Untersuchung: Vorratsdatenspeicherung ist ineffektiv

In einer heute veröffentlichten Pressemmitteilung stellt der AK Vorratsdatenspeicherung ein Untersuchung der Effektivität der Vorratsdatenspeicherung in dem Zeitraum, da sie in Deutschland Gesetz war, vor. Datenbasis war Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts.

Ergebnis: Die Aufklärungsquoten einschlägiger Tatbestände nahmen ab.

So registrierte die Polizei in der Zeit der Vorratsdatenspeicherung mehr schwere Straftaten (2009: 1.422.968) als zuvor (2007: 1.359.102), die zudem seltener aufgeklärt wurden (2009: 76.3%) als noch vor Beginn der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung (2007: 77.6%). Als 2009 auch Internetdaten auf Vorrat gespeichert werden mussten, stieg die Zahl der registrierten schweren Internetstraftaten von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an, während die Aufklärungsrate bei Internetstraftaten von 79,8% im Jahr 2008 auf 75,7% im Jahr 2009 zurückging.

Einen Erklärungsansatz liefert der AK Vorrat mit Verhaltensanpassungen der Täter, die verstärkt auf anonyme Zugangsmöglichkeiten in öffentlichen Netzen zurückgegriffen hätten.

Hier die vollständige Pressemitteilung:

Untersuchung: Vorratsdatenspeicherung ist ineffektiv

Einer heute veröffentlichten Untersuchung der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik zufolge ist eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bei der Verfolgung schwerer Straftaten nicht von Nutzen.

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollen, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzubewahren, um die „Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden“, zu erleichtern. Deutschland setzte die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Wirkung ab 2008 um. Nach einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts konnten Strafverfolger auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten für Ermittlungen wegen schwerer Straftaten abrufen. Ferner konnten sie zur Aufklärung jeglicher Straftat Internetnutzer mithilfe von Vorratsdaten identifizieren lassen. 2010 hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen.

Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Analyse der einschlägigen Tatbestände der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts offenbart nun, dass die Vorratsdatenspeicherung, solange sie in Kraft war, die Aufklärung schwerer Straftaten nicht verbesserte. So registrierte die Polizei in der Zeit der Vorratsdatenspeicherung mehr schwere Straftaten (2009: 1.422.968) als zuvor (2007: 1.359.102), die zudem seltener aufgeklärt wurden (2009: 76.3%) als noch vor Beginn der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung (2007: 77.6%). Als 2009 auch Internetdaten auf Vorrat gespeichert werden mussten, stieg die Zahl der registrierten schweren Internetstraftaten von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an, während die Aufklärungsrate bei Internetstraftaten von 79,8% im Jahr 2008 auf 75,7% im Jahr 2009 zurückging.

Dem AK Vorrat zufolge lassen sich diese kontraproduktive Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung mit Verhaltensanpassungen erklären. Um der ausufernden Erfassung sensibler Kommunikationsdaten zu entgehen, werden unter Geltung einer Vorratsdatenspeicherung verstärkt Internetcafés, öffentliche WLAN-Zugänge, Anonymisierungsdienste, öffentliche Telefone und nicht-elektronische Kommunikation genutzt. Solche Vermeidungsmaßnahmen können nicht nur Vorratsdaten die Aussagekraft nehmen, sondern zugleich gezielte Überwachungsmaßnahmen vereiteln, wie sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch möglich gewesen wären. Insgesamt kann eine Vorratsdatenspeicherung dadurch der Verfolgung von Straftaten abträglich sein, indem sie einige Ermittlungen erleichtert, weit mehr Ermittlungen aber vereitelt.

Da die Europäische Kommission derzeit die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung evaluiert, fordern über 100 europäische Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbände von der EU-Kommission, „die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen“. Das deutsche Beispiel beweist, dass solche gezielten Ermittlungen insgesamt effektiver sein können als wahllos Daten über das Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung anzuhäufen. In mehreren EU-Staaten wird die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zurzeit vor Gericht angefochten. Der Europäische Gerichtshof wird dazu voraussichtlich 2012 eine Entscheidung fällen.

Unterstützung erhalten die Kritiker der EU-Richtlinie nun auch von der deutschen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, die sich ebenfalls für eine Änderung der Richtlinie dahin ausgesprochen hat, dass Daten nur noch in konkreten Verdachtsfällen gespeichert werden. Leutheusser-Schnarrenberger sagte auf einer Pressekonferenz vergangene Woche:

„Es haben sechs Mitgliedsstaaten insgesamt diese Richtlinie seit Inkrafttreten nicht umgesetzt. Damit ist die Kommission ein Stück weit gescheitert in ihrem Vorhaben, innerhalb der Europäischen Union einheitliche Standards zu Wettbewerbszwecken zu bekommen, denn das ist ja die Grundlage dafür gewesen, dass diese Richtlinie überhaupt verabschiedet werden konnte. Sie ist nicht auf der Grundlage der dritten Säule zu Zwecken der Strafverfolgung verabschiedet worden, weil es dazu keine Einstimmigkeit gegeben hat. Und deshalb muss die Kommission ein ganz großes Interesse daran haben, bei der Evaluierung zu sehen, wie man den Mitgliedsstaaten mehr Spielräume eröffnen kann. Denn sechs Staaten haben die Richtlinie nicht umgesetzt, Schweden und Österreich sind schon zweimal verurteilt worden. […] Dies zeigt, dass das nicht ein Erfolgsprojekt der Europäischen Kommission und der Europäischen Union ist.“

Justiz-Staatssekretär Dr. Max Stadler bekräftigte nach einem informellen Treffen der Europäischen Justiz- und Innenminister letzte Woche:

„Zum Schutz der Grundrechte gehört es auch, dass wir bei Maßnahmen der Strafverfolgung nur so weit in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, als es unbedingt erforderlich ist. Die derzeitige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geht unserer Meinung nach über dieses Ziel hinaus. Selbstverständlich brauchen Strafverfolgungsbehörden Daten, um Beweise zu erheben. Deswegen ist es in einem bestimmten Umfang gerechtfertigt, wenn Telekommunikationsdaten gespeichert werden, aber unserer Meinung nach nicht ohne Anlass. Es ist sehr erfreulich, dass Justizkommissarin Viviane Reding diesen Vorschlag der deutschen Bundesjustizministerin [zur Einführung eines Quick-Freeze- Verfahrens] als ‚vielversprechenden Lösungsansatz’ bezeichnet hat.“

Nachweise:

[1] Untersuchung über die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung (englisch): http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/data_retention_effectiveness_report_2011-01-26.pdf
[2] Brief von mehr als 100 Organisationen zur Vorratsdatenspeicherung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/370/79/lang,de/
[3] Stellungnahme der deutschen Bundesjustizministerin: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/421/55/lang,de/
[4] Stellungnahme des deutschen Justiz-Staatssekretärs: http://www.eu2011.hu/de/video/Doorstep_von_Deutscher_Justiz-Staatssekret%C3%A4r_Max_Stadler

Schaubilder über die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schaubilder_wirksamkeit_vorratsdatenspeicherung_2011-01-26.pdf
Diese Schaubilder können einschränkungslos weiter verwendet und abgedruckt werden.

Über uns: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.

29 Ergänzungen

  1. Und wieder lobt ihr die hohe Aufklärungsquote im Jahr 2007. Die verdankt man ausschliesslich dem Umstand, daß man die IP-Adressen den Nutzern zuordnen konnte. Heute nennt Ihr das VDS light.

  2. Sorry, das ist purer Bullshit. Alte Daten werden gezielt so interpretiert, dass sie einem selbst in den Kram passen und dann werden darauf Behauptungen gegründet, die dem Wunschdenken des Autoren entsprechen.

    Die polizeiliche Kriminalstatistik ist für kurzfristige und monokausale Analysen komplett unbrauchbar – Herr Schill hat sehr schön gezeigt, wie man da manipulieren kann. Zudem genügt ein Großverfahren, um die komplette Statistik in einem Deliktbereich aus dem Gleis geraten zu lassen.

    Der Anstieg der Internetkriminalität ist zum Beispiel auch(!) darauf zurückzuführen, dass inzwischen immer mehr Polizeidienststellen zu Internet-Ermittlungen eingerichtet wurden. Das „Ausweichverhalten“ ist eine bloße Behauptung vom AK Vorrat – eigentlich müsste der zusätzliche Aufwand ja auch mit einem Rückgang der Straftaten einhergehen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: diese „Untersuchung“ ist nichts wert.

    1. Zum Ausweichverhalten: Ich habe nach Einführung der VDS bewusst komplett auf mein bisheriges Mobiltelefon verzichtet, obwohl ich beruflich eigentlich darauf angewiesen war.

      Ausserdem hatte ich zwei zusätzliche Telefone bei ebay besorgt, die mit auf falsche Namen registrierten Aldi-Karten ausgestattet wurden, damit ich anonym mit meinem Partner sprechen konnte, weil ansonsten die Auflösung der Partnerschaft angedroht wurde. Die Aktivierung der Karten erfolgte jeweils an verschiedenen Orten kilometerweit von meinem Wohnort entfernt.

      Für Notfälle hatte ich unterwegs ausserdem ein ausgeschaltetes Mobiltelefon mit einer anonymen Karte aus Österreich dabei, sowie vorsichtshalber anonyme Karten aus den Niederlanden und Kroatien besorgt.

      Das ganze war innerhalb weniger Tage nach Einführung der VDS umgesetzt. Zusätzlicher Aufwand war danach nicht vorhanden. Und ich bin nicht einmal ein Straftäter.

  3. Nach dem Motto „Irgendwas finden wir immer“ sind in Diktaturen an festen Checkpoints auch anlasslose Kontrollen üblich, die meist dazu dienten, den Polizisten einen Obulus zu bezahlen.

    Wer hier Pro Vorratsdatenspeicherung argumentiert sollte wissen, dass die VDS nur ein argumentatives Vehikel ist, um an dringend beötigten Arbeitsstellen echter Ermittler zu sparen. Bei den Wählern kommt dann an, dass „endlich mal was getan wird“. Stattdessen werden mit der VDS nur neue Lagerhäuser für neue, meist unbrauchbare Daten eingerichtet, um mit demselben Personalschlüssel weiterzuwurschteln.

    Da ja immer irgendwo irgendwas gefunden wird, legt man die Justiz erfolgreich lahm mit Prozessen gegen kleine Filesharer. Das ist dann die gemessene Zunahme aufgeklärter „Kriminalität“.

    Ich erinnere daran, dass laut Polizeistatistik im Jahr 2006 plötzlich das stinklangweilige Hannover zur deutschen Kriminalitätshochburg avancierte. Und dies war die Ursache: Die städtischen Verkehrsbetriebe ermittelten während einer Dauerkontroll-Aktion einige zehntausend Schwarzfahrer mehr, als in all den Jahren zuvor, was die Kriminalitätsstatisik rasant ansteigen ließ.

    Die klassischen Schwerkriminellen hat das nicht gejuckt. Im Gegenteil: die haben sich über dauerbeschäftigte Polizisten und den plötzlich wachsenen Arbeitsberg bei den Justizbehörden regelrecht gefreut.

  4. und über Ebay kriegen sie dich doch ;)

    Man geht in einen großen Elektronik Markt und kauft ein Handy ohne Vertrag bar…. ;)

    1. Die Telefone hatte ich zugegebenermassen schon 2007 für einen anderen Zweck besorgt. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Kette noch nachvollziehbar gewesen wäre. Die IMEI der Telefone als einziges verfolgbares Merkmal wurde ja vor der VDS nicht dauerhaft gespeichert.

      Der grosse Elektronikmarkt hat vielleicht auch Kameras, mit denen man Käufer ggf. nachvollziehen kann.

      Der Kriminelle würde die Telefone wohl beim Türken an der Ecke besorgen.

  5. Das mit den Aldi Karten macht doch jeder.
    Man muß sich nur eine neue holen wenn sie den Adressbetrug merken…passiert so nach nem Jahr.

  6. So registrierte die Polizei in der Zeit der Vorratsdatenspeicherung mehr schwere Straftaten (2009: 1.422.968) als zuvor (2007: 1.359.102), die zudem seltener aufgeklärt wurden (2009: 76.3%) als noch vor Beginn der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung (2007: 77.6%).

    Wird da nicht immer eingewandt, dass es vor 2007 noch keine Flatrates gegeben hätte und die Provider daher ohnehin die Verbindungsdaten „zu Abrechnungszwecken“ gespeichert hätten? Ich glaube nicht, dass an dem Argument viel dran ist (meiner Erinnerung nach gab es schon um das Jahr 2000 verbreitet Flatrates), aber es wäre vielleicht nicht falsch, dass mal mit Zahlen zu belegen.

  7. Ich sehe das ganz ähnlich wie Torsten in Kommentar 2.

    Zudem ist die Darstellung mit absoluter Anzahl der Delikte und der Aufklärungsquote grob irreführend. Hier wäre die absolute Zahl der Aufgeklärten Fälle anzugeben gewesen.

    Ein Zahlen Beispiel dazu:
    Anzahl Delikte Jahr 1: 100
    Anzahl aufgeklärter Fälle Jahr 1: 75

    Anzahl Delikte Jahr 2: 200
    Anzahl aufgeklärter Fälle Jahr 2: 140

    Aufklärungsquote Jahr 1: 75%
    Aufklärungsquote Jahr 2: 70%

    Nimmt man nur die Anzahl der Delikte und die Aufklärungsquote, könnte man daraus eine schlechtere Arbeit der Polizei schließen. Tatsächlich hätte sie im Beispiel aber im gleichen Zeitraum fast doppelt so viele Fälle geklärt wie zuvor (also richtig gute Arbeit geleistet).

    Die Untersuchung kann man daher getrost in die Tonne kloppen.

  8. Die PKS 2008 ( die ja größtenteils Straftaten vom Vorjahr enthält ) ist auch durch Aktionen wie die „Operation Himmel“ völlig verzerrt.
    Die Aussagekraft ist deshalb sehr begrenzt.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/20/aktion-himmel-keine-verurteilungen-aber-ein-erfolg/

    u.a. um solche Aktionen zukünftig zum Erfolg erklären zu können, hat man ja im Herbst 08 den § 184c eingeführt. Heute wären fast alle Beschuldigten auch Straftäter.

  9. Also nur auf Basis der genannten Zahlen würde ich mir solche Interpretationen nicht erlauben. Das kann doch alle möglichen Gründe haben. Keine Ahnung inwieweit der AK Vorrat hier andere Faktoren miteinbezogen hat. Allerdings kann man wohl annehmen, dass die Vorratsdatenspeicherung in guter Näherung nicht viel / nichts bringt.

    Bei der Argumentationskette, mach ich mich derweil schon mal warm für Crypto Wars II und Anonymisierungsverbot. Euch ist doch klar, was als nächstes kommt, wenn nicht mal die VDS funktioniert, oder?

  10. Aussagekraft dieser Zahlen: 0.
    Erinnert mich an: Heute morgen um sechs waren es -2 Grad, heute mittag um zwölf waren es 4 Grad, also wird es heute abend um sechs 10 Grad haben.

    Allein der Satz „Als 2009 auch Internetdaten auf Vorrat gespeichert werden mussten, stieg die Zahl der registrierten schweren Internetstraftaten von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an“ impliziert einen Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung und Anzahl der schweren Internetstraftaten.

    Dass da Gesetzesänderungen (vorher nicht strafbar, hinterher schon; vorher leichte Straftat, hinterher schwere Straftat), Internetwachstum allgemein, Änderungen der Nutzerschichten etc. eine Rolle spielen, wird hier eindimensional ignoriert.

    Man kann ja wirklich viel gegen die VDS sagen, und Lobbyarbeit hat auch mehr damit zu tun, gute Zweizeiler zu finden anstatt wissenschaftlich korrekte Aussagen zu treffen. Aber so wie diese Zahlen hier dargestellt werden, sind sie schlichter… Blödsinn.

    (Genauso ist es natürlich Blödsinn, dass die VDS-Spitzeleien wichtig und unabdingbar sind)

  11. Natürlich ist das im Prinzip ohne Aussagekraft. Da aber die Politiker genau das Gleiche machen, muss man es halt genauso kontern. Das ist eine Pressemitteilung, die von unseren Qualitätsmedien halt genauso übernommen wird ;)

  12. @Torsten S.
    Schwere Internetstraftaten 2008: 167.451 und 2009: 206.909. Das ist eine Steigerung um 24%.
    Rechnet man nach, so hat man 2008: 133.625 und 2009: 156.630 aufgeklärte Internetstraftaten.
    Das ist eine Steigerung um nur 17%.
    Die Aufklärungsquote nahm also nicht in dem selben Maß zu wie die Straftaten.

    1. @Lutz:
      Joa, damit hat die Polizei 2009 dennoch eine bessere Arbeit geleistet als 2008, denn sie hat in der gleichen Zeit mehr Straftaten aufgeklärt.

      Es ist ja nicht so, dass mit gestiegener Anzahl Straftaten auch mehr Zeit zur Verfügung steht, diese zu verfolgen.

      Inwiefern das aber mit der VDS zusammenhängt, lässt daraus natürlich nicht ablesen. Das könnte alle möglichen Gründe habe.

  13. Lutz: Es handelt sich hier um einen einfachen Fall von „Cum hoc propter ergo hoc“. Jemand nimmt eine Entwicklung wahr und schließt dann ohne jedes weitere Indiz auf eine Ursache. Doch die Realität ist nicht monokausal.

    Im Fall der Polizeilichen Kriminalstatistik kommen werden so viele Faktoren zusammengenommen, dass aus dem Endergebnis niemand mehr schließen kann, welche Ursachen zu welchem Teil für die Entwicklung verantwortlich sind. Das ist erst in langfristiger Betrachtung und mit dem Abgleich anderer Statistiken möglich.

    Für gestiegene Fallzahlen sind aber in erster Linie gestiegener Verfolgungsdruck verantwortlich. Die Ermittlungen gegen einen „Kinderporno-Ring“ kann die Statistik nach oben reißen – ob Vorratsdatenspeicherung oder nicht.

    Auch die Aufklärungsquote ist je nach Deliktart sehr unterschiedlich zu bewerten. Dass die VDS unmittelbare Effekte auf die PKS hätte, hat niemand behauptet oder erwartet.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, die VDS hat die Polizeiarbeit nicht revolutioniert. Aber das war es auch schon – ob sie effektiv ist oder nicht, kann man hier nicht ablesen.

  14. @Thorsten (2):
    Also eines vorweg, ich stimme zu, dass diese Untersuchung wenig Aussagekraft hat. Insbesondere dass die Menge der Straftaten gestiegen und die Aufklärung gesunken ist/sei halte ich für normale statistische Schwankungen bzw. die Gründe anderswo zu suchen.
    Wohl zeigt die Untersuchung imho aber, dass die anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Positionsdaten keine Verbesserung herbeiführt, sondern eher nichts ändert.
    _Aber_:

    Das “Ausweichverhalten” ist eine bloße Behauptung vom AK Vorrat

    Ja, daraus wird aber auch kein Hehl gemacht: „Einen _Erklärungsansatz_ liefert der AK Vorrat“ Erklärungsansatz ist doch nur ein anderer Begriff für „ich hab geraten“, eine These eben.

    – eigentlich müsste der zusätzliche Aufwand ja auch mit einem Rückgang der Straftaten einhergehen.

    Das musst du mir erklären… also schwere Straftat, sagen wir… Gefährliche Körperverletzung… Also angenommen ich hätte letzte Nacht jemanden nach einer Party ordentlich verprügelt, mit einer Eisenstange. Noch betrunken hab ich mich daheim an meinen Rechner gesetzt und in einem Forum geprahlt einen Angehörigen irgendeiner Minderheit verhauen zu haben. Die Polizei verdächtigt und ermittelt mich aufgrund dieses Eintrags.
    Zweiter Falls: Ich hätte vorletzte Nacht jemanden wiederum mit einer Waffe verhauen. Kurz darauf bin ich an den Rechner, schalte TOR ein und erzähle, warum der Typ das verdient hat.
    Die Polizei ermittelt mich nicht, weil ich anonym bleibe, aber an welcher Stelle ist eine schwere Straftat weniger geschehen?

    Ich kann dir jetzt noch 23 andere Beispiele aufzählen, wo man eine schwere Straftat begeht und sie in jedem Fall begeht ob man anonym kommuniziert oder nicht, aber das ist irgendwie müßig, bitte konstruiere mir doch mal einen Fall, in dem aufgrund dessen, dass man Anonymisierung o.ä. verwendet eine schwere(!) Straftat weniger geschieht.

    Btw: Ich hatte in jener Zeit auch TOR häufiger an als vorher oder nachher… muss aber nicht unbedingt was mit der Gesetzeslage zu tun gehabt haben :)

  15. Eben habe ich zufällig in einem anderen Zusammenhang ein interessantes Zitat gefunden, das sich auch auf die VDS sehr gut anwenden lässt. Food for thought.

    „…the question as meant now is not ‚does [technique] have the capacity to accurately identify the source?‘ but rather ‚does this capacity have the potential to harm police investigations more than help them?‘ … it is certainly possible that [technique], as a new technological ‚toy‘ will be overused at first, potentially at the expense of more effective, but less exciting investigative techniques.“

  16. Deus Figendi: Das rationale Ausweichverhalten in Deinem Fall oben wäre: nicht in Foren mit schwerer Körperverletzung prahlen. Überleg Dir das nochmal.

  17. Da hast du Recht Torsten, macht aber dennoch keine schwere Straftat weniger… und ja, natürlich wird die in aller Regel dennoch gezählt. Obwohl das jetzt höchst spekulativ ist, behaupte ich einfach mal, dass der weit größte Anteil der schweren Straftaten durch Anzeigen seitens der Opfer in die Statistik einfließt und nicht durch zufällige Funde in Online-Foren :)

    Was mich eben interessiert ist: Wie können Anonymisierer (o.ä… SIM-Karten unter falschem Namen etc.) schwere Straftaten verhindern oder verhindern, dass diese in der Statistik landen.

    1. Man könnte philosophieren, dass Gelegenheitstäter sich der neuen Ermittlungsverfahren bewusst wären, vom Aufwand der Umgehung abgeschreckt würden und die Tat dann nicht begehen. Man könnte philosophieren, dass diverse Eierdiebe nicht wissen, was an Ermittlungsverfahren alles geht, bzw. nicht wissen, wie man sie effektiv umgeht, und dann nach Eierdiebstahl neu ermittelt würden.

      Das ist auch alles sicher nicht falsch. Die Frage ist eben, ob diese denkbare (statistisch nicht signifikante?) Steigerung der Ermittlungsrate die anlasslose Speicherung der Daten aller Kommunikationsteilnehmer rechtfertigt bzw. ob sie eben verhältnismässig ist.

      Und dann ist eben noch die von mir oben gestellte Frage, ob das Vorhandensein dieses einfachen Ermittlungsverfahrens, nicht den Ermittler davon abhält andere aufwändige aber auch effektivere Ermittlungsverfahren zu verwenden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.