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Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere“

Darf die Bundesregierung die Veröffentlichung von Berichten der Bundeswehr an den Bundestag aus urheberrechtlichen Gründen verbieten? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 1. Juni. Wie die gestrige Verhandlung vor dem Gericht laut taz zeigte, wird sich die Bundesregierung vermutlich im Streit gegen die Funke-Mediengruppe durchsetzen, die die im Streit stehenden „Afghanistan-Papiere“ 2012 veröffentlicht hatte. Die Dokumente…

  • Arne Semsrott
Ursula von der Cybern. (CC BY-SA 2.0 by Global Panorama/flickr)

Darf die Bundesregierung die Veröffentlichung von Berichten der Bundeswehr an den Bundestag aus urheberrechtlichen Gründen verbieten? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 1. Juni. Wie die gestrige Verhandlung vor dem Gericht laut taz zeigte, wird sich die Bundesregierung vermutlich im Streit gegen die Funke-Mediengruppe durchsetzen, die die im Streit stehenden „Afghanistan-Papiere“ 2012 veröffentlicht hatte.

Die Dokumente zeigten, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Das ist auch angesichts von 16 aktuellen Auslandseinsätzen der Bundeswehr von Belang.

Im Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob die sogenannten „Unterrichtungen des Parlaments“ der Bundeswehr die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Nach Auffassung der Vorinstanzen ist dies der Fall. Demnach kann die Bundesregierung eine ihr ungenehme Veröffentlichung unter Berufung auf das Urheberrecht verbieten, das viele amtlichen Werke bisher noch nicht vom urheberrechtlichen Schutz ausschließt.

Über die Autor:innen

  • Arne Semsrott

    Arne Semsrott arbeitet für die Open Knowledge Foundation Deutschland und betreut dort das Portal zur Informationsfreiheit FragDenStaat.de.


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8 Kommentare zu „Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere““


  1. Horst Kevin

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    Gibt es ein Wort für den Mißbrauch von Gesetzen?


    1. litfaßäule

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      legal hack(ing). In diesem Fall halt von blackhats verübt. Bestehende Gesetze für Zwecke verwenden (wertend: missbrauchen), für die sie ursprünglich nicht gedacht waren.


      1. litfaßäule

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        Nachdem man eine Schadensabsicht (ggü. der Öffentlichkeit) unterstellen kann, könnte man es auch als „legal cracking“ oder „democracy cracking“ bezeichnen.


  2. Michael

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    Unliebsame Veröffentlichungen mit Hilfe des Urheberrechtes bekämpfen, diese Methode kenne ich klassischerweise von so ehrenwerten Organisationen wie Scientology.
    Mal sehen, ob bei der CoS ein paar fähige Trolle sitzen und die jetzt mit dem Slogan werben „nach unseren Methoden richtet sich jetzt auch offiziell die Bundesregierung!“ Könnte lustig werden.


  3. skinnie

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    Ähm, bin ich jetzt in der Türkei Erdogans gelandet? Oder in Trumpland? Ich muss wohl in einem Paralleluniversum erwacht sein. Andererseits.… IM Erika lässt wohl mal wieder grüßen.


  4. Schade, dass im Grundgesetz nicht steht, dass die Bundesregierung den Bundestag über Kriegseinsätze nicht belügen darf.


  5. […] die Beschlussvorlage am 1. Juni und veröffentlichte sie vergangenen Freitag. Sie zeigt, dass der Rechtsstreit um die Militärberichte erst im kommenden Jahr geklärt werden wird. Der Gerichtshof in Luxemburg soll entscheiden, ob mit […]

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