Laut Polizeigesetz von Baden-Württemberg ist Videoüberwachung des öffentlichen Raums erlaubt, wenn dort besonders viel Kriminalität stattfindet und das auch in Zukunft zu erwarten ist. Boris Palmer, Ex-Grüner und nun parteiloser Oberbürgermeister von Tübingen, wollte auf Basis dieses Gesetzes Kameras im Bereich vor dem Hauptbahnhof errichten lassen.
Doch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, stellte sich gegen den Plan. In dem Areal finde gar nicht übermäßig viel Kriminalität statt, zuletzt seien die Zahlen sogar gesunken, argumentierte er. „Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Maßnahme mit hoher Eingriffsintensität, da großflächig Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden, die hierfür keinen Anlass gegeben haben. Ein solcher Grundrechtseingriff kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein“, schrieb er. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme seien aber nicht erfüllt.
Auch aus Tübingen selbst gab es Widerstand. Der Verwaltungsausschuss der Stadt beschloss: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, keine Kameras zur Videoüberwachung auf dem Europaplatz zu installieren.“ Der Gemeinderat strich dem Projekt die Finanzierung.
Videoüberwachung nach Datenschutzgesetz
Boris Palmer und das Tübinger Regierungspräsidium, das die Überwachungspläne unterstützt, haben daraufhin die Rechtsgrundlage gewechselt, mit der sie die Videoüberwachung rechtfertigen. Nun soll nicht mehr nach Polizeigesetz, sondern nach Landesdatenschutzgesetz überwacht werden. Demnach ist Videoüberwachung erlaubt, um Personen zu schützen, die sich in öffentlichen Einrichtungen oder deren Nähe bewegen, oder um Kulturgüter, Gebäude und Sachen zu sichern.
Anfang Februar wurde die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes vom Landtag beschlossen. Tübingen soll nun zum Vorreiter in der Nutzung dieses Gesetzes zur Videoüberwachung werden.
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Ob dessen sehr niedrige Eingriffsschwelle reicht, um die massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen aller Passant*innen an diesem belebten Areal zu rechtfertigen, ist fragwürdig. Gerade prüft der Landesdatenschutzbeauftragte das Vorgehen.
Sechs Kameras geplant
Das Regierungspräsidium teilte dem Reutlinger General-Anzeiger (GEA) mit, „dass die Videoüberwachung am Europaplatz in Tübingen mit den im Landesdatenschutzgesetz genannten Zielen begründet werden kann und es der polizeirechtlichen Begründung nicht mehr bedarf“. Die Überwachung werde deshalb nun eingeführt. Die Stadtverwaltung ließ GEA wissen, dass man bereits Angebote für die Installation von sechs Kameras einhole.
Und auch die Tatsache, dass der Gemeinderat die finanziellen Mittel für die Überwachng gesperrt hat, will die Verwaltung unter Boris Palmer umgehen. Sie verkündete gegenüber dem SWR, dass man ja Mittel umschichten könne, bis zu 70.000 Euro könne Palmer auch freihändig investieren. 20.000 Euro sollen die sechs Kameras kosten.
Dabei gab Palmer in einer Stellungnahme gegenüber dem Jugendgemeindebeirat zu, dass es auch andere Möglichkeiten gäbe, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung vor dem Bahnhof zu steigern, die weniger in das Persönlichkeitsrecht eingreifen: Notrufsäulen, verbesserte Beleuchtung, verstärkte Bestreifung.

Der Gemeinderat hat sich nicht dagegen ausgesprochen, der Gemeinderat hat die zusätzliche Finanzierung nicht genehmigt. Das ist nunmal etwas ganz anderes, die Verwaltung kann im Rahmen des genehmigten Haushalts agieren.
Als Tübinger begrüße ich das übrigens, gerade angesichts des Vandalismus und der sozialen Brennpunktproblematik. Die lokalen links-grünen wollen den neuen Park natürlich wieder den Dealern überlassen, Görli-light.
Also richten wir eine Kamera auf die Treppe vor dem Rewe damit die Alkis und anderes Gesocks nicht mehr da rumlungert? Problem gelöst würde ich sagen!
Spannend wie sich die Eindrücke unterscheiden, ich laufe dort selbst zu allen Zeiten oft vorbei und habe mich nie unwohl gefühlt, wohl aber an anderen locations in Tübingen gelegentlich schon. Dort würde dann aber eine Straßenlaterne mehr helfen, keine Kamera.
Als Tübinger begrüße ich das übrigens, gerade angesichts des Vandalismus und der sozialen Brennpunktproblematik.
wo bitte ist da ein so kraßer vandalismus der eine großflächige dauerüberwachung in so einem maße rechtfertig? ich komme aus der gegend. da will einer mit kanonen aud spatzen schießen (inkompetenz?) oder einfach nur grundlose maßenüberwachung einführen.
Wo ein Trag ist, sind auch Schweine. Mir ist nicht bekannt, daß am Tübinger HBf Kulturgüter, Gebäude und Sachen gefährdet sind. Wovor sollen denn Personen geschützt werden, wenn nicht vor Kriminalität? Denn genau diese Begründung ist eben nicht stichhaltig. Damit ist diese Videoüberwachung nicht verhältnismäßig und unzulässig. Tübingen ist sowie inzwischen unter OB Palmer dazu mutiert, gemiden zu werden. Wenn Palmer für ein Einwickelpapier 50 Cent verpackungssteuer verlangt, ist das einfach nur krank.
Hier sind wir schon an einem Punkt angelangt, an dem Gesetze offensichtlich so ausgelegt werden, das sie einen gewünschten Eingriff rechtfertigen sollen. Das ist aber dann auch der unübersehbare Kippunkt an dem geltendes Recht und die Rechte der Wähler und anderer Menschen überhaupt keine Rolle mehr spielen.