlangten Daten aber gelöscht werden.

Das IPT hat also zwei Urteile gesprochen, die sich teilweise gegenseitig widersprechen: Während im Dezember 2014 noch kein Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre durch die Massenüberwachung des GCHQ gesehen wurde, entschied dasselbe Gericht im Februar 2015, dass der gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen das GCHQ mit Hilfe der NSA private Kommunikationsdaten massenhaft abgreift, sehr wohl gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention widerspricht. Die britische Regierung versichert übrigens, man würde nur Terroristen jagen und hätte gar keine Zeit, die privaten E-Mail der ganzen Leute zu lesen.

Der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist jedenfalls nach den beiden Entscheidungen des IPT nun möglich.

Privacy International betreibt einen dritten Beschwerdefall vor dem IPT, bei dem es um die Hacking-Aktivitäten des GCHQ und der NSA geht. Auch der Chaos Computer Club beteiligt sich an dieser Beschwerde. Dass Schadsoftware in großem Umfang seitens der Geheimdienste verbreitet wird, soll nicht weiter fortgesetzt werden, so die Beschwerdeführer. Auch bei dieser Beschwerde griff die britische Regierung zu ihrer Methode, die Gesetzgebung, die angegriffen wird, einfach während des Gerichtsverfahrens neu zu schreiben. Es geht in diesem Fall um den britischen Computer Misuse Act, der unmittelbar vor der Anhörung am 3. März 2015 umgeschrieben wurde.

Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten

Bereits am 27. Februar 2013, also wenige Monate vor Beginn der Snowden-Publikationen, hatte der Oberste Gerichtshof eine Klage gegen den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) abgewiesen. Geklagt hatten Amnesty International, Human Rights Watch und die Schriftstellervereinigung PEN sowie weitere NGOs, da sie sich dagegen zur Wehr setzen wollten, dass FISA den US-Behörden, inklusive der National Security Agency (NSA), ausgesprochen umfangreiche Abhörbefugnisse gibt. Erst nach Beginn der Snowden-Veröffentlichungen sind allerdings die FISA-Geheimgerichte stärker kritisiert und Reformen angemahnt worden. Gefordert werden nun eigentlich selbstverständliche Standards, etwa dass die Interessen der von der Überwachung Betroffenen in den FISA-Gerichtsverfahren auch vertreten werden, dass generell mehr Transparenz zugelassen wird oder dass Betroffene vor normalen Gerichten gegen die geheimen Entscheidungen vorgehen können.

Nach Beginn der Veröffentlichungen aus den Snowden-Papieren erregte ein Urteil Aufsehen, da es Bezug zu den NSA-Skandalen hat: Ein New Yorker Bundesgericht entschied im April 2014, dass die US-amerikanischen Internet-Konzerne gespeicherte Informationen und Nachrichten von ihren Kunden auch dann den einheimischen Behörden zugänglich machen müssen, wenn die Daten außerhalb der USA gehalten werden. Darunter fallen etwa Cloud- oder E-Mail-Daten, bei denen nun seitens der Behörden darauf verzichtet werden kann, internationale Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man die Herausgabe fordert.

In einem Interview mit „The Nation“ im Oktober 2014 betont Edward Snowden, dass die anhaltenden Veröffentlichungen und die Kritik an den Gerichten zu einem Umdenken führen könnten und setzt sogar einige Hoffnung in die Gerichte:

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Bild: Tony Webster. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

Now, over the last year, we have seen – in almost every single court that has had this sort of national-security case – that they have become markedly more skeptical. People at civil-liberties organizations say it’s a sea change, and that it’s very clear judges have begun to question more critically assertions made by the executive.

Das massenhafte Überwachen der Telefonleitungen durch die NSA nach Section 215 des US Patriot Acts ist im Mai 2015 tatsächlich erstmalig von einem Bundesgericht für rechtswidrig erklärt worden. Snowden sollte also vorerst Recht behalten: In der Tat hätten die auf ihn zurückgehenden Veröffentlichungen Einfluss auf das Urteil gehabt, bis hin zu der Aussage, die Snowden-Leaks „led to this litigation“.

Die Richter stoppen das Datenhorten aber nicht sofort, da die Neuregelung ohnehin bevorsteht. In Washington, DC, und in Kalifornien stehen allerdings noch weitere Entscheidungen von Bundesgerichten aus, bei denen vor dem Auslaufen von Section 215 am 1. Juni 2015 aber nicht mehr mit Urteilen zu rechnen ist. Am 23. Mai 2015 kurz vor Mitternacht scheiterte die unveränderte Verlängerung von Section 215 mit einem sehr knappen Votum 45 gegen 54, obwohl die Panikmache davor erheblich war.

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Bild: Christine und Hagen Graf. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

Juristisches Vorgehen gegen den BND

Niko Härting versuchte schon im Februar 2013 den Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Er wollte dagegen vorgehen, dass beim anlassunabhängigen Durchforsten von 37 Millionen E-Mails nach Schlüsselwörtern nur lachhafte zwölf Nachrichten „nachrichtendienstlich relevant“ gewesen waren.

Härting betrachtete diese Massenüberwachung als unverhältnismäßig und illegal, sein eigener vertraulicher anwaltlicher E-Mail-Verkehr sei möglicherweise betroffen. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage allerdings aus formalen Gründen ab, die bloße Möglichkeit, dass der Anwalt und seine Kommunikation von der Massenrasterung des BND getroffen sein könnte, reiche nicht aus.

Sonstige gerichtliche Streitigkeiten

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Bild: martingerz2. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0

Im Deutschen Bundestag versuchte die Opposition, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um zu erzwingen, dass Edward Snowden vor dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss als Zeuge gehört wird. Der Zweite Senat sah sich als nicht zuständig an und lehnte die Beschwerde daher als unzulässig ab.

Die Philosophische Fakultät hatte den Plan, die Ehrendoktorwürde an der Universität Rostock an Edward Snowden zu verleihen, also einen Dr. h. c. (für honoris causa, „ehrenhalber“). Der Rektor der Uni, Wolfgang Schareck, hatte das Verfahren allerdings gestoppt. Der Fakultätsrat hat beim Schweriner Verwaltungsgericht daraufhin Klage eingereicht.

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6 Ergänzungen

  1. Ich bin so froh, das es Leute wie Dich gibt – in dem was Du für uns alle tust! Wird jetzt der Gang vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angegangen, der Eingangs erwähnt wird?

    Wie kann man (ausser durch Spende an netzpolitik) das unterstützen?

    1. Die Beschwerde läuft ja schon, vermutlich wird sie mit den beiden ersten IPT-Beschwerden zusammengelegt.

      Ich denke, als Unterstützung ist vor allem wichtig, dass es Aufmerksamkeit für die verschiedenen Gerichtsverfahren gibt, um so auch politischen Druck zu erzeugen.

  2. „Der Zweite Senat sah sich als zuständig an und lehnte die Beschwerde daher als unzulässig ab.“
    verstehe ich den Satz grad nicht oder fehlt da ein „nicht“?

  3. Wird irgendjemand von euch das Interview mit Larry Page in der ZEIT Nr. 21 (aktuell) kommentieren? Falls dazu schon jemand etwsa geschrieben hat, bitte ich um den Link.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.