Gericht der Europäischen UnionEU-Grenzbehörde muss keine Auskunft über Schiffe im Mittelmeer geben

Frontex will nicht verraten, welche Schiffe bei der Operation Triton im Mittelmeer unterwegs waren. Eine Klage gegen die Intransparenz der EU-Grenzbehörde scheiterte nun. Doch das muss noch nicht das letzte Wort sein.

Frontex-Schiff
Simulation eines Grenzüberwachungseinsatzes auf einem Frontex-Schiff vor Malta. CC-BY 2.0 Österreichisches Außenministerium

„Das schwedische Schiff KBV 002 Triton ist zurück zu Hause, nachdem es in drei Monaten als Teil der Frontex-Operation Triton 2.374 Menschen gerettet hat“, schrieb die EU-Grenzbehörde Frontex auf Twitter. Auch wenn Frontex hier selbst über seine Operation auf dem Mittelmeer berichtet, will es generell keine Auskunft geben. Das Gericht der Europäischen Union gab der Grenzbehörde Recht und urteilte nun: Die europäische Grenzpolizei muss keine Informationen über die Schiffe bei ihren Einsätzen an den EU-Außengrenzen herausgeben.

Geklagt hatten unser freier Co-Autor Arne Semsrott von FragDenStaat zusammen mit Luisa Izuzquiza von der NGO Corporate Europe Observatory. Sie wollten die Namen, Flaggen und Typen der Schiffe erfahren, die 2017 bei der Mittelmeer-Operation Triton unterwegs waren. Die 2014 gestartete Operation sollte die Außengrenzen überwachen, laut Bundesregierung sollten „aber auch Kapazitäten zur Rettung von Schiffbrüchigen vorhanden“ sein.

Dass Frontex die Informationen nicht herausgeben will, begründet die Behörde mit einem bekannten Argument: der öffentlichen Sicherheit. Das Gericht schloss sich unter anderem der Argumentation an, die angeforderten Auskünfte könnten mit öffentlich zugänglichen Informationen so kombiniert werden, dass die Position von Patrouillenschiffen ermittelt werden könnte. So könnten „kriminelle Banden, die an der Schleusung von Migranten und dem Menschenhandel beteiligt sind“ die Grenzüberwachung umgehen.

Den Anwalt der Kläger:innen, Sönke Hilbrans, überzeugt das nicht. „Nach dem Europarecht müssen Argumente von Behörde kritisch überprüft werden. Das vermisst man aber leider im Urteil“, sagt der Jurist. Die Kläger:innen denken darüber nach, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. „Hätte das Urteil Bestand, müsste Frontex nicht einmal geringe Transparenzstandards befolgen“, heißt es auf dem Blog. „Die Behörde hat bald ein Milliardenbudget, ihre Beamten dürfen Schusswaffen tragen. Das muss einhergehen mit mehr öffentlicher Kontrolle“, twitterte Semsrott.

Korrekturhinweis: Im Artikel stand zuerst, der Europäische Gerichtshof hätte geurteilt. Richtig ist das Gericht der Europäischen Union.

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