Neben den großen Themen Rundfunk-Beiträge und Migrationspolitik stand bei der Ministerpräsidentenkonferenz die Digitalisierung der Verwaltung auf der Agenda. Dabei ging es um nichts weniger als die neue „Datenautobahn“, so die Einschätzung der Senatskanzlei Hamburg auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Rede ist vom sogenannten National-Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS. Über das System sollen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen Daten untereinander austauschen können. Gestern beschlossen Bund und Länder den dazugehörigen Staatsvertrag.
Vorgabe für das NOOTS ist die EU-Verordnung zum Single-Digital-Gateway und das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS). Nach dem Once-Only-Prinzip sollen Bürger:innen und Unternehmen der Verwaltung ihre Daten ein einziges Mal übermitteln und nicht stets erneut angeben müssen. Stattdessen können sie den Behörden erlauben, die Daten in den Registern abzufragen, ohne Bürger:innen und Unternehmen zu involvieren. Der Staatsvertrag ist die Voraussetzung für grenzüberschreitende Nachweisabrufe innerhalb der EU.
Dafür wollen Bund und Länder eine IT-Infrastruktur aufbauen, in der alle öffentlichen Stellen unabhängig vom Ressort und ebenenübergreifend Daten und Nachweise abrufen können. Eine Schwierigkeit ist die dezentrale Organisation von Datenbeständen der deutschen Verwaltung. Zum NOOTS sollen laut Architektur-Zielbild für das Jahr 2025 Komponenten wie die Registerdaten-Navigation, das Identitäts- und Zugangsmanagement für Behörden sowie das Identitätsmanagement für Personen und das Datenschutzcockpit gehören. Gerade letzteres kritisieren Fachleute massiv.
Verteilen von Aufgaben und Kosten
Den Betrieb des NOOTS soll das Bundesverwaltungsamt übernehmen, das dabei auf einen öffentlichen IT-Dienstleister setzen wird. Zudem wird das Bund-Länder-Gremium, der IT-Planungsrat, eine Steuerungsgruppe NOOTS einrichten. Die soll über Anschlussbedingungen, Betrieb und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur entscheiden.
Finanzieren werden das Mammutprojekt Bund und Länder gemeinsam. Für die Jahre 2025 und 2026 greifen sie dabei zu hundert Prozent auf das Budget für die Föderale IT-Kooperation (FITKO) zu, ab 2027 wollen sie 53,4 Prozent der Gesamtkosten mit Mitteln aus dem FITKO-Budget decken, 46,6 Prozent soll der Bund tragen. Wie hoch die Kosten für das NOOTS ausfallen werden, ist jedoch noch nicht absehbar, wie etwa Brandenburg anmerkt.
Dass der Bund sich an der Finanzierung mit gut 47 Prozent beteiligen will, begrüßen vor allem Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gleichzeitig kritisieren die Länder, wie die Koordination der Zuständigkeiten im Staatsvertrag festgeschrieben ist. Die vorgegebenen Entscheidungswege seien „zu aufwändig“ und könnten „die Umsetzung des NOOTS im Weiteren unnötig verzögern“. Was im Einzelnen damit gemeint ist, ist noch unklar, da der Text des Staatsvertrages noch nicht veröffentlicht ist.
Warum überhaupt ein Staatsvertrag?
Für das NOOTS braucht es eine Rechtsgrundlage, entweder als Änderung des Grundgesetzes oder als Staatsvertrag. Denn grundsätzlich enthält das Grundgesetz ein Verbot der Mischverwaltung, die Bundes- und Landesverwaltungen arbeiten eigenständig und auch die Verwaltungszuständigkeiten sind voneinander getrennt.
Zwar ist im Grundgesetz angelegt, dass Bund und Länder für den Aufbau gemeinsamer informationstechnischer Systeme miteinander kooperieren. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit für das NOOTS erfolgt jedoch erst ausschließlich durch den Staatsvertrag. Im Gespräch war noch im Sommer eine Grundgesetzänderung, damit der Bund die alleinige Kompetenz für den Betrieb des NOOTS erhält. Dafür gab es im Bundestag jedoch keine Mehrheiten.
Damit der Staatsvertrag in Kraft tritt, müssen die Bundesregierung und die Länder ihn noch förmlich zeichnen. Und die Landesparlamente sowie der Bundestag müssen ihn noch ratifizieren.
I don’t understand what they mean with ‚National Once Only Technical System‘. Is this just utter gibberish? Is it trying to make fun of something?
It quite literally does what it says on the tin. It is a technical system on the national level to implement the infrastructure for register requests based on the „once only“ principle . The latter means that you won’t have to give your data to every civil service individually. You’ll add it only once to the nation wide register that every civil service has access to.
„Once only“ is misleading, because it focuses on a single register event but does not communicate the distribution to many or access by many. If you buy the „once only“ term you got caught by convenience and lazy thinking.
It just means that it is a technical system to implement the EUs „once-only“ concept on a national level (in germany). They probably should have put the „once-only“ in quotes to make the name less confusing, though it is fairly in line with the long and often unwieldy naming conventions on german laws.
The german administration isn’t known for their sense of humor or linguistic flexibility. What is (probably, since i am not one its authors) meant by „National Once Only Technical System“, is that the data is only stored by one civil authority(National Once Only), the „Bundesverwaltungsamt“. The „Technical System“ is because it is digital data that is stored on distributed technological devices and not paper files. Name apart, the whole thing is for several reasons pretty risky and a bit of a nightmare.
>Vorgabe für das NOOTS ist die EU-Verordnung zum Single-Digital-Gateway und das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS).
Das ist so nicht zutreffend. Das NOOTS ist keine Vorgabe aus der SDG-VO. Die SDG-VO regelt nur zwei Arten des Anschlusses an das EU-OOTS. Einerseits einen direkten Anschluss der notwendigen Register oder andererseits den Anschluss einer Intermediären Plattform, die sozusagen als Vermittlungsstelle zwischen dem EU-OOTS und den Registern steht. Deutschland entschied sich für Letztere Variante. Die SDG-VO regelt allerdings nicht über welche Infrastruktur die Register mit der Intermediären Plattform kommunizieren (oder mit dem EU-OOTS, hätte man sich dafür entschieden). Beim NOOTS handelt es sich allerdings um genau diese Infrastruktur. Die Unterscheidung ist recht wichtig, weil das natürlich bedeutet, dass das NOOTS ausschließlich über nationales Recht normiert wird. Zivilgesellschaftliches Lobbying kann also rein bei Bund und Ländern erfolgen. Die EU hat damit nichts zu tun.
> und das Datenschutzcockpit gehören. Gerade letzteres kritisieren Fachleute massiv.
Mal abgesehen davon, dass man den verlinkten Beitrag Kastls m. E. nicht so zu lesen hat, dass speziell das Datenschutzcockpit kritisiert wird, sondern eher über die aus dortiger Sicht verfehlte Gesamtpolitik zur Digitalisierung abgeledert wird, sollte man sich generell hüten, über das Cockpit zu lästern, nur weil es einem zu wenig Ausgleich ist. Das mag zwar zutreffen, aber da kann das Cockpit nichts für, das an sich eine der größten Datenschutzverbesserungen für den Bürger überhaupt ist. Es gibt bestimmt Digitalisierungsansätze, die datenschutzfreundlicher sind und ohne Cockpit auskämen. Aber in der verkorksten Steuer-ID-Logik die wir jetzt haben, ist es so ziemlich das Beste, was man sich für die Transparenz überhaupt wünschen kann.
Deutschland ist schon tief gefallen wenn dies die Zukunft sein soll von Zeiten des Volkszählungsaufstandes bis jetzt.
Datenschutz ist Menschenschutz, hat uns Fefe doch so schön alles durchdekleniert.
Die vermeintliche Ineffizienz hat auch Bürger geschützt weil sie ihnen mehr Zeit bei Behördenproblemen verschaffen konnte.
Ist auch wieder einmal ein Beispiel für ein Negativgesetz der EU und das wieder als Verordnung. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist damit wohl komplett abgeschafft :'( .