Polizeigesetz Schleswig-Holstein„Wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film“

Heute haben die Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein erstmals eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Es geht um Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Expert*innen zweifeln, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist; die Opposition warnt vor einer Dystopie.

  • Martin Schwarzbeck
Kameras an einem Leuchtturm
Mit dem neuen Polizeigesetz dürften fast überall Kameras installiert – und mit KI-Überwachung ausgerüstet werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Leuchtturm: Frank Weichelt, Kameras: Scott Webb, Collage: netzpolitik.org

Die Regierung in Schleswig-Holstein will die Polizei umfassend aufrüsten. Der aktuelle Entwurf soll den Beamt*innen nahezu alle Grundrechtseingriffe erlauben, die derzeit technisch möglich und en vogue sind: Verhaltensscanner, Echtzeit-Gesichtserkennung, Internet-Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse à la Palantir, Tracking einzelner Menschen über mehrere Kameras hinweg.

Erstmals haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf heute erstmals im Landtag diskutiert, danach wurde an den Innenausschuss überwiesen. Während Kritiker*innen schwere verfassungsrechtliche Bedenken haben, bleibt die Landesregierung bei ihrem Hardlinerkurs.

CDU-Innenministerin Magdalena Finke sagte: „Jede einzelne Maßnahme wurde mit größter Sorgfalt abgewogen.“ Für die Datenanalyse wolle man keine Palantir-Produkte verwenden, sondern gemeinsam mit NRW im Juni eine Ausschreibung veröffentlichen. Am liebsten wäre ihr ein europäisches Produkt.

Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.

Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau. Sie lobt unter anderem die „intelligente“ Videoüberwachung: Damit ließen sich „Auffällige Verhaltensmuster erkennen, um gleich eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können.“

Der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD ist der erste Kritiker, der das Wort erteilt bekommt. Er nennt das Gesetz „ein Paket, von dem wesentliche Teile vor nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten.“

Bernd Buchholz von der FDP sagt „Ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn eine biometrische Fernidentifizierung in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich nicht in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht unkontrolliert bewegen kann.“ Sybilla Witsch vom SSW sieht einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kritisiert, dass in Schleswig-Holstein Menschen künftig bis zu acht Wochen in Haft genommen werden sollen, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.

Eingriffe mit „großer Streubreite“

Ernste Kritik kam auch von Expert*innen im Vorfeld der Debatte im Parlament. Viele sehen im Entwurf verfassungsrechtliche Probleme, auch wenn die Regierung kleinere Aspekte angepasst hat. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen warnt etwa in einer Stellungnahme vor „weitreichenden Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite“.

Zur Begründung der Novelle des Polizeigesetzes schreibt die Regierung im Gesetzentwurf: Es gebe mehr Angriffe mit Messern. Allerdings werde laut ULD nicht deutlich, „wie die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Messerangriffen oder anderen ähnlich schwerwiegender Kriminalitätsphänomenen beitragen können“.

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Zudem bleibe „die Darlegung der fachlichen Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen abstrakt.“ Insbesondere gelte das für zwei besonders schwerwiegende Eingriffsbefugnisse: Fernidentifizierung von Menschen in Echtzeit und automatisierte Datenanalyse. Die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit sei schwer nachvollziehbar. Einfach ausgedrückt: Möglicherweise darf der Staat diese Dinge nicht tun.

Videoüberwachung sei mit dem neuen Gesetz an mehr Orten möglich als zuvor; zugleich wiege der Eingriff durch automatisierte Gesichts- und Verhaltenserkennung schwerer. Das führe „zu einer deutlichen Ausweitung und Vertiefung von Grundrechtseingriffen.“

Kameras schon bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten

Schon heute darf öffentlicher Raum in Schleswig-Holstein gefilmt werden, und zwar dann, wenn an einem Kriminalitätsschwerpunkt zum Beispiel Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Künftig soll Videoüberwachung jedoch schon erlaubt sein, wenn eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit existiert. Das ULD kritisiert:

Angesichts der großen Anzahl betroffener Personen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist es fraglich, ob die Eingriffsvoraussetzungen verhältnismäßig sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte die Befugnis auf Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter beschränkt werden.

Das Gesetz soll Videoüberwachung sogar an Orten erlauben, an denen die Polizei lediglich  Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ erwartet. Der ULD fördert höhere Schwellen „im Hinblick auf die Schwere und auf die Häufigkeit von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“.

Ähnliche Kritik an der Novelle kommt von Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Stellungnahme warnt er vor einer „deutlichen Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen“ und breiter Anwendung offener Videoüberwachung. Die juristische Vereinfachung von Videoaufzeichnungen führe auf „datenschutzrechtlich sensibles Territorium“. Die automatisierte Verhaltensanalyse würde zudem die Eingriffswirkung der Videoüberwachung erheblich verstärken, „weil sie die Beobachtungskapazität der Polizei technisch vervielfacht und verdächtige Situationen automatisiert markiert.“

Externe Angestellte könnten Aufnahmen sichten

Laut Gesetz müssten nicht einmal Beamt*innen die von der Software ausgelösten Alarme prüfen – das könnten auch private Dienstleister tun, also Angestellte eines Unternehmens. Becker fordert deshalb eine Beschränkung des Zugriffs auf qualifizierte Beamte oder polizeilich ausgebildetes Personal. Und bevor die Polizei einen Ort überwacht, sollte sie förmlich feststellen, dass er gefährlich ist.

Bei der Massen-Datenanalyse nach Palantir-Art unterscheidet das schleswig-holsteinische Gesetz zwei Varianten – eine mit hohem und eine mit reduziertem Eingriffsgewicht. Bei der als harmloser beschriebenen Datenanalyse gibt es etwas weniger Datenquellen. Einfließen dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten aus verschiedenen Polizeisystemen, etwa zur Bearbeitung von Fällen. Hinzu kommen Datensätze aus gezielten Abfragen staatlicher Register sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus dem Internet.

Das ULD sieht das mit Sorge: „Es ist zweifelhaft, ob damit eine nennenswerte Reduzierung der Datenmenge und des Eingriffsgewichts erreicht wird. Denn die genannten Datenquellen dürften bereits nahezu die gesamten tatsächlich vorhandenen Daten umfassen.“

Selbst Daten von Zeug*innen sollen einfließen

In die Datenanalyse mit hohem Eingriffsgewicht können zusätzlich Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen fließen, außerdem unbeschränkt Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen. Da Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung äußerst selten angewandt werden, unterscheiden sich die Befugnisse somit kaum, erklärt das ULD.

Besonders kritisiert das ULD, dass die Polizei auch Daten von Anzeigenden, Geschädigten, Zeug*innen oder Hinweisgebenden einbeziehen will. Die Datenschützer*innen warnen: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn unter anderem Personen vermehrt dem Risiko gegen sie gerichteter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die objektiv nicht zurechenbar in das relevante Geschehen verfangen sind.“

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Selbst Daten zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten sollen einfließen, zudem alle Einsatzberichte der Polizei, auch wenn es in dem Einsatz beispielsweise nur um Ruhestörung ging oder eine vermisste Person. „Dies dürfte eine große Anzahl von Personen betreffen“, schreibt das ULD. „Es ist daher zweifelhaft, ob die vorgesehenen Schwellen für die Analyse dieser Daten verhältnismäßig sind.“ Das ULD fordert deshalb: Die Maßnahmen sollten eine Frist bekommen, und die Regierung solle sie vor einer Verlängerung prüfen.

Was hat das mit Messern zu tun?

Auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass das Gesetz  Messerkriminalität bekämpfen solle. In diesem Kontext sei es auffällig, dass die automatisierte Datenanalyse auch für Schutz von Eigentum oder Vermögenswerten angewendet werden kann, wenn „gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Schädigung“ droht.

„Der Zusammenhang zwischen Schutz von Eigentum und Vermögenswerten und der eingangs benannten Messerkriminalität oder Straftaten gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erschließt sich uns nicht. Hier sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als nicht gegeben an“, schreibt der LFSH.

Wie in Frankfurt am Main soll die Polizei in Schleswig-Holstein künftig per Live-Gesichtserkennung nicht nur nach Gefährdern suchen dürfen, sondern auch nach gefährdeten Personen – etwa Menschen, deren sexuelle Selbstbestimmung bedroht ist. „Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus kein Nutzen für unsere Klient*innen“, schreibt der LFSH, der von Gewalt betroffene Frauen berät. Ein Nutzen zur Verhinderung von Messerkriminalität sei ebenfalls nicht ersichtlich.

Der LFSH wehrt sich auch gegen eine geplante Regel zu elektronischen Fußfesseln. Die mit diesen Geräten erlangten Daten dürfen nämlich demnach „zur Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung der überwachten Person“ genutzt werden – wenn diese bestimmter Straftaten verdächtigt wird. „Unseres Wissens nach gilt die Unschuldsvermutung unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, schreibt der LFSH.

Anonymität kann verschwinden

Dirk Heckmann forscht an der Technischen Universität München zu Datenschutzrecht und verweist auf eine Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Demnach sei biometrische Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen eine Form der Massenüberwachung und damit Demokratien grundsätzlich fremd. „Andere in der wissenschaftlichen Literatur charakterisieren biometrische Fernidentifizierung aufgrund der lebenslangen Beständigkeit der Merkmale als eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen“, schreibt er weiter – die „Anonymität des Alltäglichen“ könne verschwinden. Besonders sensible biometrische Daten ließen sich leicht missbrauchen, gerade wenn private Unternehmen eine Software betreiben.

Zur Verhaltensanalyse schreibt er: „Während der Entwurf die Technik für geeignet hält, um Diskriminierungen entgegenzuwirken, lässt er außer Acht, dass zum einen die Technik selbst, zum anderen die Interaktion der Menschen mit der Technik diskriminierend sein können.“ Dazu kämen mögliche Einschüchterungseffekte und mögliche nachteilige Auswirkungen auf das freiheitlich demokratische Gemeinwesen insgesamt.

Der Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet, den Schleswig-Holstein erlauben möchte, sei, so Heckmann, „aller Wahrscheinlichkeit nach“ von der KI-Verordnung der EU verboten. Demnach dürfen nämlich keine Datenbanken aufgebaut werden, für die das Netz ungezielt ausgelesen wird. Außerdem grenze so eine Datenbank an Vorratsdatenspeicherung sehr sensibler Informationen. Er sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.

Inzwischen gibt es auch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz. Eine Gruppe von Fußballfans will hierfür ein größeres Bündnis zu schmieden und bald zu einer ersten Demo aufrufen.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck
    Darja Preuss

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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12 Kommentare zu „„Wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film““


  1. Anonym

    ,

    einfach nur krass! einmal eingeführt wird das doch kurzfristig auf wirklich alles ausgeweitet bis nichts mehr geht. selbst da wird man noch versuchen irgendwie irgendwas mit größtenteils vorgeschobenen argumenten zu überwachen. solche maßnahmen sollen ein sicherheitsgefühl erzeugen? nur bei wem?


  2. duesentrieb

    ,

    Vielen Dank für den Artikel! Da ich selbst in Kiel lebe, ist das Thema natürlich von großer Bedeutung für mich. Ich habe Herrn Kürschner angeschrieben und sehr schnell eine Antwort bekommen. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, den Gesetzentwurf zu unterstützen.
    Er hat mir außerdem seine vollständige Rede zur Verfügung gestellt:

    – Zitat Anfang –

    Sehr geehrte Präsidentin,
    sehr geehrte Abgeordnete,

    die Polizeiarbeit teilt sich in zwei Bereiche auf, die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vor Augen, der sich mit Gefahrenabwehr beschäftigt. Das Gefahrenabwehrrecht ist unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber, die Strafverfolgung regelt der Bund. Jede Regelung bei der Gefahrenabwehr ist ein Spagat mit den Bürger*innenrechten. Auf der Exekutivseite kann es für die Gefahrenabwehr niemals genug sein, das ergibt sich aus der Dynamik der Verantwortung.

    Auf der anderen Seite wollen wir für künftige Generationen, dass sie so frei groß werden können wie wir. Da gilt es für uns Abgeordnete, aufmerksam zu sein. Macht man zu viel, würde man Strömungen entgegenkommen, deren erklärtes Ziel es ist, eben diese freiheitliche Lebensweise zu beseitigen. Jede neue Überwachungsbefugnis ändert das Verhältnis von Freiheitsrechten und Hoheitsrechten. Dieses Verhältnis muss gut austariert bleiben. Wir wollen daher bei der Gefahrenabwehr einen Ausgleich erhalten, der noch vernünftig ist, gleichzeitig aber auf die veränderte Situation reagiert. Der Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf die vielen tragischen Ereignisse im Jahr 2024.

    Was man bei der Beschäftigung mit der Gefahrenabwehr immer im Hinterkopf haben muss, ist, dass wir uns hier nicht im Bereich vonStrafverfolgung befinden, und das ist im Bereich der Terrorgefahren in der Praxis der Polizei wirklich fast alles. Strafverfolgung ist schon, was man gemeinhin unter Gefahrenabwehr verstehen könnte. Das Strafrecht ragt an dieser Stelle sehr weit in die Gefahrenabwehr hinein. Bei der Gefahrenabwehr gibt es nicht nur die Gesetzeslage. Viel kommt darauf an, wie man die Dinge tut. Und auch, wie mit neuen Risiken umgegangen wird, die neue Möglichkeiten wie die Nutzung von KI eben auch eröffnen.

    Der Gesetzesentwurf enthält Instrumente, die ganz und gar Neuland sind. Da wird es in der nächsten Dekade insgesamt noch viel Bewegung geben. Ein Beispiel ist die automatisierten Datenanalyse. Beim Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, den Polizeien der verschiedenen Bundesländer und den Staatsanwaltschaften, und bei der Arbeit mit unterschiedlichen Datensystemen der Polizei ist trotz aller Fortschritte noch Luft nach oben. Es gibt zu wenig Bereitschaft für Lösungen, die zwischen den Bundesländern konzertiert sind. Das wäre eindeutig wünschenswert. Unsere Strafverfolgungsbehörden arbeiten vor allem länderübergreifend noch nicht so reibungslos zusammen, wie man es sich wünschen würde. Da fehlt es aus meiner Sicht an politischen Vorgaben in anderen Bundesländern.

    Und das liegt nicht am Datenschutz. Diese Behörden dürfen nicht nur miteinander kommunizieren, sie sollen es natürlich. Außerdem gibt es bei der Polizei viele Systeme, die nicht miteinander sprechen können. Da kann eine automatisiere Datenanalyse weiterführen. Das manuelle Zusammentragen von Daten aus verschiedenen Systemen und Verbunddateien ist überaus viel Arbeit, vor allem für die Kriminalpolizei. Und das hat Folgen, die Ressourcen sind ja endlich. Wenn man großen Aufwand betreiben muss und es läuft mehrfach ins Leere, was vorkommen kann, dann sinkt die Motivation, es beim nächsten Mal nochmal mit demselben Aufwand zu tun. Und dann unterbleiben im Ergebnis manche Arbeitsschritte einfach aus Zeitmangel.

    Deswegen bin ich schon der Meinung, es braucht vor allem bei der Strafverfolgung eine automatisierte Datenanalyse. Und auch mancheGefahren wird man erst durch eine solche erkennen können. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgebern dabei auch schon die verfassungsrechtlichen Grenzen aufzeigt.

    Wichtig ist vor allem, wie man es machen wird: Palantir wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Es ist ein wahrhaftiger Irrsinn, dass in manchen Bundesländern dieses Programm im Alleingang eingesetzt wird, ein unrühmliches Beispiel für Kleinstaaterei. Von der politischen Agenda des Herstellerunternehmens gar nicht zu sprechen.

    Was ich empfehle: Ein solches System heimisch zu errichten. Die vom Land Schleswig-Holstein entwickelte, sehr fähige Software “@rtus” könnte als Basis dienen. Dann gibt es keine Abhängigkeit von fragwürdigen Herstellern. Und wichtig: es sollte Open Source geschehen. Es ist dann öffentlich nachvollziehbar, was solche Software kann und wie Missbrauch vorgebeugt wird. Dann gäbe es weniger Ängste und Fehlvorstellungen in der Bevölkerung.

    Und die Behörden der anderen Bundesländer, die Bundesbehörden, europäische Partnerländer könnten daran gemeinsam arbeiten, dieseSoftware zu verbessern. Dann würden vielleicht auch die Rückfälle in Kleinstaaterei zurückgedrängt. Lassen Sie uns gerne im Innen- und Rechtsausschuss darüber beraten.

    Vielen Dank!

    – Zitat Ende –

    Hier können jetzt alle selbst entscheiden, ob Herr Kürschner das Gesetz unterstützt oder nicht …


    1. Anonym

      ,

      FYI

      » Was ich empfehle: Ein solches System heimisch zu errichten. Die vom Land Schleswig-Holstein entwickelte, sehr fähige Software “@rtus” könnte als Basis dienen.

      https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb34/kap04_2.html

      Seit der Einführung von @rtus als Vorgangsbear­beitungssystem (VBS) der schleswig-holsteinischen Polizei wird an vielen Stellen versucht, Mängel der Anfangsphase zu beseitigen und Optimierungen vorzunehmen. Bei dem laufenden Verfahren beste­hen aber auch noch lange währende Unzulänglich­keiten.

      » Aus unserer Sicht muss eine Trennung der Datenbestände, die für unterschiedliche Zwecke gespeichert werden, erfolgen.

      Palantir, ick hör dir trapsen


  3. McNair

    ,

    Ich lebte schon in diversen Bundesländern, aber ich fühle mich in Berlin-Neukölln sicherer als irgendwo in Schleswig-Holstein.
    Daran werden auch Maßnahmen aus dem George Orwell-Katalog nichts ändern.
    In SH nimmt sich eine Glaubensgruppe alles raus, Biker sind aggressiv ohne Ende, die Polizei ist feige ohne Ende und von dem volksfeindlichen Grünenpolitiker fangen wir erst gar nicht an.…. verpasst lieber OWIs auf Privatpsrkplätzen, obwohl nebendran Verkehrsgefährdungen begangen werden.… gg. o.g. macht die Polizei auch nichts: zu feige!!! Motorräder mit über 100 dB werden nicht geahndet. Auch der angeblich rauhe Charme der SHler entpuppte sich als latente Feindlichkeit, gepaart mit Aggressionen.
    Ich empfehle eine hohe Mauer um SH oder wir überlassen es der See.


  4. George O.

    ,

    Frau Birte Glißmann,

    ich halte Ihr Gefühl für das subjektive Sicherheitsgefühl erwachsener Menschen mit Wertschätzung für das Grundgesetz für unzureichend bis hin zu infantil.

    Es ist jedem mit Verstand klar, dass die Kameras überall in den Öffis keine passiven Instrumente der fallbasierten Aufklärung bleiben sollen, sondern eine strategisch etablierte Infrastruktur sind, die jetzt wie geplant zu aktiven Instrumenten der Verfolgung werden. Eine „Basisfähigkeit“ auf der weitere strategisch relevante Fähigkeiten erlangt werden können.

    Dass sich Grüne mit vor diesen Karren und die Agenda von Polizeien, Geheimdiensten und zwielichtigen Digitalunternehmen spannen lassen, ist eine Schande und gerade in Schleswig-Hollstein mehr als unerwartet. Da hatte man bei Jan Phillipp Albrecht noch das Gefühl einen vernünftigen Realisten zu haben, der mit der DSGVO gerade noch rechtzeitig einen legislativen Meilenstein erstritten hatte. Die Zustimmung zu einem Landesgesetz wie oben berichtet von Grünen wirkt dagegen als hätten naive Träumer ohne Rückrat und Rechtsverständnis das Zepter übernommen. Absolut grauenhaft. In einem Rechtsstaat zählt nicht, ob Code Open Source ist. Gesetze sind auch alle Open Source. Es zählt was man rechtlich ermöglicht und zulässt und da ist unspezifische Verhaltenserkennung und so ein Gesetz ein Türöffner für Einschüchterung und Pre Crime.

    So jedenfalls sehen die Grundlagen von Diktaturen im 21. Jahrhundert aus – besser geschrieben Digdaturen oder Bigdaturen.

    Verachtungsvoll
    Orwell


  5. Alex

    ,

    „Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau.“
    Diese Aussage (ich unterstelle eine inhaltlich richtige Wiedergabe) ist wirklich erschreckend! Zum einen wird hier Politik für offenbar wenige Menschen gemacht, und nicht unbedingt im Sinne der Mehrheit. Zum anderen begegnet man dem – auch nach Einschätzung von Frau Gließmann falschen – Sicherheitsgefühl dieser Menschen nicht mit Fakten im Versuch, es geradezurücken, sondern setzt stattdessen Maßnahmen um, die dieses falsche Gefühl bestätigen. Wenn SH sicher wäre, würde es diese Maßnahmen ja schließlich nicht brauchen. Und genau dieser Gedanke kann auch dazu führen, dass Menschen, die SH bisher für sicher hielten, ihre Einschätzung ändern. Ob es im Ergebnis damit mehr oder weniger Menschen mit falschem Sicherheitsgefühl gibt, ist fraglich. Und dafür akzeptiert auch Frau Gließmann dann die zahlreichen negativen Folgen…


    1. orwell

      ,

      ..zudem ist es meines Erachtens kein Zerrbild, dass es kaum Stimmen aus der Zivilgesellschaft gibt, die aktiv FÜR solche Maßnahmen als Mittel einfordern, sehr wohl aber DAGEGEN …selbst wenn man anführt, dagegen sein ist immer einfacher. Die Stimmen aus Juristenverbänden, Forschung und Zivilorganisationen sind keineswegs undifferenziert und werden in der Gesamttendenz dennoch ignoriert.

      Auf immer mehr Überwachung und Kontrolle zu setzen ist mehr eine Unkultur und Unfähigkeit der Politik, soziales Miteinander noch ohne repressive Tendenzen und schwere Ein- bzw. Angriffe auf bürgerliche Freiheiten zu gestalten.I


  6. Pranee

    ,

    Open Source heißt nun, dass der Quellcode nicht nur direkt einsehbar ist, sondern dass auf unverschämte Art und Weise Programmierschnipsel zur Überwachung von Menschen offengelegt sind.

    Vor zehn Jahren wäre das alles hinter „Closed Source“ verborgen gewesen, weil wie kann man nur die in der Techwelt heiligen Kühe von Windows und Google in den Dreck ziehen!

    Gibt es jetzt, 2026, einen Aufschrei? Nein! Sogar Linux bandelt mit der Altersverifikation herum, nur weil es gesetzlich bereits in einigen Teilen der Erde vorgeschrieben ist, anstatt konsequent zu verweigern.

    Und Schleswig-Holstein? Manch ein Politiker hatte noch Grips in der Birne, nur dass wir Jahre später lesen müssen, wie es unverfroren heißt: „Achja, Überwachung macht das Land doch sicherer!“

    Zeitreise ins Jahr 1994, Kommerzialisierung des Internets und Überwachungskapitalismus stoppen! Sonst verlieren wir alles.


  7. Torment Nexus Enjoyer

    ,

    > Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.

    Endlich, ein self-hosted FOSS Torment Nexus.


  8. Anonym

    ,

    Bei jedem Gesetzvorhaben wird der Untergang der FDGO beschworen, wenn nicht gleich der Faschismus.

    Dann passiert praktisch nichts.

    Schon klar, auf was man die Leute damit trainiert, oder? Sieht man mittlerweile auch deutlich an den Schwerpunkten der Ergänzungen, wobei man allerdings nie weiss, wie sehr die Moderation selektiert.


    1. Martin Schwarzbeck

      ,

      Auf halbem Weg in den Faschismus, laut anonym: „praktisch nichts“.


      1. Anonym

        ,

        Case in point: wenn alles nicht-linke Teil des Weges in den Faschismus ist, dann ist für den Großteil der Bevölkerung Faschismus normal.

        Kann man natürlich so sehen, aber dann ist man halt eine zunehmend isolierte Minderheit, und vor allem kann man dann ohnehin nichts mehr verhindern.

        Sowohl Leute wie Thiel als auch die AfD wollen in den Faschismus, oder nehmen ihn für eine Oligarchie in Kauf, d’accord, und Teile der sogenannten Konservativen stehen dem sicher nicht im Wege. Aber die haben ein Ziel und einen Weg, die „linken“ haben nur Forderungen und Ablehnung, und das gerne selbstmarginalisiersend konsequent.

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