Die Brandenburger Landesregierung will das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ändern. Gegenüber rbb|24 hat ein Sprecher des Innenministeriums am gestrigen Donnerstag bestätigt, dass sie aktuell an einem Gesetzentwurf arbeitet.
Wie schon der Berliner Senat begründet auch Brandenburg die Schritte mit einer abstrakten Gefahrenlage. „Der Schutz kritischer Infrastruktur ist angesichts verschiedenster Bedrohungslagen von entscheidender Bedeutung“, heißt es in der Mitteilung, die rbb|24 auf Anfrage erhielt. Die Änderungen sollen dem Land erlauben, besser auf solche Bedrohungen zu reagieren.
Das AIG regelt in Brandenburg bisher, wie Bürger*innen an behördliche Informationen gelangen. Es garantiert jeder Person ein Recht auf Akteneinsicht, solange nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dagegensprechen. Welche konkreten Änderungen das Land plant, ist noch offen. So tiefgreifend wie der Bund könne das Land aufgrund der Landesverfassung nicht vorgehen.
Die Schwächung der Informationsfreiheit liegt im Trend
Die Bundesregierung kündigte Anfang Juli in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ an, dass sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einschränken will. Zu den Vorhaben gehört, Informationen nur noch mit „berechtigtem Interesse“ herauszugeben und Organisationen, Unternehmen und Stiftungen das Recht völlig zu entziehen.
Brandenburg nimmt sich offenbar ein Vorbild an einem deutschlandweiten Trend. Weitere CDU- und SPD-geführte Bundesländer planen eine Beschneidung der Informationsfreiheitsrechte: Auch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen legten mit Verweis auf Sicherheitsbedenken und Bürokratieabbau Gesetzentwürfe vor.
Berlin schaffte als erstes Bundesland Tatsachen: Das Abgeordnetenhaus zog den Anschlag auf das Berliner Stromnetz heran, um im März ein Gesetz zu verabschieden, mit dem Behörden Anfragen pauschal ablehnen können.
„Nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie“
Fachleute kritisieren den Versuch, Intransparenz mit Sicherheitsbedenken rechtzufertigen. Die Jurist*innen Philipp Schönberger und Hannah Vos vom Transparenzportal FragDenStaat schreiben im Verfassungsblog: „Offensichtlich dient die diskursive Verknüpfung mit einer Bedrohungslage vor allem als Vehikel für eine möglichst weitreichende Abschirmung der Exekutive vor öffentlicher Kontrolle.“ Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider warnte: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“
Für die Pläne der Bundesregierung hagelt es Kritik. Mehr als eine halbe Million Menschen wollen die Informationsfreiheit schützen, zeigt eine laufende Petition von FragDenStaat. Auch 131 Organisationen stellen sich gegen das Vorhaben. Selbst in den eigenen Reihen regt sich Widerstand: Die SPD-Bundestagsabgeordneten kündigten der Parteispitze in einem internen Papier an, sie würden nicht für die Abschaffung des bestehenden Transparenzniveaus stimmen.
Auch in Brandenburg dürfte es Gegenstimmen geben. Kurz vor den Neuigkeiten der Landesregierung warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor der Entkernung des IFG. Sie verweist auf ein eigenes Verfahren gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband – auf Akteneinsicht nach dem AIG.

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