GeheimdienstreformGeschichtsvergessen und gefährlich

Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren heute beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar.

  • Daniel Leisegang
Bundesministerin Nina Warken und Innenminister Alexander Dobrindt blicken sich an
Alexander Dobrindt (CSU) und Nina Warken (CDU) auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.

Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller.

Die Schwächung des Trennungsgebots ist geschichtsvergessen

Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen.

Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. Geht es nach der Regierung, darf der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren sowie heimlich Zurückhacken.

Eine mächtige Parallelpolizei soll entstehen – nur wenige Wochen, bevor in drei Bundesländern gewählt wird. Am 6. September zunächst in Sachsen-Anhalt, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt und in den Umfragen führt. Kommt sie dort an die Macht, könnte sie, wie bereits von ihr angekündigt, politische Beamt:innen austauschen. Auch der Leiter des Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter. Aus Sicht der AfD kommt die Reform wohl genau zur richtigen Zeit.

Die Zivilgesellschaft rückt stärker ins Visier

Aber auch wenn sich der Bundesverfassungsschutz an die Arbeit der Polizei annähert, arbeitet er in einer Hinsicht kategorisch anders als diese. Und das ist eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, die es in Zeiten der Faschisierung mehr denn je braucht.

Denn die Polizei braucht einen konkreten Anfangsverdacht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um strafrechtlich gegen sie zu ermitteln. Und in Ermittlungsverfahren können sich Betroffene wehren.

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Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme.

Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist.

Unzureichende Kontrolle hinter verschlossenen Türen

Der massiven Ausweitung der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die „weniger bürokratisch“ ist, wie die neue Chefin des Bundeskanzleramts, Nina Warken (CDU), in der heutigen Pressekonferenz sagte.

Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig.

Dessen ungeachtet bezeichnet Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den UKRat als vorbildlich. Eine vergleichbare Kontrolle gebe es in kaum einem anderen europäischen Land. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sehen das anders: Sie weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind.

Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.

Über die Autor:innen

  • Daniel Leisegang

    Daniel ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den "Blättern". 2014 erschien von ihm das Buch "Amazon – Das Buch als Beute"; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik "Medienkritik". Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr).

    Foto: Darja Preuss


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8 Kommentare zu „Geschichtsvergessen und gefährlich“


  1. Anonym

    ,

    Das Gesetz muss sowieso noch durch den Bundestag. Ich kann mir viele Änderungen noch vorstellen.


    1. Anonym

      ,

      vorstellen können wir uns viel…
      Ob es zu den notwendigen Änderungen kommt, sehe ich nicht mehr als sicher an


  2. Anonym

    ,

    Laut
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/hackbacks-ki-und-gesichtserkennung-dobrindt‑r%C3%BCstet-deutschlands-geheimdienste-massiv-auf/ar-AA29VJqm?cvid=6a7d736e6255464ab4ebcfbb42ae7c9c&ocid=hpmsn

    sollen darin auch „autonome Hackbacks“ enthalten sein:
    „KI-Systeme sollen künftig selbstständig Gegenangriffe einleiten können – ohne zwingenden menschlichen Zwischenschritt.“

    Was kann da schon schiefgehen…


  3. Anonym

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    Danke für diesen wichtigen Kommentar – auf den Punkt!


  4. Anonym

    ,

    Ach ja, übrigens:

    https://www.msn.com/de-de/auto/allgemein/ihr-auto-filmt-sie-jetzt-darf-der-bnd-aufnahmen-verlangen/ar-AA2a5WlO?ocid=winp2fp&cvid=9093bec68eac439adfb7065a46c72c24&ei=8#comments

    Autohersteller und Werkstätten müssen damit jetzt Telemetriedaten in Inlands- und Auslandsgeheimdienste weitergeben, wenn sie angefordert werden (z.B. GPS-Daten, Kilometerstand, Abstellposition und Standort)
    Zudem sind nicht nur Autofahrer, sondern auch „Alle Dienste des Güter- oder Personenverkehrs, digitale Dienste und Zahlungsdienstleister“.
    Unternehmen dürfen ihre Kunden nicht über diese Auskunftserteilungen informieren, außer „das Unternehmen hat keine Niederlassung in Deutschland und ist nach dem Recht seines Heimatlandes zur Infomaton verpflichtet“

    Zudem sollen auch Telekommunikationsanbieter und Postdientste auch mitwirken und es gibt nur eine Ausnahme für die Post von Bundestagsabgeordnete. Nicht mal Ärzte, Anwälte usw sind ausgenommen
    Genauso soll jetzt jeder, der eine Überwachungskamera betreibt (egal ob Unternehmer oder Privatperson) dem Verfassungsschutz und BND Zugriff auf dieses Videomaterial geben und ihnen Zutritt zu ihren Räumen verschaffen.

    Noch warnt man immer vor „chinesischen Verhältnissen“. Wenn das so weitergeht, kann man da in Zukunft eher von „EU-Verhältnissen“ bzw eher „deutschen Verhältnissen“ warnen


    1. Anonym

      ,

      „das Unternehmen hat keine Niederlassung in Deutschland und ist nach dem Recht seines Heimatlandes zur Infomaton verpflichtet“

      Das wird bei grenzüberschreitender Kriminalität helfen!
      Worum ging es noch gleich?


  5. Anonym im Überwachungsstaat

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    Die Informationen auf netzpolitik.org sind sehr interessant. Leider kennen euch nicht alle Leute. Die Politik beschließt immer mehr Gesetzte die unsere Freiheit einschränken. Der Bundestag winkt die Gesetze einfach durch.


  6. TaubStummBlindNacktMittelalterWEB

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    Dobrindt hat jetzt wirklich nicht überzeugt.
    Der verschafft sich Kapazitäten in dem der Demokratie Verständnis und Grundrechte verkauft im Staatswesen.
    In dem die Bevölkerung sowieso nicht für die eigenen Rechte einsteht.
    Das ist auch nicht so extrem weit weg von dem was man in den Medien bei den anderen bemängelt eher zieht man die zur eigenen Vorteilsnahme.

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