Die EU-Mitgliedstaaten sind angehalten, das Schengener Informationssystem SIS II verstärkt zur Speicherung von Geflüchteten zu nutzen. Dies geht aus einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Dokument hervor, das heute auf dem Sondertreffen der Justiz- und Innenminister beraten wird.
Demnach sollen die zuständigen Behörden „alle erforderlichen Maßnahmen treffen“, um sicherzustellen dass durchgeführte Abschiebungen nach Artikel 24 der SIS-II-Verordnung in der europäischen Fahndungsdatenbank gelistet werden.
Die Folge ist, dass die Betroffenen (zunächst unbefristet) nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Allerdings können die Abgeschobenen nachträglich eine „Entfristung“ beantragen. Alle an Schengen angeschlossenen Staaten müssen die Einreiseverbote umsetzen.
Orbán will undokumentiert Eingereiste als Kriminelle speichern
Die Angaben zu den ausgeschriebenen Personen enthalten unter anderem die Daten einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Verarbeitet werden Fingerabdrücke, Lichtbilder und Hinweise über „objektive unveränderliche körperliche Merkmale“. Neben dem Ausschreibungsgrund wird die ausschreibende Behörde und die zu ergreifende Maßnahme gespeichert.
Als weitere Gründe zur Speicherung von „Drittstaatsangehörigen“ im SIS II gelten die Verurteilung wegen einer Straftat, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist oder auch ein „begründeter Verdacht“ dass solche Taten begangen würden.
Möglich ist die Speicherung auch dann, wenn MigrantInnen sich der „Nichtbeachtung der nationalen Rechtsvorschriften über die Einreise oder den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen“ schuldig gemacht haben. Der ungarische Premierminister Victor Orbán will das nun ausnutzen. Ab heute gilt die undokumentierte Einreise in Ungarn als Straftat. Dies würde nach nationalem Recht die umgehende Abschiebung erlauben. Nach Medienberichten will Ungarn die Abgeschobenen im SIS II als StraftäterInnen registrieren. Dies hätte zur Folge, dass ihre Einreiseverbote für mindestens 10 Jahre gelten und nicht entfristet werden können.
Abnahme von Fingerabdrücken auch von Kindern notfalls mit Gewalt
Unter dem Titel „Migration: EU-Maßnahmen und aktueller Stand“ listet der luxemburgische Ratsvorsitz eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen auf. Schwächen existieren demnach auch beim derzeitigen System zur Speicherung von Fingerabdrücken EURODAC. So können asylsuchende MigrantInnen die Abnahme von Fingerabdrücken in manchen Ländern unter Umständen verweigern. Alle Mitgliedstaaten sollen deshalb ihre Asylrechtsvorschriften dahingehend ändern, dass Fingerabdrücke notfalls auch mit Gewalt abgenommen werden können. Dies beträfe auch „schutzbedürftige Personen“ wie Schwangere und Minderjährige. Allerdings soll die von der Polizei ausgeübte Gewalt in diesem Fall entsprechend „angepasst“ werden.
Die Abgabe der Fingerabdrücke in einem bestimmten Land zwingt die Geflüchteten, nach der Dublin-Richtlinie dort auf den Ausgang ihres Asylverfahrens zu warten. Eine Weiterreise in andere EU-Mitgliedstaaten ist dann nicht erlaubt. Widersetzen sich die AsylbewerberInnen der Verordnung, können sie in das betreffende Land zurückgeschoben werden.
Mitunter versuchen die Betroffenen deshalb, ihre Fingerabdrücke nach einer erfolgten Abnahme unkenntlich zu machen, indem die Fingerkuppen verbrannt oder zerschnitten werden. Die Kommission hat hierauf mit einem zehnstufigen Plan zur Verfahrensweise geantwortet. Dort ist niedergelegt, dass MigrantInnen mit zerstörten Fingerkuppen solange in Haft genommen werden können, bis die sogenannten Papillarleisten nachgewachsen sind.
Die EU-InnenministerInnen wollen das Phänomen der zerstörten Fingerabdrücke nun mit technischen Maßnahmen lösen. Zukünftig sollen außer den Fingerabdrücke noch mehr „biometrische Identifikatoren“ in EURODAC gespeichert werden, um dadurch die Identitätsfeststellung zu erleichtern. Früher konnten nur Grenz- und Asylbehörden auf die EURODAC-Daten zugreifen. Nach einer Änderung der Errichtungsanordnung steht die Datenbank auch für polizeiliche Ermittlungen offen.
Mehr Zusammenarbeit der Geheimdienste
Schließlich soll auch der Informationsaustausch unter den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten weiter ausgebaut werden. Geplant ist die Einrichtung eines „Netzes der Kontaktstellen“, um der EU-Grenzagentur Frontex mehr Zugriff auf Daten der nationalen Polizeien zu gewähren. In Deutschland ist hierfür die Bundespolizei zuständig. Frontex ist angehalten, sein Kooperationsabkommen mit der Polizeiagentur Europol umgehend zu upgraden.
Auch der EU-Geheimdienst INTCEN soll stärker in die Handhabung von Migrationsströmen eingebunden werden. Weil „Schleuser und Menschenhändler“ immer nur „maximalen Profit“ vor Augen hätten, seien laut dem Statewatch-Dokument eine „intensivere Strafverfolgung“ und ein „verstärkter Kampf“ auf nationaler Ebene erforderlich. Auf internationaler Ebene soll nicht nur die polizeiliche, sondern auch die geheimdienstliche Zusammenarbeit ausgebaut werden.
Der luxemburgische Ratsvorsitz richtet mit Unterstützung des Generalsekretariats des Rates eine eigene Intranetplattform zur „Flüchtlings- und Migrationskrise“ ein. Diese „Überwachungsseite“ soll seit dem 10. September zur Verfügung stehen. Mittelfristig sei die Einrichtung eines „Frühwarnsystems“ geplant, das Migrationsströme prognostizieren kann und dadurch „eine Politikplanung und proaktives Handeln der EU ermöglicht“.
Frontex lädt nach München
Geplant ist auch, die EU-Außengrenzen mithilfe weiterer „technischer Instrumente“ aufrüsten. Genannt werden das System intelligenter Grenzen und „automatische Sicherheitsschleusen für EU-Bürger“. Entsprechende Vorschläge sollten „sehr früh zu Beginn des Jahres 2016 vorgelegt werden“.
Nach Ende des Oktoberfestes lädt Frontex deshalb nach München zu einem zu einem „ABC-Workshop“. Das Kürzel steht für „automatische Grenzübertritte“, die gemeinhin auf biometriebasierten Verfahren beruhen. Der Workshop in München wird in Kooperation mit deutschen Behörden durchgeführt, die dort vermutlich ihre Erfahrungen mit einem entsprechenden Pilotprojekt vorstellen. Hersteller sind eingeladen, ihre Produkte zu präsentieren. Am Ende besichtigen die Teilnehmenden automatische Kontrollschleusen am Münchener Flughafen.
