KommentarEs geht nicht um Messer

In Berlin gelten ab heute alle Nahverkehrsmittel und Bahnhöfe als Messerverbotszone. Das ist eine massive Ausweitung der Kontroll- und Durchsuchungsbefugnisse der Polizei. Der Sicherheitsgewinn steht nicht im Verhältnis zum Grundrechtseingriff. Ein Kommentar.

Polizisten durchsuchen Taschen von jungen Menschen.
Polizist:innen durchsuchen Taschen. Hier bei einer Veranstaltung in NRW. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Funke Foto Services

Waffen- und Messerverbotszonen, die Idee klingt erst einmal vernünftig. Wir alle haben keinen Bock auf Messer in der Hand von Leuten, die sie gegen Menschen einsetzen wollen. Kein Bock auf Stresser mit Springmessern oder auch Deppen mit Schreckschusspistolen. Die Argumentation der Verbotszonenbefürworter ist: Angriffe solcher Menschen werden wir damit verhindern. Das macht uns sicher. Doch der Sicherheitsgewinn ist im Vergleich zur Grundrechtseinschränkung minimal.

Seit heute sind alle öffentlichen Nahverkehrsmittel samt Bahnhöfen in Berlin Waffen- und Messerverbotszonen. Die Ampel-Regierung hatte im Fahrwasser von Messer-Angriffen den Bundesländern eine weitreichende Einführung solcher Zonen erlaubt. Das Bundesland Berlin macht von diesem Recht nun Gebrauch. Das bedeutet: Die Polizei kann ohne konkreten Verdacht Menschen durchsuchen.

Auf der Informationsseite der Polizei Berlin heißt es:

Die Polizei ist gemäß § 42c Waffengesetz befugt, zur Kontrolle der Waffen- und Messerverbotszone Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen und Personen zu durchsuchen. Die Kontrolle setzt keinen konkreten Verdacht oder Anlass voraus. Die Auswahl der kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund, ist unzulässig.

Es ist ein wichtiges demokratisches Recht und ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft, dass der Staat uns unbescholtene Menschen nicht einfach so ohne Verdacht durchsuchen kann. Bislang ist eine solche Schleierfahndung nur in der Nähe von Außengrenzen und an bestimmten gefährlichen Orten möglich.

Dadurch, dass alle Nutzer:innen des öffentliche Nahverkehrs einer großen Stadt nun unter Generalverdacht stehen, wird es sehr schwer, sich in der Stadt zu bewegen ohne sich den anlasslosen Kontrollbefugnissen auszusetzen. Ab jetzt müssen wir immer davon ausgehen, jederzeit und überall im Nahverkehr anlasslos angehalten, befragt und durchsucht zu werden.

Peinliche Situationen und Beifang

Klar ist auch, dass eine solche Kontrollbefugnis nicht nur „Waffen“ zu Tage fördern wird. Unbescholtene Bürger werden ihre Taschen und Rucksäcke öffnen müssen. Es geht gar nicht darum, dass dort vielleicht illegale Dinge sind. Es ist unangenehm genug, irgendwelchen dahergelaufenen Polizist:innen Einkäufe, Tampons, Sextoys, Unterwäsche oder sonst irgendwelche privaten Inhalte zeigen zu müssen, die dann womöglich noch von Beamt:innen doof kommentiert werden.

Jeder junge Mensch mit einer Sprühdose in der Tasche wird zum möglichen Sprayer und muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Dazu kommen Bagatelldelikte: Der harmlose Ecstasy-Tourist auf dem Weg nach Hause aus dem Techno-Club muss sich in Zukunft Sorgen machen, als Waffen-Beifang in den Fokus der Polizei zu geraten. Und wer auf dem Weg zu einer Demonstration ist, kann in Zukunft davon ausgehen, dass die Taschen auf dem Weg dorthin durchsucht werden.

Kontrollen fördern rassistische Praxis

Dazu kommt die diskriminierende Dimension von anlasslosen Kontrollen, auch wenn die Berliner Verordnung dies verhindern will. Wer kontrolliert wird, das entscheidet einzig und allein die Polizei. Diese Institution hat erwiesenermaßen rassistische Muster bei solchen Kontrollen (Racial Profiling) oder meint auf Basis äußerlicher Vorurteile „ihre Pappenheimer“ zu kennen.

Das heißt: Bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft werden jetzt noch häufiger als andere in Kontrollen geraten. Während Otto Normalbürger und Oma Elfriede vom vermeintlichen Sicherheitsgewinn schwärmen, wird der Weg durch die Stadt für Jugendliche und junge Erwachsene sowie vor allem für ausländisch oder abweichend gelesene Personen jetzt noch mehr zum Spießrutenlauf.

Der Sicherheitsgewinn durch diese Ausweitung von Kontrollen steht nicht im Verhältnis zur Tiefe des Grundrechtseingriff und dem Verlust der Freiheit.

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44 Ergänzungen

  1. Der „Waffen-Beifang“ verdient eine tiefere Diskussion: Deutschland ist eines der wenigen demokratischen Länder, in der die Sicherheitsbehörden Zufallsfunde auswerten und als Beweise in (Straf-)Verfahren einbringen dürfen. In vielen Länder ist das nicht zulässig:
    Beweisverwertungsverbote halten Strafverfolgungsbehörden von Rechtsverletzungen ab. Sie weisen hierzu jedenfalls eine Eignung auf, da sie verhindern, dass derjenige, der einen Beweis in rechtswidriger Weise gewonnen hat, hieraus einen Vorteil ziehen kann.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot#Zwecke_von_Beweisverboten

    1. Das ist überhaupt nicht verwunderlich. Der aktuelle Gesetzgeber schert sich auch nicht um den sog. „Kernbereich privater Lebensgestaltung“. Das ist das einzige Grundrecht, was in Deutschland absolut geschützt ist. Hier darf niemals eingegriffen werden, wenn keine andere Person betroffen ist, egal was jemand für eine Gefahr für die Allgemeinheit konstruiert.

      Das BVerfG betont:
      „ein letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist. Ein Gesetz, das in ihn eingreifen würde, könnte nie Bestandteil der ‚verfassungsmäßigen Ordnung‘ sein; es müßte durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden“

      Zu diesem Kernbereich gehören der Sexualbereich, als auch die Gedanken- und Gefühlswelt (inkl. Selbstgespräche).

      Jetzt schau dir mal die BKA-Reform an. Die Ampel hatte ein explizites Verbot im Gesetz gefordert, was diesen Kernbereich schützt. Die CDU/CSU hat diesen Passus nicht aufgenommen, weshalb wieder mit Verfassungsbeschwerde gedroht wurde. Das BVerfG so forzuführen ist unerträglich. Zum Sexualbereich und dessen Verstoß gibt es ebenfalls ein neuen Paragraphen aus 2021, welchen ich aufgrund des Lynchmob nicht erwähnen möchte.

      Grundrechte werden immer wieder mit der selben Leier ausgehöhlt.

    2. Es lohnt sich natürlich, den Artikel auch zu lesen.

      Zufallsfunde sind regelmäßig genauso verwertbar wie gezielte Funde, wenn sie im Rahmen rechtmäßiger Maßnahmen geschehen sind. Beweisverbote betreffen regelmäßig nur nicht rechtmäßig erlangte Informationen.

      Die hier diskutierten Durchsuchungen sind auf Grund des hier diskutierten Gesetzes erstmal rechtmäßig, das ist also müßig.

    3. Deutschland ist auch eines der ganz wenigen Länder bei denen für Verstößre gegen das Wordnungswidrigkeitetengesetz der Katalog der StPO inkl. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme nebst Auswertung von IT möglich ist.

    4. „Beweisverwertungsverbote halten Strafverfolgungsbehörden von Rechtsverletzungen ab.“

      In diesem Kontext irrelevant, denn die behandelte Regelung gibt der Polizei ja gerade das Recht, verdachtsunabhängig zu durchsuchen. Damit sind alle Funde Zufallsfunde und natürlich verwertbar, da ohne Rechtsverletzung erlangt.

      Das ist der der Sinn solcher Gesetze.

      1. > „Beweisverwertungsverbote halten Strafverfolgungsbehörden von Rechtsverletzungen ab.“

        > In diesem Kontext irrelevant,

        Also hier müsste ich einhaken, da bereits die Idee des Abhaltens von Rechtsverletzungen offenbar fehlgeleitet ist. Beweisverwertungsverbote führen offensichtlich neue Rechtsverletzungsmöglichkeiten ein, nicht umgekehrt. Dann ergibt sich auch eine theoretisch machbare Relevanz. Z.B. könnte man unterscheiden, ob man Capone dran hat und haben will, oder z.B. Beppone, bzw. eben Bagatellblindheitsschwellen einführt, die z.B. bei Durchsuchungen von Zeugen, beim Verfolgen schwerster Sachen o.ä. gelten könnten. Wie auch immer man das konkret macht. Capone ist auch „an der Steuer“ erwischt worden und nicht „an der Schreibtisch“.

      2. Illegal erlangte Beweise benötigen eine Definition dafür, wann es illegal ist Beweise zu erlangen. Dann wird ein paar Schuhe daraus!

  2. Prinzipiell also Probleme mit öffentlichem Nahverkehr, demnächst vielleicht in diesem Kino?
    – Gelegentlicher Dreck.
    – Viren, Bakterien und Pandemien.
    – Selten Kontakt Idioten.
    – Irgendwer mit Messer (noch nie).
    – Durchsuchung durch irgendwen (noch nie).

    Tja, da fahr’n wir doch Auto! Immer hübsch im Bogen drum herum, Natur lässt grüßen…

    1. Vergessen:
      – Terroranschläge (noch nie).

      „(noch nie)“ heißt, dass es mir noch nicht untergekommen ist. Existenz ja, Magnitude unklar. Meide ich z.B. Fussballfans, habe ich einen Reigen an Problemen weniger.

  3. Und im Gesetzesdjungel nicht vergessen: wer was vergisst oder übersieht, und gefilzt wird, sollte schon mal den Abschnitt zu Hausdurchsuchungen überflogen haben. Wie weit ist es bis ins Nirgendswo?

    Auch bedenken: Ein Verteidigungsregenschirm ist dann vermutlich auch nicht mehr mitführbar. Man ist also bei 0% Polizeiabdeckung zu ungünstigen Stunden 100% ausgeliefert, wenn man sich dran hält. Oder ein Metallkugelschreiber, könnte das nicht ein taktischer sein? Ritterrüstung geht eventuell, man darf sich nur nicht auf eine Demonstration zubewegen. Das kann bei öffentlichen Verkehrsmitteln natürlich heikel werden.

    Klar hat die Polizei besseres zu tun. Einserseits gut so, andererseits vielleicht bald Teil eines Problems. Dann doch noch der Hinweis auf sogenannte Spielräume und was so alles passieren könnte.

    1. Bereits jetzt verboten sind „Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“, darunter fallen zB Stockdegen.

      Ein „Verteidigungschirm“ ist einfach ein Schirm mit stabilen Stock und handlichem Griff, und ein „Stockschirm“ ist ein als Spazierstock/Gehhilfe nutzbarer Schirm mit stabilem Stock und handlichem Griff. Also primaer Marketing.

      1. Jein. Bzw. will ich es drauf ankommen lassen?

        Realistischerweise nutzt der Verteidigungsschirm nicht mehr gegen Polizeieinsätze, als ein normaler Regenschirm, mit dem Unterschied, dass man sich recht gefahrlos draufstellen kann, je nach dem bis zu ca. 100kg. Zumindest ist er für den konkreten Zweck gemacht, was durchaus auch das Zustoßen inkludiert. Demonstration vs. Waffenverbotszone wäre sicherlich eine Frage wert.

        Mein reiner Regenschirm hat eine dünnere Spitze, war VIEL billiger, ist allerdings auch aus Glasfaser, ohne Durchbohrungen, bis auf den Griff, hält definitiv nicht mein Gewicht aus, ist bereits kaputt an der Spitze, wo die Fläche eingebrochen ist. Mit dem Defekt allerdings fieser als zuvor. Offensiv vermutlich jedem Verteidigungsschirm vorzuziehen. Wo waren wir…

        Zurück zum Thema: „Bereits jetzt verboten sind“
        Waffenverbotszone! Hier kommt es drauf an, was alles konkret usw., zzgl. wie die Polizisten drauf sind. Werkzeuge z.B. könnten hier verboten sein. Transport von Sachen könnte heikel sein, wenn es nicht gerade von Wohnung/Geschäft in Zone kommt. (Oder zu Wohnung in Zone hin.)

        Kann sein dass das mit dem Schirm FUD ist. Letztlich ist es eines der besten Sachen, die man bei sich haben kann. Quickshield wäre noch eine interessante Sache, wenn es um ähnliche Zwecke geht. Trainieren sollte man wohl schon.

      2. > Ein „Verteidigungschirm“ ist einfach ein Schirm mit stabilen Stock und handlichem Griff, und ein „Stockschirm“ ist ein als Spazierstock/Gehhilfe nutzbarer Schirm mit stabilem Stock und handlichem Griff. Also primaer Marketing.

        Nja. Verteidigungsschirm ist wirklich dafür beworben mit Trainingsvideos. Dazu zählen Stöße gegen Angreifer. Man kann argumentieren, dass weniger Robuste Schirme bei Stößen, vor allem gegen die Augen, mindestens so gefährlich sein können.

        Ein Echtholzstockschirm kann auch stabil genug zum Aufstützen sein, und ist definitiv ein normaler Regenschirm. Definitiv in den Händen geübter Leute brauchbar. Eventuell hält der einen ganzen heranspringenden Körper nicht so ab, wie ein dickerer Glasfaserschirm. Durchgebrochen wäre er allerdings auch nicht ohne, bzw. zwei Stücke dann, vermutlich.

        Aber was ist der Vergleich? Bei einem Schirm aus Glasfaser, der einen ganzen Mann trägt (…), könnte man mit einem Massivholzstab vergleichen, wie er im Kampfsport benutzt wird. Im Baumarkt gibt es wohl Ähnliches für irgendwelche Anwendungen. Kommt wohl drauf an, wie die Bewacher drauf sind.

  4. In Darmstadt hat die Polizei in Großkontrollen komplette Busse und Straßenbahnen gelehrt und alle Fahrgäste durchsucht: https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/waffenkontrolle-bitte-alle-aussteigen-in-darmstadt-werden-fahrgaeste-aus-bussen-und-strassenbahnen-gebeten-93794554.html

    Wo bleibt da der bundesweite Aufschrei? Wir müssen uns wohl oder übel damit abfinden dass ein Großteil der deutschen Bevölkerung solche Maßnahmen gutheißt. Entweder weil sie das zusammenwirken von Demokratie, Rechtsstaat und Kontrolle der Organe nicht verstehen, oder weil sie unbewusst den Alltagsrassismus inhaliert haben („Es werden doch sowieso nur „die Richtigen durchsucht!“). Mit den Grenzkontrollen oder PNR für Fluggäste ist es das gleiche. Es gibt 70.000 offene Haftbefehle. Die meisten davon weil irgend nicht gemeldet ist (solche Schwerverbrecher!1!1!11!!!einself) und irgend ein Bußgeld nicht bezahlt halt. Jetzt kann man da bequem ein paar hundert im Monat von an den Grenzen abfischen.

    Auch die EU versucht weitere Repressionsmöglichkeiten zu schaffen. Dass Dobrindt jetzt am Ruder ist, wird es nicht besser machen. Die EUROPOL-Chefin sagte bei ZDF frontal in die Kamera dass keine Hintertüren will, sondern durch die Vordertür. Meine Hoffnung ist das demographische Problem. Thürinmgen und Sachsen werden 2030 40% weniger Richter und Staatsanwälte haben als 2020. Der Polizei wird es kaum besser gehen. Momentan zeichnet sich das Problem dadurch ab dass Verurteile Straftäter mit 8 Jahren Hafterwartung entlassen werden müssen, weil bereits gesprochene Urteile wegen Überlastung der Richterschaft nicht ausgefertigt werden können. Es wird also irgendwann einen großen Knall geben.

    Entweder schafft es die Zivilgesellschaft dann StGB und StPO zu entschlacken und Bagatelldelikte auch entsprechend abarbeiten zu lassen, oder aber der Polizeistaat wird weiter wachsen weil z.B. strafprozessuale Rechte werden noch weiter reduziert – wie bei den letzten Reformen.

    1. Ja, das stimmt. Einerseits werden echte Verbrecher, vor denen wir uns alle fürchten, nicht mehr bestraft, aber Bagatellsachen und Kleinigkeiten werden geahndert, einfach, weil es leicht zu machen ist. Irre.

    2. Ihre möglichen Aussichten teile ich durchaus, nur ist der Zug Richtung Polizeistaat und strafprozessuale Rechtsreduktion schon unterwegs. Die haben es auch einfacher dank Medienunterstützung. Wie oft findet man dort etwas über Leute, die „zu viel“ staatliche Unterstützung bekommen und sich auf „unsere Kosten“ ein schönes Leben machen? Gibt es ein Alternativprogramm, in dem irgendeinem Großsteuerhinterzieher ohne Prominentenstatus hinterher gejagt wird, der dann mit Gesicht in einer Sendung auftaucht?
      Und die Konsequenz? Die „Politik“ wird sicher nicht gegen die (Medien-) Meinung angehen…

    3. Ihre möglichen Aussichten teile ich durchaus, nur ist der Zug Richtung Polizeistaat und strafprozessuale Rechtsreduktion schon unterwegs. Die haben es auch einfacher dank Medienunterstützung. Wie oft findet man dort etwas über Leute, die „zu viel“ staatliche Unterstützung bekommen und sich auf „unsere Kosten“ ein schönes Leben machen? Gibt es ein Alternativprogramm, in dem irgendeinem Großsteuerhinterzieher ohne Prominentenstatus hinterher gejagt wird, der dann mit Gesicht in einer Sendung auftaucht?
      Und die Konsequenz? Die „Politik“ wird sicher nicht gegen die (Medien-) Meinung angehen… Daher wird sich an den Bagatellthemen nichts ändern.

    4. Oh, wie in totalitären Staaten. An der Wand aufstellen. Hatte ich das letzte mal kurz vor dem Fall der Mauer im Osten beobachten können.

  5. Wer wagt es diese „Spezial- Operation“ zu kritisieren?!

    OMG
    Bislang dachte ich, solche Zustände gibt es nur in Diktaturen und Unterdrückungsregime!!!

  6. So was hilfloses und naives. So, als ob man Banküberfälle dadurch versuchte einzudämmen, daß man vor jeder Bank ein Schild aufstellt, mit dem Hinweis, daß Banküberfälle verboten seien. Was mich persönlich aber wundert, ist, warum überhaupt Leute mit einem Messer in der Tasche rumlaufen. Tja, was wird der tatsächliche Effekt sein? Diejenigen, von denen wir ahnen, daß sie mit einem Messer in der Tasche rumlaufen, werden nicht kontrolliert, weil man auf keinen Fall racial Profiling betreiben will und die, die aller Wahrscheinlichkeit ohne Messer rumlaufen, werden aber kontrolliert, weil man ja irgendwen kontrollieren muß. Und dann sind sie froh, wenn sie ein winziges schweizer Taschenmesserchen finden, daß man zum Apfelschälen benutzt. Das ist absurdes Theater, vollkommen gaga, Monty Python life und in Farbe.

  7. das ist ist ja so ein Oportunitätsgesetz. da hat es extrem wenige Übergriffe, Angriffe, mit Waffen in den öffis gegeben, die medial breit ausgeschlachtet wurden und nur sehr vielleicht das allgemeine Sicherheitsgefühl beeinträchtigt hätten. Ich vermute einige Abgeordnete sind auf den Rollwagen gesprungen ohne auch nur im kleinsten über die Folgen der Massenüberwachung und vorauseilenden Repression nachzudenken.
    wo gibt es in dem Gesetz die Ausnahmen die sonst in einem demokratischen Rechtsstaat gelten? Ohne begründeten Verdacht keine Option? Wo sind die Ausnahmen für Geheimnisträgerinnen, wo der Schutz vor einem Übergriff des Staates und einer rassistisch und klassistisch agierenden Exekutive?

  8. Das ganze Vorhaben wird um so fragwürdiger, wenn die Erkenntnisse aus der Evaluation einer älteren Verbotszone in Leipzig schlicht ignoriert werden. https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/kommunaler-praeventionsrat-leipzig/aktionsprogramm-waffenverbotszone/

    Andererseits ist die Berliner Schwarz-rote Koalition auch nicht davon beeindruckt, wenn ihr von Wissenschaftlerinnen gesagt wird, sie handele nur aus populistischen Gründen (Innenausschusssitzung zur Evaluation der Bodycam mit Bezug zur Feuerwehr/Rettungsdienst).

  9. Die Logik hinkt bei diesem Gesetz auf 4 Beinen: Manche Plastikverpackungen bekommt man ohne Taschenmesser (in Berlin auch verboten) überhaupt nicht auf. D.h. ich kann keinen ÖV für Rucksack-Touren/Wanderungen benutzen. Toll!
    Und warum sind Scheren nicht auch verboten? Und wieso gilt das Verbot z.B nicht für Jäger? Die fahren doch sicher nicht mit ÖV zur Jagd und brauchen im ÖV dann ja auch keine Messer.
    Eigentlich gilt doch eher: Messer, Gabel, Schere, Licht sind für unsere Politiker nicht

    1. Für die Jagd gilt dass auf dem Weg ins Revier Waffen (und gleichgestellte Gegenstände wie Hirschfänger oder Saufedern) offen geführt werden dürfen. Rein theoretisch gilt dies auch im ÖPNV, probieren würde ich es nicht.

      1. In einer Waffenverbotszone definitiv nicht, zumindest wenn die Schilder auch Werkzeuge enthalten.

        Vor allem aber nicht, wenn man kein guter Ringer ist! Bedenke „concealed gun carry“ irgendwas von hard2hurt auf Youtube. Wenn man nicht der Böse sein will, und auf die Distanz schon „zur Verteidigung“ schießt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man dem Angreifer ein Messer oder eine Pistole mitbringt, wenn man es nicht drauf hat. Ein gezogenes Messer allerdings, ist für jeden potentiell tödlich, egal in wessen Händen. Dennoch ist mehr nötig, als eine Gürteltasche o.ä.

        Naja, und wenn andere angegriffen werden? Wer ist so wach, die maximal 30 Sekunden den Angriff überhaupt zu bemerken, die er dauert? Und wie läuft das dann technisch ab? Natürlich gibt es andere Szenarien, in denen man sich vielleicht hinstellen und drohen kann. 30 Sekunden sind lang, aber es ist nicht unwahrscheinlich, dass alles was man sieht, sich eine komisch bewegende Person ist, oder seltsame Laute (verletzte). Gemeinheiten!

        1. Brauchtumspflege: in der Waffenverbotszone?

          https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1570919.php

          Also im Berliner ÖPNV ist das tatsächlich als Ausnahme geführt. Da sind auch Werkzeuge nicht auf dem Verbotsschild mit drauf.

          Ob man es drauf ankommen lassen will, ist eine andere Sache. Konfisziert wäre trotzdem blöd. Das betrifft dann vielleicht eher das Volksfest, wenn entsprechende Werkzeuge nicht erlaubt sind.

        2. „Brauchtumspflege ist regelmäßig auch ausgenommen, der Nicker in der Krachledernen geht also idR in Ordnung.“

          Es gibt diese Ausnahme. Hier ist aber die Intention wichtig. Einserseits was man selbst erreichen will, und andererseits was dide Schutzkräfte erreichen wollen.

          Es kann also sehr wohl passieren, dass ein offen geführtes Messer einkassiert wird. Im ÖPNV in Berlin scheint zunächst die Brauchtumsausnahme zu gelten, aber in bestimmten Verbotszonen, wie sie vielleicht bei einem Weihnachtsmarkt bestehen könnten, wäre ich mir nicht so sicher, dass man mit einem mehr oder weniger offenen Messer laufen gelassen wird. Ein Bundesland weiter, und die Lederfritzen werden alle erst mal gefilzt. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn z.B. Sachen eingezogen werden, wenn man nicht glaubhaft machen kann, dass man eine tatsächliche Berechtigung bzw. einen Grund hat, „Brauchtum zu pflegen“, und zwar genau dort bzw. wo man gerade hingeht. Wenn also nicht klar ist, dass man nur da langgehen kann, könnte das Urteil der Leute vor Ort auch auf potentielle Gefährdung lauten. Denn ein getragenes Messer kann durchaus auch entwendet werden, vor allem wenn es offen getragen wird. Wenn es wirklich um Schutz geht, wird auch Brauchtum nicht im weg stehen können.

    1. Entsprechendes gilt zunehmend auch auf Fernverkehrsbahnhöfen, worüber sich der Reisende vorher selber zu informieren hat.

      Wer nicht Auto fährt, ist halt Bürger zweiter Klasse.

    2. Das schafft der ÖPNV von ganz alleine: Verspätungen, Zugausfälle, kaputte/verdreckte Fahrzeuge, zu wenig Kapazität, keine Schnellzüge/-gleise, etc.
      Wenn man pünktlich und zuverlässig ein Ziel erreichen will, führt am Individualverkehr kein Weg vorbei.
      – Mehrjähriger Berufspendler

  10. In Hamburg ist das auch seit einiger Zeit so, und gleichzeitig wurden auch die Regeln zu den Messern verschärft, so dass jetzt auch kleine Taschenmesser und quasi alles mit Klinge verboten ist.
    Dazu heißt es dann, in verschlossenen Behältnissen dürften sie mitgeführt werden, aber was das genau ist, kann niemand sagen – da wird man vom HVV an die Polizei verwiesen, von dieser an den HVV, und dann an irgendwelche Webseiten wo nur allgemeines Geschwafel steht.
    Ich denke, aus Polizeisicht hat das mit den Messern nichts zu tun, man will einfach alle Leute anlasslos kontrollieren dürfen, und unerwünschte Personen wie z.B. Wohnungslose aus den Bahnen und Bahnhöfen vertreiben.

    1. Die Polizei macht diese Regeln nicht, diese Regeln macht die Politik.

      Unerwünschte Personen in öffentlicher Infrastruktur wie zB ÖPNV ist allerdings ein anderes, schwieriges Thema.

  11. >“Es ist unangenehm genug, irgendwelchen dahergelaufenen Polizist:innen Einkäufe, Tampons, Sextoys, Unterwäsche oder sonst irgendwelche privaten Inhalte zeigen zu müssen, die dann womöglich noch von Beamt:innen doof kommentiert werden.“

    Die Sache ist der gesamt Zustand, die Erniedrigung die daraus resultiert. In anderen Worten ohnmächtig die Sache übersich ergehen zu lassen, gleicht einer Vergewaltigung!

    Witzlos ist dieses eine Sache, die in Diktaturen und Unterdrückungsstaaten übliche handhabe ist. Einschüchterung, Belustigung und Belästigung, Wichtigtuend, Quotenerfüllung, Verfolgung und Beobachtung, Religiöse Diskriminierung.

    Reichlich Desinfektionsmittel und Tücher mitführen!!! Oder gleich duschen gehen!!!

  12. „Fruit of the poisonous tree“ wäre eines der wenigen Dinge aus den USA, das Deutschland (oder besser noch die EU insgesamt) dringend kopieren muss.

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