Neues aus dem Fernsehrat (16): Lizenzverstoß beim BTW17-Ergebnis und Vorbild „funk“

Nicht nur ist der ZDF Fernsehrat seit kurzem offiziell bei Twitter vertreten, zur Bundestagswahl wurden auch einige Grafiken unter Creative Commons lizenziert. Die Wahl der Lizenz zeigt aber auch, dass es noch ein weiter Weg ist, bis digitale Offenheit im ZDF etabliert ist.

Hier entlang zum Fernsehrat am Lerchenberg in Mainz – CC0 Leonhard Dobusch

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Unter @ZDFfernsehrat ist seit gestern der Fernsehrat auch offiziell auf Twitter vertreten, bespielt wird der Account aber nicht von Fernsehratsmitgliedern, sondern vom Gremienbüro. Im ersten Tweet wurde gleich auf die Tagesordnung der heutigen, öffentlichen Sitzung des Fernsehratsplenums verwiesen:

Hier klicken, um den Inhalt von twitter.com anzuzeigen

In der Sitzung selbst ging es dann jedoch wenig überraschend zunächst um die Berichterstattung des ZDFs zur deutschen Bundestagswahl im Allgemeinen und (thematisch einseitige) TV-Duelle und Talkshows im Speziellen. Am Rande war dabei auch die (fehlende) Transparenz des Wahldatenportals von ZDF und der Forschungsgruppe Wahlen ein Thema. Während der Zugang zu den Daten beim ARD-Portal wahl.tagesschau.de vergleichsweise komfortabel eingerichtet ist, gibt es hier beim ZDF-Portal Nachholbedarf.

Im Unterschied zur ARD hat sich das ZDF dazu entschieden, grafische Darstellungen der Wahlergebnisse unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen. Leider hat man sich dabei aber für die restriktivste aller Creative-Commons-Lizenzen – CC BY-NC-ND entschieden. Untenstehender Bildausschnitt, der auf den Lizenzhinweis fokussiert, ist damit eine Verletzung der Lizenz, die Bearbeitungen (wie eben das Bild zu beschneiden) ausschließt.

Ausschnitt der Ergebnisgrafik des ZDF zur Bundestagswahl 2017

Diese Lizenzwahl ist schwer nachzuvollziehen und verhindert beispielsweise auch, dass die Bilder in die Wikipedia beziehungsweise Wikimedia Commons eingestellt werden können. Kein Grund kann jedenfalls die Angst vor Manipulationen sein, denn auch Lizenzen, die eine Bearbeitung zulassen (zum Beispiel CC-BY oder CC-BY-SA), erfordern die Offenlegung von Bearbeitungen – ganz abgesehen davon, dass sachliche Richtigkeit ohnehin kein Gegenstand einer urheberrechtlichen Lizenz sein kann.

Diskussion zum Telemedienauftrag

Wie bereits mehrfach im Rahmen dieser Serie berichtet, laufen derzeit zunehmend kontroverse Debatten zur Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender. In diesem Zusammenhang konnte sich der Fernsehrat zu dem Beschluss durchringen, bei Fortentwicklung des Telemedienauftrags eine Orientierung „an der Lebenswirklichkeit der Gesellschaft“ zu fordern.

Bislang kommt die „Lebenswirklichkeit“ im Rundfunkstaatsvertrag nämlich nur in § 11g RStV zum Jugendangebot funk vor. Und dort lässt sich auch beobachten, welches Potential eine Orientierung an der Lebenswirklichkeit in der digitalen Gesellschaft mit sich bringt. In der Oktober-Ausgabe des medienpolitischen Magazins promedia, das größtenteils Interviews mit und Gastbeiträge von verschiedensten medienpolitischen Akteuren veröffentlicht, habe ich dementsprechend in einem Interview (PDF) auf funk als Vorbild verwiesen:

promedia: Sie haben eben von einem „völlig überholten Konzept des ‚Sendungsbezugs‘„ gesprochen. Welche Chancen ergeben sich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn er wegfallen sollte?

Dobusch: Das Beispiel des Jugendangebots „funk“ zeigt bereits, welches Potential in der Abkehr vom Sendungsbezug verbunden ist. Mit vergleichsweise geringen Mitteln entstehen dort am laufenden Band spannende Experimente und innovative Formate. Klarerweise scheitern einige dieser Experimente, aber ohne Scheitern keine Innovation. Vor allem aber ist damit ein anderes Selbstverständnis verbunden. „funk“ ist eben kein Sender, sondern eher eine Plattform.

Letztlich stellt sich nämlich schon die Frage, warum die Öffentlich-Rechtlichen nur im Bereich ihres Jugendangebots frei bei der Gestaltung von Online-Angeboten sein sollten.

6 Ergänzungen

  1. Vieleicht weil Funk in ihrem Budget gedeckelt ist und keine Mehrkosten deswegen zu erwarten sind.

    Vieleicht weil Funk mit ihrem kleinen Budget auch keine große Marktverzehrung produzieren kann.

    Vieleicht weil Funk als nur Online Angebot halt einfach keinen Sendebezug habe kann…

      1. Äh doch Widerspruch und zwar massiv!
        Klingt ja alles toll und lustig, wenn man mit dem Geld anderer Leute so witzig experimentieren kann. Nur schon mal dran gedacht, dass das gar nicht alle Leute wollen?

        Hier mal ein wirklich spannendes Gedankenexperiment, um den vollkommen überholten ÖR ins Jahr 2018 zu modernisieren:
        Fokussierung auf Qualitätsjournalismus in Form von Nachrichtensendungen und Dokumentationen, bei schmalem aber ausreichenden Budget.
        Kompletter Verzicht auf Doppelstrukturen, Mehrfachsendern, überzogene Gehalts- und Pensionsvorstellungen, intransparente Firmenkonstrukte mit Subfirmen und Mitarbeiterbeteiligungen, Übertragung korrupter Sportveranstaltungen, minderwertiges fiktionales Programm etc. Sollten all diese Inhalte tatsächlich benötigt und nachgefragt werden, so findet sich dafür sicherlich ein Markt.

        Das wäre wahrlich innovativ!
        Oder vielleicht auch nur die Umsetzung der informativen Grundversorgung, dem einzigen und originären Auftrag.

        1. „funk“ stellt dummerweise auch content mit starkem rassistischen und sexistischen Einschlag her (speziell zu erwähnen werden Tariks Genderkrise und Suzie Grime) und wirft dabei ebenso Geld aus dem Fenster wie die großen Sendeanstalten.
          Hinter Tarik selbst steht ein Team aus 4 Leuten um Inhalte zu produzieren die eine Einzelperson mit halbwegs guter Webcam und Mikrofon alleine herstellen kann, wie hunderte andere YouTube-Channels tagtäglich beweisen.

  2. Kam übrigens etwas heraus das das erweiterte Präsidium sich nicht einfach als Fernsehrat ausgibt und in deren Namen was veröffentlicht.

  3. Und warum genau soll ich nach Ansicht des Autors YouTube, Wikimedia und Facebook über den ÖFR zwangsfinanzieren ?

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