Bündnisse für Transparenzgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen

In Hannover wurde letzte Woche ein „Bündnis für Transparenz in Niedersachsen“ ins Leben gerufen, Gründungsmitglieder sind der Chaos Computer Club Hannover (C3H), der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover und der Landesverband Bremen/Niedersachsen des Vereins Mehr Demokratie. Das Bündnis will ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild erschaffen – dafür soll in einem öffentlichen Wiki ein eigener Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird an einem Transparenzgesetz gearbeitet. Dort können bis zum 31. Mai noch Kommentare und Änderungsvorschläge zu einem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeiteten Gesetzesentwurf eingereicht werden. Die Fraktion plant den Gesetzentwurf im Juni in den Landtag einzubringen.

Auf der Homepage des Bündnisses für Transparenz in Niedersachsen heißt es:

Ein Transparenzgesetz regelt den freien Zugang zu Informationen der Politik und Verwaltung (wie Verträge, Ausgaben, Bauvorhaben) für alle Bürgerinnen und Bürger. Niedersachsen ist eines von fünf Bundesländern, in dem diese Informationszugangsrechte nicht gesetzlich geregelt sind. In zehn Bundesländern und auf Bundesebene gibt es gesetzliche Regelungen, in Hamburg gilt sogar ein Transparenzgesetz mit weitreichenden Veröffentlichungspflichten für staatliche Stellen. Presseberichten zufolge arbeitet die Landesregierung an einem Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen. Falk Garbsch vom C3H kommentiert dies so: „Gut, dass die Landesregierung hier aktiv wird. Aufgrund der Presseberichte werden wir die Aktivitäten aber kritisch begleiten. Denn wir wollen ein Transparenzgesetz und kein Informationsfreiheitsgesetz“.

2 Ergänzungen

  1. Da können wir in der Tat sehr froh und dankbar darüber sein, dass diese weiteren Schritte hin zu Transparenzgeetzen gegangen werden – hoffentlich auch weiterhin unter der aufmerksamen Beobachtung von C3H.

  2. Unter den „Partner und Unterstützungsorganisationen“ von transparenzgesetz.at befindet sich sowohl die Österreichische Liga für Menschenrechte als auch das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte mit folgender Begründung:

    „Das Recht auf Zugang zur Information ist Teil der von durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit, von der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, dass sie ein konstituierendes Element einer demokratischen Rechtsordnung darstellt. Nur eine transparente Informationspolitik des Staates und seiner Parteien und Interessensverbände sowie effektiv durchsetzbare Rechtsansprüche auf Information können aber den Anforderungen einer pluralistischen Demokratie gerecht werden, für die lebendige und sachlich fundierte Debatten essentiell sind.“
    http://home.broadpark.no/~wkeim/files/if-transparenz.html

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