Analyse: So gefährlich ist das neue Hate-Speech-Gesetz für die Meinungsfreiheit

Justizminister Heiko Maas hat heute einen Gesetzenwurf gegen Hate Speech und Fake News vorgestellt. Das geplante Gesetz würde Facebook zum Richter über die Meinungsfreiheit machen und eine ausgefeilte Zensurinfrastruktur etablieren.

Foto: CC-BY 2.0 greyhorn

Bundesjustizminister Heiko Maas hat heute den Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgestellt, mit dem gegen Hate Speech und Fake News in sozialen Netzwerken vorgegangen werden soll. Es enthält einige sehr problematische Regelungen, die privatisierte Rechtsdurchsetzung befördern und einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen. Hierzu gehören die schnellen Bearbeitungspflichten ohne richterliche Überprüfung genauso wie die Implementierung von Upload-/Content-Filtern zum Auffinden von Kopien beanstandeter Inhalte. Die Plattformen werden unter Androhung von Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro zu diesen Maßnahmen gezwungen.

Während in der bisherigen Debatte immer nur von Facebook, Twitter und Youtube die Rede war und sich auch die Untersuchungen des Justizministeriums (BMJV) auf diese beschränkten, betrifft die Definition im Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Diensten, die man klassischerweise nicht als soziale Netzwerke bezeichnen würde.

Sehr weite Definition von sozialen Netzwerken

Im Gesetzentwurf heißt es:

Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes.

Damit gilt das Gesetz mindestens für soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, aber auch für Messengerdienste wie WhatsApp. Da im Gesetzestext ein „ODER der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“ steht, ist die Definition so unscharf, dass auch Webmailer wie GMX, Videochat-Dienste, Datenspeicher- und Austauschdienste wie Dropbox und sogar One-Klick-Hoster betroffen sein könnten. Auf eine Anfrage schloss ein Sprecher des Justizministerium Webmail definitiv von der Regelung aus, bei Speicherdiensten wie Dropbox gehe er davon aus, dass sie nicht darunter fielen.

Eingeschränkt wird der Geltungsbereich dadurch, dass nur kommerzielle Dienste und nur solche, die mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben, unter das Gesetz fallen. Als registrierter Nutzer gilt laut der Begründung des Gesetzes, wer von einer deutschen IP-Adresse aus einen Account eingerichtet hat. Ob ein Account aktiv oder inaktiv ist und ob es sich um Mehrfachanmeldungen ein und derselben Person handelt, ist unerheblich. Wenn sich also jemand aus Deutschland mit einem VPN aus Rumänien registriert, wird dieser Account nicht gezählt. Das BMJV geht davon aus, dass wegen des Schwellenwertes höchstens zehn soziale Netzwerke berichtspflichtig werden.

Privatisierte Rechtsdurchsetzung: Facebook als Richter

Dienste, die vom Gesetz betroffen sind, müssen eine Kontaktstelle in Deutschland einrichten. Bei Beschwerden über Inhalte müssen sie unverzüglich von der Beschwerde Kenntnis nehmen und prüfen, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder gesperrt werden. Dabei entscheidet aber der Dienst selbst, was „offensichtlich rechtswidrig“ ist. Andere rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden.

Nico Härting kritisiert in seinem Blog:

„Es geht nicht um strafbare Inhalte, sondern um „rechtswidrige Inhalte“ (§ 1 Abs. 3 NetzDG). Dies ist ein bedeutsamer Unterschied, da es etwa bei einem beleidigenden Beitrag nicht auf die Absichten des Verfassers ankommt. Ob der Verfasser mit Beleidigungsvorsatz gehandelt hat, ist unerheblich. Bedenkt man, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren vielfach eingestellt werden, da sich ein Tatvorsatz nicht nachweisen lässt, würde § 1 Abs. 3 NetzDG dazu führen, dass sich der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Verbotsnormen erheblich erweitern würde.

Wird ein Inhalt von der Plattform gelöscht oder gesperrt, muss die Plattformen den Inhalt für eine eventuelle Strafverfolgung im Inland speichern. Interessanterweise gibt das Gesetz keine maximale Speicherdauer vor, es entsteht also eine unbefristete Datensammlung aller unter diesem Gesetz gelöschten Inhalte.

Nach einer Entscheidung der Plattform müssen sowohl der Beschwerdeführer als auch der betroffene Nutzer über die Entscheidung und die Begründung informiert werden. Hiermit soll laut Begründung des Gesetzes sichergestellt werden, dass ein Nutzer die geeigneten rechtlichen Schritte einleiten kann, um gegen die Entfernung oder Sperrung eines für ihn gespeicherten Inhalts vorzugehen. Damit soll das Recht auf Meinungsfreiheit gewahrt werden.

Für einen Nutzer, dessen Inhalte ungerechtfertigterweise gelöscht wurden, ist diese Art der Rechtsdurchsetzung allerdings ein gravierender Nachteil. Würde zuerst ein Gericht über den Inhalt entscheiden, wäre die Entscheidung vorgelagert. Bei der vorgesehenen Regelung kann der Nutzer nur widersprechen, um dann gegebenenfalls Monate oder Jahre später eine gerichtliche Entscheidung in der Hand zu halten. Die sozialen Netzwerke werden mit dem Gesetz, unter Androhung von Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro, dazu gezwungen, juristische Entscheidungen zu treffen.

Die Digitale Gesellschaft schreibt in einer ersten Stellungnahme: „Da eine vorherige gerichtliche Kontrolle nicht vorgesehen ist, müssen die Anbieter selbst entscheiden, ob diese Verpflichtung im Einzelfall greift oder nicht. In Anbetracht der hohen Bußgeldandrohungen bei Verstößen dürfte dies zu einer höchst proaktiven Löschpraxis der Anbieter führen, die im Zweifel stets zu Lasten der Meinungsfreiheit gehen wird.“

Die privatisierte Rechtsdurchsetzung macht Plattformen wie Facebook zum Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit. (Symbolbild) Foto: CC-BY-NC 2.0 Eric Constantineau - CC-BY-NC 2.0 Eric Constantineau

Zensurinfrastruktur: Einführung von Upload- und Contentfiltern

Die großen Plattformen haben in vorauseilendem Gehorsam selbst schon Content-/Uploadfilter gegen „Terrorpropaganda“ eingeführt. Die Nutzung dieser Filter wird jetzt verpflichtend für alle gelöschten Inhalte aus den unten aufgeführten Straftatbeständen. Denn im Gesetzentwurf heißt es, dass der Dienst…

6. sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien des rechtswidrigen Inhalts ebenfalls unverzüglich entfernt oder sperrt und

7. wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts trifft.

Diese Content- und Uploadfilter können Inhalte auf Basis einer Art digitalen Fingerabdrucks erkennen und löschen oder die Datei direkt nach dem Hochladen löschen oder sperren. Solche Filter sind sehr effektive und leistungsstarke Zensurinstrumente, um bestimmte Inhalte auf den dominierenden Plattformen zu verhindern. Missbräuchliche Beschwerden bei den Plattformen könnten genutzt werden, um missliebige Inhalte zu unterdrücken. Aus den USA sind im Zusammenhang mit der Black-Lives-Matter-Bewegung solche Fälle bekannt. Hinzu kommt der Fakt, dass existierende Zensurmechanismen Bedürfnisse wecken und Forderungen nach Ausweitung der zu zensierenden Inhalte nur eine Frage der Zeit sind.

Was ist denn jetzt Hate Speech und Fake News?

Bei Hate Speech und Fake News handelt es sich nicht um juristische Begriffe. Hier definiert der Entwurf nun folgende Straftatbestände:

Die Auswahl der Gesetze nicht nachvollziehbar, kritisiert Härting, sie sei dem Versuch geschuldet die schwammigen Begriffe „Hate Speech“ und „Fake News“ abzudecken: „Wieso braucht man die Löschpflicht bei einer Verunglimpfung der Nationalhymne (§ 90a Abs.1 Nr. 2 StGB), nicht jedoch bei einer verfassungsfeindlichen Verunglimpfung der Bundeskanzlerin (§ 90b StGB)?

Fazit

Der Gesetzentwurf ist sehr weit gefasst und betrifft deutlich mehr Dienste als die großen marktdominanten und meinungsbildenden sozialen Netzwerke Facebook und Twitter, die in der bisherigen Debatte immer als Grund für das Gesetz herhalten mussten. In der weiten Definition des Gesetzentwurfes sind auch Messenger wie WhatsApp enthalten. Zudem könnten laut Gesetzestext kommerzielle Maildienstleister sowie Datenspeicherdienste wie Dropbox betroffen sein, selbst wenn das Justizministerium sowohl in der Begründung wie auch uns gegenüber sagt, dass diese nicht darunter fielen. Am Ende zählt aber nur der Gesetzestext.

Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit. Nutzer könnten sich nur noch im Nachhinein gerichtlich gegen eine Löschung ihrer Inhalte wehren. Dass sich die Nutzer prinzipiell gegen Löschentscheidungen wehren können ist gut, doch eine zeitliche Verschiebung bis zum Gerichtstermin kann dazu führen, dass ein Inhalt dann nicht mehr relevant ist.

Gleichzeitig würde das Gesetz zu einer Ausweitung automatischer und gefährlicher Zensurmechanismen führen. Diese können die beanstandeten Inhalte auf der kompletten Plattform aufspüren und löschen, sowie ein erneutes Hochladen verhindern. Diese Filter existierten schon gegen Kinderpornografie und neuerdings gegen nicht näher-definierte „Terrorpropaganda“. Nun werden diese Filter mit dem Gesetzentwurf auf weitere Straftatbestände ausgeweitet.

Die Union hält den Gesetzentwurf übrigens nur für „einen ersten, kleinen Schritt in die richtige Richtung“.

105 Ergänzungen

  1. Das war doch früher auch so, wenn Zeitungen manche Leserbriefe abdruckten und manche nicht, oder wenn Verlage manche Bücher veröffentlichten, und manche nicht – waren das eigentlich auch private Richter und Henker über die Meinungsfreiheit.

    1. Unterschiede:
      1. Sie wurden nicht dazu gezwungen, sondern haben einfach von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht.
      2. Soziale Netzwerke sind keine journalistischen Erzeugnisse wie Zeitungen. Vergleichen kannst Du soziale Netzwerke eher mit Kneipen: Da gehen Leute hin um sich zu unterhalten. (ohne den Suff halt…) Und jetzt stell Dir vor die Gastwirte würden unter Androhung von Strafen gezwungen Beleidigungen der Gäste untereinander zu ahnden.

      1. Es wäre ein passender Vergleich, wenn einige Gäste in der Kneipe herum laufen und Zettel mit Beleidigungen und falschen Behauptungen verbreiten/aufhängen und der Wirt es indirekt (mehr Likes = mehr Reichweite) fördert. Quasi ne Leuchtreklame draus macht.

        1. Wir sind da wo die DDR aufgehört hat!
          Jegliche Zensur ist Gift für die gesellschaftliche Entwicklung.
          Von Seiten der Zeitungen wird schon genug zensiert.
          Das kann jeder selbst ausprobieren.
          Bei einer rechts gerichteten Seite einen roten Komentar und umgekehrt wird regelmäßig NICHT veröffentlicht.
          Ich habe das öfters ausprobiert.
          Meinungsfreiheit im guten Ton ist Pflicht.

        2. Wobei nach öffentlichen Recht auch Kneipen geschlossen werden können, wenn sie Treffpunkte für kriminelle Aktivitäten der Gäste werden. Man denke auch an die Regelungen im Fußball, wo die Vereine quasi für die Fans haften.

      2. Wer heute noch „Zeitungen“ als „journalistische Erzeugnisse“ bezeichnet, muss wohl schon so westlich indoktriniert sein. Um ein Blatt als Zeitung zu bezeichnen, müssten einige Qualitätsmerkmale wie u.a. Objektiv, Neutralität und sich nicht mit einer Sache auch nicht einer vermeintlich guten Sache gemein machen, vorhanden sein. Dies aber ist schon lange nicht mehr in den sog. westlichen Mainstream Medien vorhanden. Denn wenn dem so wäre, würde die Mehrheit im Westen wissen, dass es zwischen den illegalen Kriegen des Westens und den Terroranschlägen im Westen einen Zusammenhang gibt, statt zu leugnen. Würde die Mehrheit wissen, dass es alleine seit dem Ende des 2.WK mehr als 40 illegale Kriege auf Grund von Lügen gab und gibt. Dass alleine seit 9/11 mehr als 1,3 Millionen Menschen getötet, sprich ermordet wurden. Müsste wissen das der Westen mit seinen gerade einmal 10% der Weltbevölkerung den Rest der Welt als seine Kolonien betrachtet und auch so behandelt usw.

        [Anm. der Moderation: Bitte bleiben Sie am Thema.]

        1. Sorry ich hatte mich nicht differenziert genug ausgedrückt.
          Mit Zeitungen sind bei mir auch die neuerse virtuellen Seiten gemeint.
          Papier habe ich schon lange nicht mehr.

        2. „Um ein Blatt als Zeitung zu bezeichnen, müssten einige Qualitätsmerkmale wie u.a. Objektiv, Neutralität und sich nicht mit einer Sache auch nicht einer vermeintlich guten Sache gemein machen, vorhanden sein.“
          Nein. Das muss eine Zeitugn überhaupt nict.
          Was du wahrscheinlich meinst ist Journalismus. (Ja, eine Zeitung/Zeitschrift muss nicht journalistisch sein, die meisten haben genau entgegengesetzt mit einer klaren politischen Agenda angefangen).
          Und selbst im Journalismus ist es völlig OK – und sogar angebracht und erwartet – Meinungen zu vertreten – sie müssen nur so gekennzeichnet werden.

          Davon abgesehen ist es eine Ilusion zu sagen, ein mensch (und Journalisten ind Menschen) könne neutral sein. Das klappt vielleicht mit Hängen und Würgen und mit etwas Glück bei der Benamsumg einer neuen Käferart, aber nicht wenn es um die Gesellschaft geht.

        3. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Lizenzvergabe an Zeitungen so geregelt das es Zeitungen unterschiedlicher politischer Strömungen gab damit diese gegeneinander ein Gleichgewicht schaffen (heterogene Zeitungslandschaft).
          Das Zeitungen also politisch gefärbt sind ist völlig normal und auch so gewollt.
          Von 100% Objektivität(menschlich vermutlich unmöglich) konnte also noch nie die Rede sein.

          Zum eigentlichen Thema dieses Threads: Soziale Netzwerke sind keine Zeitungen sondern der Versuch der Abbildung jeglicher Formen sozialer Kommunikation im Internet.
          Wenn dort zukünftig das Hausrecht greift weil Facebook sich sonst Klagen gegenüber sieht dann ist die Vision des Artikels recht nahe.

    2. Nein, war es nicht. Es war früher so, wie es heute ist, aber morgen nicht mehr, morgen wird die Zeitung per Gesetz gezwungen, Leserbriefe, in denen zB der Staat kritisiert wird (90 u 90a, morgen ohne Richter), nicht abzudrucken, wenn sie es doch tut wird sie bestraft, es ist also das Gegenteil von früher und heute.

      1. War doch schon immer so! :)

        „Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs…“

    3. Ihr habt Recht, es ist nicht das gleiche, wegen dem staatlichen Zwang. Aber wenn der nicht wäre, wenn die Plattformen diese Filter freiwillig einsetzen, dann dürfen sie den Richter über die Meinungsfreiheit spielen, theoretisch. Oder hat man ein Recht darauf, seine Meinung, selbst wenn sie dem Plattformbetreiber nicht gefällt, dort trotzdem zu veröffentlichen?

  2. Gedankenspiel: Wenn wir das machen – wechles Land dann nicht?

    Wenn man amerikanisches, also ein amerikanisches (also: ausländisches, nicht-EU-) Unternehmen verknacken kann, in Deutschland eine Zensur-Abmahnmafia-Stelle einzurichten… können die Polen das dann nicht auch verlangen? Oder Victor Orban? Oder Erdolf’s Türkei? Oder die Saudis? — in der Folge wäre dann nur noch legal, was in jedem dieser Länder egal ist…?

    Und wie ist das mit deutschen Meinungsplattformen (Zeitungen, Blogs, Netzwerke)? Darf man denen Arsch aus der Hose klagen, falls es den Emiraten, dem Iran oder Ägypten gerade nicht passt?
    Muss die „zuständige Stelle“ im Iran dann leider ab und zu mal neu besetzt werden, weil die „Zuständigen“ leider gestern auf den Galgen gekrant wurden?

    > „Er hatte die Charlie Hebdo-Bilder nicht schnell genug
    > aus dem Netz genommen. Das tut uns leid.“

    https://medium.com/@eigentlichHH/facebook-hatespeech-heiko-maas-spd-cdu-zensur-orwell-17265ce6aceb#.5mmloaiaj

    1. Da werden wir gar nicht mehr lange drauf warten müssen. Belangt werden können ja nur Medien, die rechtlich irgendwie in Deutschland zu greifen sind. Da kann man verpflichten, wie man will. Entweder sie haben schon eine Geschäftsstelle oder man muss bald auch an der Staatsgrenze selbstverständlich die Durchleitung der Inhalte solch eines Mediums blocken. Oder die Nutzer kriminalisieren. – Alternativ kann es bilaterale Abkommen geben: Erdogan verhindert, dass wir uns auf einem Mediuzm in seinem Land austauschen. Merkel, dass hierzulande nicht erdogankritisch im Netz gedacht wird. Natürlich nicht wegen Erdogan, sondern damit er in seinem Land deutsche Interessen durchsetzt. – Das kann noch was werden…

  3. Eine noch völlig offene Frage ist übrigens: Was passiert, wenn Facebook und Twitter sich per AGB von den Kosten freihalten lassen?

    Da darf man also durch irgendein Kreuzchen und Häkchen auf Seite 19 von 27 der AGB die Garantie geben, nie nie niemals nicht rechtswidrige Inhalte zu posten und für alle Kosten in diesem Zusammenhang aufzukommen, ausdrücklich auch bei Fahrlässigkeit seitens der Facebook-Zensurabteilung.

    Legal wäre das. (In Unterlassungspressungen sind „privatvertraglich“ ja noch ganz andere Dinge legal…)

    Verhängen Vorrats-Maas Schergen also eine Strafe gegen Facebook, nehmen die ihren Kunden halt „zivilrechtlich in Anspruch“. Um Hinterv**zigkeit mal vornehm auszudrücken. Der feuchte Traum jedes Despoten: Einmal Maul aufreißen, einmal daneben greifen == finanzieller Tod (oder allemal die Privatinsolvenz). Monatsgehälter im Arsch für unser lupenreines „Rechtssystem“

    Utopisch ist das nicht: Schon jetzt lassen diverse Plattformen sich ein „Freihalten von Rechten Dritter“ bzgl. Urheberrechte in die AGBs reinschmieren…

    1. Ich verweise auf § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches.
      Als Benutzer eines sozialen Netzwerkes hast du nicht damit zu rechnen, für irgendwelche strafzahlungen des Betreibers aufzukommen. Folglich ist das unwirksam.

  4. Der CDU-CSU (das sind, zumindest im Wortsinne, die Christ- und Christ-Sozial-„Demokraten“) geht das ganze noch lange nicht weit genug. Das war erst „ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung“, was der Vorrats-Maas da verzapft hat.

    Die hätten das gern alles noch viel brutaler:

    https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/bei-der-bekaempfung-von-hasskommentaren-weiter-denken

    Gibt ja nichts Schlimmeres auf der Welt als Beleidigungen. /IRONIE OFF

    Daß man damit auch mal leben könnte, das Verfolgung derselben auch heute schon faktisch nur Menschen 1. Klasse (mit ausreichened Geld) in unserem Feudal-Rechtsstaat möglich ist… („Verweis auf den Privatklageweg“, der übrigens eher Jahre dauert, ganz sicher nicth 1 Woche…) alles egal. Die eigene, anwaltlich-politische Filterbubble schirmt das scheinbar komplett ab…

    1. Renate Künast fand den Entwurf wohl auch zu lasch, habe ich irgendwo gelesen.

      Was mir bei dem Entwurf persönlich noch gefehlt hat, war der Heiko Maas Super-User Account, den alle Server weltweit bereit halten müssen, damit „Fake News“ direkt und unbürokratisch richtig gestellt werden können.

      CDU und CSU übernehmen dann demnächst das Internet-Inquisitions-Ministerium und die Grünen schaffen 500.000 zusätzliche Therapieplätze für verurteilte Hate-Speaker…

  5. Bullshit bingo oder so. Die sogenannten sozialen Medien sollen relativ komplexe juristische Fragen innerhalb von 24 Stunden klären. Daraus resultiert im Zweifelsfall ungezügelte Löschung, womit diese Medien die Qualitäten der Öffentlich rechtlichen Fernseh- und Radiosender erreichten, also nicht mehr benutzt würden.

    Wenn jemand Lügen und Hass verbreitet, sind das vor allem die „Qualitätsmedien“. Es gibt so gut wie keine Nachricht von dort, die man nach manueller Prüfung nicht als Halb- oder ganze Lüge identifizieren müsste. Abgesehen von nicht seltenen Auslassungen.

    So ein Gesetz nutzt niemandem, mit Ausnahme der sgn. Volksparteien. Insofern ist der Vorstoß nicht unlogisch. Das ändert nichts am Vertrauensverlust in die „Volksparteien“ und ihre Mietmäuler. Wahlen wurden noch nie durch pure Propaganda, mehr „Sicherheit“ und kurzfristigen Aktionismus gewonnen.

    1. „Übrigens: Der Islam ist keine Rasse. Er ist eine Ideologie.“ *Martenstein Tagesspiegel 10.01.2016

      „Sie hassen uns – Die giftige Mischung aus nordafrikanisch-arabischer Kultur und Religion, die sich in der Kölner Silvesternacht Bahn brach, wird in Deutschland noch immer beschönigt oder beschwiegen. Islamkritik ist überfällig.“ *Schirmbeck FAZ 11.01.2016

      Wer löscht dann aber solche hetzerischen Parolen im Stile Streichers?

  6. Der Artikel ist nicht ganz korrekt: Es werden keinerlei Bußgelder angedroht für nicht stattfindende Löschungen, wenn die interne Prüfung ergeben hat, dass es sich nicht um die genannten Straftaten handelt. Wenn also z.B. ein indischer Facebook-Mitarbeiter feststellt, dass alles in Ordnung ist, kann es dafür kein Bußgeld geben, nur weil später ein deutsches Gericht zu einer anderen Einschätzung kommt. Bei den Bußgeldern geht es nur um die Prüfung, die stattzufinden hat. Gerade das, was das Verfahren ergeben soll (§ 3 Abs. 2), ist nicht mit dem völlig überzogenen Bußgeld bedroht. Die tollen Summen, deren Höhe fast einmalig sind, sind nur für die Öffentlichkeit bestimmt – schaut her … Dazu passt gut was Hr. Härting kritisiert – die Kanzlerin hält sich frei vom Verdacht des Eigennutz, indem sie ihren Spezialparagrafen außen vor ließ. Man kann nur hoffen, dass dieses Wunderwerk Maas’scher … durch das Ende der Wahlperiode im Nirwana verschwindet.

    1. Wenn man sich anschaut, wie dank fliegendem Gerichtsstand für Online das Landgericht Hamburg mit richterlichen Einzelpersönlichkeiten deutsches Fallrecht für einfache Blogs und Webseiten geschaffen hat, das vom Gesetzgeber für Medienhäuser mit Hausjustiziar gedacht war, und diese Rechtspraxis kaum widersprochen den Online-Standort Deutschland durch Abmahntrolle gefährdet hat, ist die Einführung einer Nutzerschwelle schon mal eine gute Sache. Es müssen aber auch die Fehler der Vergangenheit ausgeräumt werden.

  7. Es wird wahrscheinlich unmöglich, dieses Gesetztesvorhaben zu verhindern, da sich offensichtlich alle Kräfte des Establishments inklusive großer Teile der Opposition (z.B. auch Grüne) und natürlich vor allem die Mainstream-Medien in ihrer Haltung zu Hate-Speech und Fake-News einig sind. Maas wird ja geradezu von diesen Kräften getrieben. Es geht schließlich um die Kontrolle der öffentlichen Meinung. Unkontrollierte Meinungsbildung soll es nicht mehr geben. Es handelt sich um einen erschreckenden Angriff gegen die Meinungsfreiheit im speziellen sowie juristische und demokratische Prinzipien im allgemeinen.

    1. Idee ist doch erstmal eine Zensurinfrastruktur aufzubauen
      Anschließend wird diese schrittweise zum deep state erweitert

      Hasskriminalität ist eine Pauschalisierung, die Unperson kommt bald [wird vermutlich dann nur anders heißen] …
      „Hasskriminalität erfüllt in der Regel strafrechtliche Tatbestände wie üble Nachrede, Ver-
      leumdung oder Volksverhetzung“ In der Regel? Gut, erst mal zu pauschalisieren
      Falschnachrichten werden auch nicht definiert
      ———> Wo gibt es denn genau Transparenzberichte der Zensierer? Wie soll denn technische sichergestellt werden, dass Beschwerden nicht geschreddert oder verloren gehen?

      1. Wäre witzig wenn es die geben könnte.
        Indizien und Beispiele gibt es aber reichlich.
        Dafür das die öffentliche Meinung, die Meinung Vieler, unter die Herrschaft weniger gestellt wird.
        in Geschichtsbücher zb.
        Göbbelsschnauze hiess das Ding.
        Warum sich die Herrschenden von einem erfolgreichen Konzept abwenden sollten,
        anstatt es zu verfeinern und zu vertiefen,
        erschliesst sich mir nicht.
        Ich würde das Wissen nutzen,
        und ich nehme von anderen Menschen nicht an
        das sie dümmer sind als ich.

      2. Einem Demokraten müssten die Argumente in Deinem Artikel bekannt sein und er müsste sie schon in seiner Jugend verinnerlicht haben. Danach geht ein solches Gesetz gar nicht.

        Was ist denn Deine alternative Erklärung, warum sie es trotzdem tun, sich zu einem solchen Gesetz hinreißen lassen?

        Die Beantwortung ist eine reine Frage der Logik.

      3. Ja…

        https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Lobbyismus-Koenig-Bertelsmann/Zwar-alt-Am-Anfang/posting-29662196/show/

        und zur Erinnerung:
        https://www.aclu.org/other/aclu-history-taking-stand-free-speech-skokie
        daraus das Zitat: „. In fact, many of the laws the ACLU cited to defend the group’s right to free speech and assembly were the same laws it had invoked during the Civil Rights era, when Southern cities tried to shut down civil rights marches with similar claims about the violence and disruption the protests would cause.“

        bombjack

          1. Wer lesen kann ist klar im Vorteil….oder zählt das Zitat aus dem Bertelsmann-Buch nicht?

            bombjack

      4. Edward Snowden hat ja kürzlich gesagt:

        Es ging nie um Terrorismus, weil es den Terrorismus nicht effektiv verhindern kann. Es geht keinesfalls um Sicherheit, es geht nicht um Schutz, es geht um Macht: Überwachung dient zur Kontrolle. Es geht darum, jeden Moment der Verletzlichkeit zu sehen in jedem Leben, ungehindert davon, ob derjenige ein Krimineller oder eine normale Person ist. https://netzpolitik.org/2017/snowden-massenueberwachung-verhindert-keinen-terrorismus/

        Wenn man dann von einem Gesetz hört, dass eine „Zensurinfrastruktur“ aufbaut, angeblich wegen Terrorpropaganda, ist doch naheliegend dass man mehr dahinter vermutet, wie Meinungskontrolle. Snowdens These(!) ergibt eigentlich keinen Sinn, und Belege liefert er ja auch nicht. Aber man kann nicht erwarten, dass es deswegen keiner ernst nimmt.

  8. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Vertreter diverser Medien gegen den Entwurf erhebliche Einwände vorbringen werden. Nebenbei sollen private Firmen die Aufgaben von Rechtsverdrehern im Dienste der jeweils anders Denkenden übernehmen. So entsteht garantiert kein Fortschritt. Der Gesetzenwurf ist eine Luftnummer.

  9. Schon mal jemand überlegt diese Fake-News-Technik dann auch gegen z.B. radikale Veganer oder extremistische Hundekuschler einzusetzen?

    Man denke nur mal an die Hasspostings der Veganer gegenüber Jägern oder Fleisch-Essern!
    Oder die wahnhaften Folterandrohungen von Kampf- und Kriegshundehaltern gegenüber Angehörigen totgebissener Beißmaschinenopfer!
    Feministinnen mit Hassbeiträgen gegenüber Männern und Männerrechtlern dürften auch die längste Zeit im Netz gestanden haben.

    Und den asozialen Böhmermann kann man dann auch löschen lassen. Den öffentlichen Frieden stört der allemal mit seinem Hass gegen türkische Amts und Würdenträger.

    Da könnte man einer Menge Hatern endlich beikommen ;-)

    Also das Gesetz hat auch gute Seiten finde ich!

    1. In deinem Kommentar zeigt sich schön das wahre Gesicht der Rechten, die momentan am Lautesten Meinungsfreiheit schreien und eigentlich die Meinung der anderen verbieten wollen. Meinungsfreiheit ist für autoritäre Kräfte nämlich nur so lange wichtig, bis sie selbst am Ruder sitzen. Das unterscheidet Bürgerrechtler von Euch: Die setzen sich für Grundrechte ein, egal wer in ihren Genuss kommt. Das ist nämlich der Clou an Menschenrechten: Sie gelten für alle. Alles andere ist autoritäre Kackscheisse.

        1. „Da könnte man einer Menge Hatern endlich beikommen ;-) Also das Gesetz hat auch gute Seiten finde ich!“ hier vermutlich.
          So ein Gesetz gut zu heißen weil damit Meinungen unterdrückt werden die einem persönlich nicht zusagen gehört nicht in eine freiheitliche Demokratie (Sofern wir uns das auf die Fahnen schreiben wollen).
          Selbst wenn die Meinung einer Person sich in keinster Weise mit meiner überschneidet und die Person viele Ansichten hat die ich für gefährlich, antiquiert, bescheuert, schlecht durchdacht, unsubstantiiert und so weiter halte, dann möchte ich trotzdem dafür einstehen das die Person ihre Meinung haben und äußern kann.

  10. Wenn das ganze nur für Accounts, die über deutsche IP-Adressen registriert wurden, gilt, bringt das doch nicht einmal etwas gegen z.B. die russischen Trolle und inländische Trolle werden einfach einen VPN nutzen.
    Und noch etwas: Wie sollen die Content-Filter eigentlich zwischen dem Original und einem journalistischen Bericht darüber entscheiden. So kann es schnell passieren, dass plötzlich alle Geschichts Accounts wegen der Hakenkreuze auf den Bildern Probleme bekommen.

    1. Da CDU in Person von Frau Winkelmeier-Becker ja schon weiter denkt wird wahrscheinlich bald ein Verbot von VPN- und Anonymisierungsdiensten im Zusammenhang mit der Nutzung von Sozialen Netzwerken diskutiert.

  11. Es ist noch viel, viel gefährlicher: Bei Youtube zum Beispiel gibt es Kanäle die extremistisch, motivierte Massenmorde mit fadenscheinigen Argumenten legitimieren, währen andere Kanäle aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt werde. Damit geben die den Terroristen eine Legitimationsgrundlage für ihr Handel. Das Interessante daran ist die extrem hohe Anzahl an positiven Bewertungen.

    1. Das Ist der Beweis dass Private Interessen vertreten werden.
      Auch zu Ungunsten ganzer Völker!
      Politik darf nie von Privat gemacht werden.
      Sollte jedoch von der Gemeinschaft ispiriert werden und genau dazu ist Meinungsfreiheit nötig!
      Die Meinung eines Einzelnen ist immer zu dessen Vorteil und irrt.
      Das kolektive Bewustsein ist zuverlässiger.
      Und für ein gesundes kollektives Bewustsein sind zwei Dinge notwendig Bildung und Austausch der Meinungen .

      1. Die Wahl deiner Wörter wie „Völker“ und „gesundes kollektives Bewusstsein“ zeigt, dass Du das Individuum einem Kollektiv unterwerfen willst, das durch Blut bestimmt wird. Mit Menschenrechten hat das nix zu tun.

        1. Was hat Volk im Merkelschen Sinne („Alle die hier leben“) denn bitte mit Blut zu tun?

          Und ist die Wikipedia als Ausdruck eines kollektiven Meinungsbildungsprozesses etwas schlechtes?

          Lass Dir bzgl. Deines John Wayne Reflexes lieber mal professionell helfen. :)

  12. Wenn man dann noch weiß und erkennen kann (!), das viele dieser Inhalte von staatlich beeinflussten, professionellen ausgestatteten Instituten gemacht werden, wird einem klar wohin die Reise geht.
    Gute Nacht Demokratie und Freiheit…..

  13. Das Bedauerliche ist, das man von den normalen Nutzern solcher Plattformen kaum erwarten darf das sie sich mit dem darunterliegenden Fachwissen beschäftigen. Keine Chance…

  14. Aber einen Tipp möchte ich euch noch geben: Man wird nicht durch ein einziges Video zum Extremisten und Antidemokraten, das ist ein ein langsamer und schleichender Prozess, bei dem das mediale Umfeld nur ein Teil ist des Ganzen ist, es geht es auch darum das soziale Umfeld entsprechend zu modifizieren, durch Zensur, Selbstzensur, Gewalt u.s.w.

  15. Aber einen Tipp möchte ich euch noch geben: Man wird nicht durch ein einziges Video zum Extremisten und Antidemokraten, das ist ein langsamer und schleichender Prozess, bei dem das mediale Umfeld nur ein Teil ist des Ganzen ist, es geht auch darum, das soziale Umfeld entsprechend zu modifizieren, durch Zensur, Selbstzensur, Gewalt u.s.w. Zudem bilden sich innerhalb sozialer Netz werde Subkulturen und Parallelstrukturen. Das ist sehr ähnlich wie im Leben außerhalb der digitalen Welt, auch hier beginnt die Radikalisierung langsam und schleichend.
    PS: Eine Editierfunktion würde Tabletnutzer sehr entgegenkommen. ;-)

  16. Was mich an dem Entwurf nachdenklich stimmt und im Artikel nicht so ganz rauskam:

    Die Definition in § 1 II NetzDG iVm der Bindung des Inlandsbezuges an die IP-Adresse: Alle Deutschen, die einen Proxy-Server benutzen oder auf Tor oÄ surft, wären damit sofort raus. Schwierig ist das Setup eines Proxy nicht und daher kann ich mir gut vorstellen, dass man Nutzer aus dem betroffenen Gebiet einfach mit technischen Mitteln (Bei Empfang des Sendebefehls vom Computer hat der Host-Server die IP ja, mit der sich ja auch der ungefähre Standort des Senders ermitteln lässt, also wäre das doch jedenfalls nicht völlig unmöglich, oder?) dazu zwingen kann, einen Proxy mit ner IP aus nem anderen Staat zu benutzen, um Zugriff auf die Seite zu erhalten. Auf dem Blockier-Bildschirm könnte man einen einfachen Guide hierzu machen und anschließend wäre alles wie vorher. So wird man sich von der Pflicht des Gesetzes lossagen können und die schönen Daten entgehen dem sozialen Netzwerk dank der Bindung an das Nutzerprofil ja dann auch beim Wechsel des Proxy nicht. Die Wirksamkeit liefe dann praktisch gegen Null.

    Die Auswahl der Gesetze in §1 III ist echt lustig: Der Bundespräsident (§90) scheint uns wichtiger zu sein als zB Abgeordnete des Bundestages oder in ihrer Organeigenschaft, die Kanzlerin, Richter des BVerfG in ihrer Organfunktion (§90b steht, wie ihr anmerkt, nicht drin) aber bei der Flagge (§90a) hört´s mit dem Spaß dann wieder auf. Auch finde ich es eigenartig, dass sie in der Erläuterung mehr über die Nichtaufnahme von §§184ff. (Pronographie-Delikte) als über die tatsächliche Auswahl der Dellikte geschrieben haben. Was für Herrn Maas und seine Hiwis genau unter „Hasskriminalität“ (Auf S.10 des Entwurfes wird es kurz umschrieben, aber auch nicht wirklich auf den Punkt gebracht) fällt, hätte ich dann auch gerne gewusst. Je nach Verständnis sollten da auch diverse Verbrechensverabredungen oder versuchte Anstiftungen (§30) darunter fallen (zB Tötung von Menschen aufgrund seiner Herkunft (Je nach Umstand ein niedriger Beweggrund und damit Mord (§211): Diese Art von Mord müsste doch auch „Hasskriminalität“ sein, oder nicht?). Wie sich ausgerechnet ein URKUNDEN-Delikt (§269), deren Schutzrichtung ja eher in Richtung Beweisführungsfunktion in einem Prozess geht, da reinverirrt unter dem Gesichtspunkt „Hasskriminalität“ oder „fake news“ reinverirrt hat, wäre auch nett zu wissen.
    Bedenklich ist auch, dass der Entwurf eine vollständige Tatbestands- und Rechtswidrigkeitsprüfung von Privaten ohne staatliche Kontrolle verlangt. Das heißt im Klartext: Der „objektive Tatbestand“ (Die im einschlägigen Paragraphen umschriebene Tat) aber auch der subjektive Tatbestand (man bedenke §15), also auch der Vorsatz bezüglich der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale muss feststehen. Dazu muss die Tat rechtswidrig sein.
    Va beim subjektiven Tatbestand würde ich mir im Internet bei der Beweisbarkeit va bei den Ehrdelikten oft sehr schwer tun: Gerade unter Freunden kann ein etwas laxerer Ton Gewohnheit sein, was nach außen ehrverletztend wirken mag aber so von beiden Seiten nicht so gemeint war. Auf objektiver Seite können auch beleidigende Inhalte herausfallen, die man nur in einem bestimmten Kontext versteht (Bsp: Schul-FIesling gräbt nen peinlichen Spitznamen aus der Vergangenheit aus und verbreitet den. Gäbe auch drastischere Beispiele aber bleiben wir mal friedlich.^^).
    Auch bezüglich der Unwahrheit von verbreiteten Tatsachen wird man – entgegen dem ersten Anschein – häufig nicht so einfach sagen können, ob die Person die Unwahrheit jetzt erkannt und sich damit abgefunden hat (dann wär´s bedingter Vorsatz und damit nach §186 erfüllt) oder ob sie zwar Zweifel hatte, aber am Ende doch mehr oder weniger vernünftig auf die Richtigkeit der Tatsache vertraut hat (Dann wäre mangels Vorsatz §186 nicht erfüllt und die Nachricht dürfte nicht gelöscht werden). Nicht zuletzt hängt das auch vom Bildungsstand und der Interesse der Person am jeweiligen Geschehen ab. Wenn der News-Feed einer Person zugepflastert von einseitiger Berichterstattung ist, braucht man sich nicht zu wundern, dass der die ein oder andere überspitzte Aussage auch ohne nähere Prüfung für bare Münze nimmt.
    Zu §90a fällt mir immer ein Fall aus einer Klausur ein: Ein Künstler veranstaltet ein Happening, auf dem er auf einer kompostierbaren Flagge Deutschlands Dünger verteilt und anschließend Blumen auf ihr planzt, was wohl ein Zeichen zur Sparpolitik bzgl Griechenlands sein sollte. Auf objektiver Tatbestandsebene könnte man wegen Art. 5 III GG (Kunstfreiheit) schon beides vertreten. Noch schwieriger wird es aber erst auf der subjektiven Ebene, bei der sich eine ähnliche Problematik aufwirft wie zu §186 geschildert.
    Und das sind nur Ausschnitte: Neben Beleidigungsfähigkeit, Besonderheiten bezüglich §193 als möglichen Rechtfertigungsgrund, Bestimmtheit der Bevölkerungsgruppen in §130… Wie man derart komplexe Sachverhalte einfach in die Hände von Privaten geben kann, ohne sich da rückzuversichern, verwundert mich wirklich. Gerade bei den Ehrdelikten kommt es oft auf kontextuale Details an, die man aus Schnipseln, die man aus ein paar Nachrichten im Internet sieht, gar nicht voll verstehen kann. Eine Woche zur endgültigen Sachverhaltsermittlung reicht in keinem Fall.
    Hätte es auch lieber, wenn sie stattdessen eine selbstverwaltende, unabhängige Aufsichtsbehörde stattdessen schaffen würden, die Verstöße sanktioniert. Das würde möglichen Rechtsschutz nicht komplett in die Hand eines Unternehmens geben und zudem könnte man da sicherstellen, dass Leute mit Befähigung zum Richteramt sich um komplexere Fälle kümmern. Aber na ja, ich schätze die Compliance-Variante ist billiger.

    Mein persönliches Fazit: Das geschriebene Ziel erreicht der Entwurf aufgrund seiner zahlreichen Lücken keinesfalls. Man bemerkt die Eile, mit der das Ding durch das Ministerium gepeitscht wurde und ich hoffe, dass der Entwurf irgendwo auf dem Weg im Abfluss stecken bleibt und mit der Auflösung der alten Regierung mit den Neuwahlen endgültig rausgespült wird. Ich frage mich nur, wie man als ausgebildeter Jurist (!) mit so halb ausgegorenem Mist aufwarten kann. Die Entwürfe aus der Feder von Herrn Maas haben auch in anderen Gebieten nicht gerade mit ihrer Durchdachtheit geglänzt, daher sollte es mich wohl nicht mehr verwundern.

  17. Die ganzen Social Justice Warrior werden werden dieses Gesetz in ihrem (selbst-) gerechten Kampf gegen die sog. Hate-Speech sicher feiern. Endlich nur noch Meinungsfreiheit für die eigene, die selbstverständlich richtige Meinung.
    Bis dann die vermeintlich letzte Wahrheit selbst auf der Zensurliste landet und niemand mehr zuhört, zuhören kann, auch nicht wenn man sich über die Zensur selbst beschwert. Aber so ist es mit dem Menschen – es trifft ja nur die anderen, die wahrhaft Bösen.
    Wie ich immer wieder sage: Entweder eine Aussage ist eine Straftat, dann gehört ihr Autor vor Gericht verurteilt oder sie fällt unter die Meinungsfreiheit. Dazwischen kann nichts rechtsstaatlich-demokratisches existieren.

    1. Ich habe das nicht im Detail verfolgt, aber ich hatte den Eindruck, dass diese Hate-Speech-Debatte aufgrund kampagnenartiger Hasspropaganda wie im Fall des Typs mit dem Merkel-Selfie aufkam.

      Daher möchte ich mal einen anderen Gesichtspunkt in die Debatte werfen:
      Meine intuitives Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, dass es irgendwie auch nicht sein kann, dass ein Opfer solcher Kampagnen seine Lebenszeit damit verbringen muss, sich solchen Feldzügen entgegenzustellen. Genau das ist aber die Konsequenz, wenn wir fordern, dass die Entfernung von wie auch immer gearteter Hate Speech nur nach richterlicher Prüfung stattfinden soll. Alle Ehrdelikte sind Antragsdelikte, d.h. das Opfer müsste die sozialen Netzwerke durchforsten und Strafanträge stellen. Das kommt mir nicht richtig vor.

      Das Grundgesetz nennt das Recht auf persönliche Ehre ganz ausdrücklich als Schranke für die Meinungsfreiheit, insofern kann man argumentieren, dass starke Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Ehre im Sinne unserer Verfassung sind.

      1. Nein das heisst nicht das Opfer muss soziale Netzwerke durchforsten (auch facebook wird das weiter zu Recht nicht tun). Man sollte das nicht machen sondern ich mit Sinnvollerem bechäftigen als ständig sich selbst zu googeln. Beleidigung ist und bleibt Antragsdelikt. Das heisst eine Beleidigung wird erst eine Beleidigung, wenn der Adressat sie auch wirklich mitbekommt und der Richter das als solche anerkennt. Wenn er sie nicht mitbekommt dann ist es auch keine Beleidigung. Was Hate Speech (es handelt sich hier nicht um eine Beleidigung sondern um Volkssverhetzung) nun wirklich wäre, haben aber nicht der Gesetzgeber (präventiv) oder facebook zu entscheiden sondern eben Richter. Man sollte viel mehr darüber diskutieren Hürden beim Zugang zu unserem Rechtssytem abzubauen und Betroffen den Zugang vor allem zeitnah und kostenneutral zu erleichtern. Das kostet dem Staat natürlich richtig was. Deshalb wälzt er seine Verantwortung auf die Firmen ab. Und die werden präventiv viel mehr löschen als wirklich nötig wäre, das Damokles Schwert empfindlicher Strafen im Blick. Dies sage ich weise voraus.

        1. Darüber hinaus gibt es kein Grundrecht für (a)oziale Netzwerke eine Nutzer nicht wirksam zu verfizieren (Postident o-ä). Denn die übelsten Beschimpfungen geschehen zumeist aus dem Schutz der Anonymität heraus. Solche anonymen Accounts sind dann für kein Gericht der Welt heranziehbar. Deshalb diese Fake Lösung eine Problems in Gesetzesform. Wie schon besprochen, reicht es sich mit einem chinesischen Proxy anzumelden um dem Maaßchen Placebo zu entgehen.

      2. „… d.h. das Opfer müsste die sozialen Netzwerke durchforsten und Strafanträge stellen …“
        Oder es einfach bleiben lassen, die Hater Hater sein lassen und mal wieder vor die Tür gehen und sich mit Leuten unterhalten mit denen man auf einer Wellenlänge ist, oder die zumindest die grundlegenden sozialen Umgangsformen beherrschen. Auch in der Meinungsfreiheit muss man sich nicht jede Meinung anhören oder gar beantworten. Anzeigen würde ich also nur Leute die mein Leben ernsthaft beeinträchtigen.

      3. Was für Kampangenartige Hasspropaganda ?
        Das z.B. ein türkische Staatspräsident mit islamophoben Vorurteilen (Ziegenficker) in Verbindung gebracht wird ? Nö, ist ja Satire.
        Oder das Politiker Demonstranten als Pack bezeichnen und dafür pladieren diese erstmal ein paar Stunden einzukesseln bis sich alle in die Hose gemacht haben um sie dann mit dem Wasserwerfer einzunässen damit ihnen das demonstrieren schon vergeht ?

        Der Ursprung der Hatespeech und Fakenewsdebatte liegt in der Wahl von Präsident Trump begründet. Wir Deutschen hätten natürlich alle Obama ein drittes mal in Amt gewählt, wenn statt dessen Trump die Mehrzahl der Wahlmänner bei der Stimmabgabe gewinnt dann kann das nur an Hatespeech und Fakenews liegen…

        1. „[…] dafür pladieren diese erstmal ein paar Stunden einzukesseln bis sich alle in die Hose gemacht haben um sie dann mit dem Wasserwerfer einzunässen damit ihnen das demonstrieren schon vergeht ?“ – Wer hat das denn gemacht?

          Und Hatespeech wird sicher nicht erst seit Trump debattiert sondern gab es schon immer und hat insbes. während der Flüchtlingskriese Fahrt aufgenommen.

          Die Gründe für Trumps Wahlsieg kannst Du ironisieren soviel Du möchtest – glaub ruhig, dass es allein Fakten und gute Argumente waren, die ihm dazu verholfen haben.

          1. Das stimmt. Aber da steht nichts von irgendwelchen Politikern, die sich für so ein Vorgehen starkgemacht haben.

  18. Wo ist jetzt der Unterschied zu dem was für jedes Forum und jeden deutschen Blog bisher auch schon gilt? Haftung ab Kenntnisnahme?
    Wieso soll für Facebook etwas anderes gelten? Weil sie groß sind und sehr viele Beiträge gepostet werden? Nun – weil sie groß sind verdienen sie auch jede Menge Geld und haben die Möglichkeit entsprechend Personal einzustellen.
    Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit sehe ich hier ehrlich gesagt nicht. Die gäbe es nur wenn ich keine andere Möglichkeit hätte meine Meinung zu äußern. Aber jeder kann wenn er will in fünf Minuten einen WordPressblog eröffnen und dann seine Meinung auf eigene Verantwortung in die Welt hinausposten, sollte die seiner Meinung nach zu Unrecht gelöscht worden sein. Es war noch nie so einfach seine Meinung in die Welt hinauszublasen. Zumindest wenn man dazu bereit ist die Verantwortung dafür zu übernehmen.
    Es gibt im übrigen gar kein Recht darauf dass irgendein Beitrag eines Nutzers überhaupt veröffentlicht wird auch wenn er gar nicht gesetzwidrig ist. In meinem Forum kann ich als Betreiber jeden beliebigen Beitrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt löschen.

  19. Ok gut, das Gesetz kann man in einigen Punkten kritisieren, ABER, sind die „sozialen“ Netzwerke wie Facebook und Youtube nicht zum Teil selbst schuld, wenn sie HateSpeech von Extremisten und Terroristen lange Zeit geduldet haben? Man recherchiere einfach mal, wie lange Propagandavideos von ISIS und faschistischen Extremisten auf Facebook und Youtube verbreitet werden konnten, ohne das jemand eingriff. Der Messengerdienst Telegramm war lange Zeit DAS Kommunikationsmittel der ISIS, merkwürdig?

    1. Vielleicht haben aber auch die ganzen Leute eine Schuld, die beflügelt durch die AfD und den gesellschaftlichen Rechtsruck mit ihrem Hass, ihrem Rassismus, ihren Lügen, ihren Morddrohungen, ihren Verleumdungen und ihren fremdenfeindlichen Falschmeldungen diese ganze Debatte um Hatespeech und Fake-News gefüttert haben. Dass die willfährige große Koalition solche Steilvorlagen gerne aufnimmt, steht natürlich auf einem anderen Blatt und ist auch Teil des Problems.

  20. Mein Gott,
    wie ist die Netzgemeinde doch lahm geworden! Ich erinnere mich noch an den Aufstand als unsere jetzige Verteidigungsministerin Netzsperren einführen wollte. War da was los. Aus dieser Bewegung heraus sind dann die Piraten entstanden (R.I.P.). Und jetzt wird richtig ZENSIERT. Klar nur in guter Absicht und nur die richtigen Kommentare. Und passiert etwas? Schlaft weiter!

    1. Das sehe ich auch so. Netzpolitik.org dokumentiert bis jetzt nur. Das ist zwar gut, aber zu wenig. Wo ist die Vernetzung, wo ist der #Aufschrei, wo sind die Demos wie anno dazumal mit »Freiheit statt Angst«? Wird am Ende die einzige Aktion sein, daß Maas den Big Brother Award bekommt?

      Klar, das macht man nicht in einem Tag. Nichtsdestotrotz wäre es wichtig, ein Signal zu geben, daß man das ernst – nein, sehr ernst – nimmt und gedenkt, dagegen zu mobilisieren.

  21. Das Buch 1984 war eine Warnung die nicht gehört wurde und nun haben wir zwar nicht mehr 1984, aber die beschriebenen Episoden sind nun in unserer Wahrnehmung angekommen und nicht mehr zu leugnen.
    Lüge ist Wahrheit
    Krieg ist Frieden
    Ignoranz ist Stärke

    Das Nächste Kapitel wird dann der Weltkrieg sein, der ja auch angekündigt wurde, aber seit dem Buch 1984 ist klar, auch diese Warnungen verlaufen im Sand….

  22. Ich hab da mal eine Frage. Wenn jemand sagt „Ich werde dich umbringen“ – das ist doch Morddrohung und somit strafbar oder?
    (Ich frage es ernsthaft, weil ich jetzt verunsichert bin.)
    Ich finde nämlich, dass so ein Sondergesetz für Soziale Medien total überflüssig ist, die sollten doch die schon bestehende Gesetze einhalten lassen. Wenn die schon die bis jetzt gültige Gesetze nicht einhalten lassen können, was wollen die dann mit diesem erreichen? Das ist doch reine Aktionismus.

    Oder soll man das: „Es geht nicht um strafbare Inhalte, sondern um „rechtswidrige Inhalte“ (§ 1 Abs. 3 NetzDG).“ so verstehen, dass strafbare Inhalte weiterhin nicht gelöscht werden, nur „rechtswiedrige“ Inhalte?

    1. Ja, ein „Ich werde dich umbringen“ ist eine Morddrohung und somit strafbar.

      Zur zweiten Frage: rechtswidrige Inhalte ist quasi eine Stufe unter strafbare Inhalte. Es kann also sein, dass ein Gericht jemanden nicht nach Strafrecht für eine Beleidigung verurteilt, aber die Beleidigung dennoch rechtswidrig ist.

  23. Was mich an „Falschmeldungen“ stört, ist der Unterschied zwischen Lüge und Irrtum. Wenn ich irgendetwas falsch aufschnappe und in bestem Wissen und Gewissen veröffentliche, dann habe ich mich einfach nur geirrt. Und das kommt in Printmedien hunderte von Mal am Tag vor, weil Journalisten von dem Fach, über das sie schreiben, meistens nicht viel verstehen. Das ein wissenschaftlicher oder informeller Irrtum, der eine Falschmeldung erzeugt, strafbar sein soll, ist für mich absurd.
    Was die Lüge betrifft: Was ist wenn der, der etwas veröffentlicht, selbst angelogen wurde? Und wenn nicht: Was ist, wenn er prahlt? Untertreibt? Ablenkt? Ist das alles „Lüge“ und warum soll „Lüge“ überhaupt strafbar sein? Wen zwei Menschen unterschiedliche Ansichten haben, welcher von beiden lügt dann

  24. Und wieder einmal zeigt die Union, dass sie für Meinungsfreiheit nichts übrig hat. Soll das Volk schön brav alle vier Jahre an die Urne gehen, um die „Herrschaft des Unrechts“ zu bestätigen – vielen Dank, Herr Seehofer, für diesen einprägsamen Ausdruck –, in der Zwischenzeit zwischen den Wahlen möge der Bürger doch bitteschön ruhig sein.

    Dass derartige Instrumente sich nur allzu leicht erweitern oder umfunktionieren lassen um ungeliebte Meinung zur „Terrorpropaganda“ oder „Hate Speech“ abzustempeln, muss gar nicht mehr erwähnt werden. Und Uncle Sam zum Herrscher über die Meinungsfreiheit zu machen, ist mit Sicherheit ein Fehler. Ich warte eigentlich nur noch darauf, dass Facebook irgendeinem Politiker Fake News vorwirft und ihre Posts löscht.

    Oh, und was die Definition der betroffenen Dienste angeht, kann ich nur Mutti zitieren: „Das Internet ist ja für uns alle Neuland.“

    Frei nach Günther Oettinger: Sänk juh forr joar Ättentschon.

  25. Fast überflüssig das noch zusätzlich zu schreiben, aber was facebook, twitter, usw. angeht, finde ich es schwierig gegen Zensurmaßnahmen zu reden, weil sich da der Hund in den Schwanz beißt. Alle großen „sozialen“ Medien sind nicht-öffentliche, also nicht im Allgemein-Eigentum befindliche, „privat“ betriebene Plattformen. Eine Zensur findet ohnehin statt, auch wenn man sie in der Form von Aufmerksamkeitslenkung nutzt. Und das ist auch in Ordnung so. Jedes Medium darf und soll seine Interessen vertreten können, innerhalb der allgemein üblichen Rahmenvorgaben.
    Meiner Ansicht nach bewegt sich die Diskussion, zumindest in diesem Bezug, bei Maas und Co, als auch hier zum Teil auf den falschen Gleisen.

  26. Unter der Zensur dürften überwiegend Marxisten und linksgerichtete progressive Gruppen zu leiden haben. Das Ziel ist die Einschränkung von oppositionellen Gruppen welche zum Klassenkampf aufrufen und das kapitalistische Herrschaftssystem hinterfragen. Die folgerichtige Antwort aus linker Perspektive kann daher nur darin bestehen, bestehende Einschränkungen von Meinungsfreiheit kritisch zu hinterfragen. Sie sind ein Mittel der herrschenden Klasse und richten sich gegen das emanzipierte Proletariat.

      1. Ja die Argumentation geht stehts an Kern vorbei. Hört endlich auf in Rechts Links Mitte und Klassenkategorien zu denken. Das ist primitiv, der Generation Internet unwürdig und perlt am Herrschaftssytem einer totalitären Demokratie teflonartig ab. Hört auf gegen Minoritäten zu demonstrieren, fordert endlich Demokratie ein, das verfassungsgemäße unmittelbare Volkssouverän. Noch nie wurden Menschen so effektiv davon abgehalten, politische Sachentscheidungen selbst zu treffen (Brot, Spiele, Ankreuzen alle 5 Jahre). Es gilt die Diktatur der greisen Parteikader über die Demokratie zu brechen.

        1. Möglicherweise hast Du Dich noch nicht ausreochend mit unserem politischen System beschäftigt, hier finden alle vier Jahre Wahlen statt. Und nicht alle Parteikader sind „greis“.

          1. Natürlich war das überspitzt dargestellt und ich wollte die Argumentation gegen den „Unrechtsstaat“ DDR, der sich sich mehr wehren kann, entgegenhalten, aber: „Über die Hälfte der Mitglieder von SPD, CDU und Linkspartei sowie über 46 Prozent der Mitglieder der CSU sind älter als 60 Jahre.“ *bpb.de 2015 Der Mitgliederschwund ist beinahe äquivalent zu den Kirchenautritten. Es besteht immerhin Hoffnung. Wer wählen geht, legitimiert die Diktatur der Parteikader über die Demokratie. Alle (4-5) Jahre ankreuzen ist keine Demokratie sondern nur ein Surrogat. Warum habe ich mich nicht aureichend mit dem System beschäftigt? Landtage und Kreistage werden in aller Regel im 5 Jahres Turnus angekreuzt.

          2. Pro-Tip: Du kannst auch selbst in einer Partei aktiv werden, wenn Du Dich nicht anders politisch engagieren möchtest. Und auch wenn der Altersdurchschnitt bei einigen Parteien um die 60 liegt, die Mehrheit der Funktionäre ist meiner Erfahrung nach nicht in einem „greisen“ Alter.

  27. Irgendwie wiederholen sich die Geschichten hier leider immer wieder… trotzdem Danke fürs Berichten und weiterhin viel Durchhaltevermögen :-)

  28. Unglaublich… ich habe schon ein paar Lenze auf dem Buckel und es hieß früher immer zynisch „Meinungsfreiheit wäre das Recht einer handvoll reicher Verleger ihre Meinung zu äußern“.
    Die Medienrevolution Internet mit social media Seiten wie Facebook und Youtube hat vor kurzem nun zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte einfachen Menschen die Chance gegeben von einer breiten Öffentlichkeit gehört zu werden – und was will unsere Regierung machen….?!

    Wohl mal wieder den Spitzbuben mit dem Teufel austreiben. Natürlich soll auch Facebook kein rechtsfreier Raum sein, aber die Empfindlichkeit einiger Leute ist schon beachtlich. Früher waren kleinere Kneipenraufereien Bagatellen – heutzutage wird Fäkalsprache auf Facebook zur Staatskrise. Und natürlich macht man lieber gleich ganz Facebook kaputt, als dass auch nur einer da ein böses Wort verliert.

    Da schwillt einem der Kamm…

  29. Rutte hat in den Niederlanden gewonnen? Nein, seine Partei verlor Stimmen und sein Koaliationspartner wurde regelrecht pulverisiert. Der Wilders soll verloren haben? Nein, seine Truppe gewann 4 oder 5 Sitze im Parlament. Wenn man das mit unseren Nachrichten vergleicht, sieht man, wie sie „alternative Wahrheiten“ verbreiten. Wer so lügt, darf sich über irgendwelche fake news nicht aufregen. Das ist kein Einzelfall, sondern der tägliche Wahnsinn, der auf die Verbraucher nieder prasselt. Wie die Bundesregierung sich da überhaupt noch in die Öffentlichkeit wagen kann ist unklar.

    1. Irgendwie lustig. Du beschwerst Dich über alternative Wahrheiten, bezichtigst „unsere Nachrichten“ der Lüge und zum Schluss ist die Bundesregierung schuld. Alles klar. Mal nebenbei: Rutte hat gewonnen. Wilders hat verloren. Mit wieviel Stimmen & Sitzen genau ändert daran überhaupt nichts. Welche „unserer Nachrichten“ haben denn darüber gelogen? Und was hat das mit dem Hate-Speech-Gesetz zu tun?

  30. Sind INTERNET-Trolle durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt?

    Nein! INTERNET-Trollen geht es gar nicht um deren Meinung. Sie wollen ihre Opfer derart einschüchtern, dass sie es in Zukunft nicht mehr wagen, irgendetwas im INTERNET zu posten. Trolle respektieren nur eine einzige Meinung: deren eigene! Selbst Juristen dürfen nicht so naiv sein, dass sie glauben, dass solche Feinde der Meinungsfreiheit wiederum durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien. Stichwort „wehrhafte Demokratie“. Unser Staat, die Bundesrepublik, bekennt sich dazu, dass ihre Gesetze keineswegs dazu da sind, die zu schützten, die unsere Demokratie vernichten wollen. Das gilt dann auch im INTERNET.
    Da ist zunächst einmal die verächtliche Sprache der Trolle: Arschloch, Hure, Mistkerl, Idiotie, Verfluchungen aller Art. Man kann seine kritische Meinung auch ausdrücken und es dann respektvoll formulieren. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
    Viele, auch Nicht-Trolle haben den Unterschied zwischen Kritik zu einer Veröffentlichung im INTERNET und persönlichem Angriff vergessen:
    Es ist ein Unterschied zu sagen „du hast unrecht“ oder „du hast ja überhaupt keine Ahnung“. Das erste ist eine Meinungsäußerung, das zweite ein Einschüchterungsversuch (du solltest besser schweigen, weil du beim Thema inkompetent bist).
    Das gleiche gilt für Lächerlich machen, Demütigungen und Beleidigungen: das Opfer soll aus lauter Scham aufhören, weiter zu posten. Hierhin gehören entsprechende Fotos, Verweis auf Begebenheiten und vergangene Äußerungen des Opfers, bei denen es sich bereits lächerlich gemacht hat.
    Auch Verweise auf den Hintergrund des Opfer haben nichts mit freier Kritik eines Statements im INTERNET oder Meinungsäußerung zu tun. Ob das Opfer mal im Knast war, ob es Drogen nimmt oder nahm, ob es beruflich oder in der Liebe erfolglos war, ob es in psychiatrischer Behandlung war oder einen sehr niedrigen Intelligenzquotienten besitzt. All das tut nichts zur Sache und wird deshalb nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Merke: wahre Genies haben schon den größten Unsinn geredet und sehr dumme Menschen gelegentlich etwas wirklich geniales gesagt.
    Drohungen mit Mord, Körperverletzungen oder sonst irgendeiner Straftat sind selbst Straftaten, weil sie (versuchte) Nötigungen darstellen.
    Schließlich, wie ist es, wenn man nicht einen Post im INTERNET sondern das Verhalten einer öffentlichen Person im INTERNET (zu recht) angreifen will?
    Beispiel: der türkische Präsident Erdogan. Der abgewandelte Nena-Song „Erdowie, Erdowo, Erdowann“ entspricht einer Meinungsäußerung, denn es wird kabarettistisch seine restriktive Politik kritisiert. Das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann geht aber überhaupt nicht. Zu behaupten, dass der türkische Regierungschef Ziegen schändet, ist ein persönlicher Angriff. Auch bei einem Diktator wie diesem Herrn,
    muss man zwischen Kritik seiner Politik und persönliche Angriffen unterscheiden.
    Persönliche Angriffe gehören nicht ins INTERNET.

    Mit freundlichen Grüßen: Toivo Willmann

    1. > Zu behaupten, dass der türkische Regierungschef Ziegen schändet, ist ein persönlicher Angriff.

      Sehr geehrter Herr Dr. Willmann,

      diese Art der Interpretation beruht auf einer lässlichen intellektuellen Fehlleistung. Der Text Böhmermanns stellt diese Behauptung nicht auf. Eine Interpretation, wie Sie sie hervorbringen, kann nur gelingen, wenn einfach gestrickte Stereotypen beim Rezipienten bereits vorhanden und als Nährboden vorhanden ist. So etwa wie die Vorstellung, dass alle Schafhüter mancher Ethnien Rituale vornehmen, wie Sie sie beschrieben haben. Man könnte nun spekulativ denken, Sie seien auf Böhmermann hereingefallen, doch Böhmermann kann kaum für das Denken verantwortlich gemacht werden, das sich quasi als Prämisse für Fehlleistungen dieser Art schon vorher verfestigt hat.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.