Im eigenen Portemonnaie haben die meisten von uns nicht nur Bargeld, sondern auch etliche Plastikkarten von Banken, der Krankenkasse oder der städtischen Bibliothek. Das Bundesdigitalministerium (BMDS) arbeitet daran, diese Karten nach und nach um digitale Nachweise zu ergänzen.
Im Januar 2027 soll bundesweit eine digitale Brieftasche an den Start gehen. Die sogenannte EUDI-Wallet wird dann allen Bürger:innen kostenlos zur Verfügung stehen, ihre Nutzung ist freiwillig.
Zum Start der Wallet braucht es nicht nur eine Smartphone-App, sondern auch eine digitale Infrastruktur. Vor wenigen Tagen hat das BMDS gemeinsam mit der Agentur für Sprunginnovationen (Sprind) eine Testumgebung gestartet. Unternehmen und Behörden können hier Anwendungen der geplanten Wallet testen. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) spricht von einem „Meilenstein“.
Staatliche Wallet zuerst
Zum Start der Wallet im Januar sollen sich Bürger:innen zunächst gegenüber der Verwaltung und Unternehmen digital ausweisen können. Erst später sollen dann weitere Nachweise wie Führerschein und Versicherungskarten hinzukommen.
Damit Unternehmen, Behörden und Organisationen die geplanten Funktionen in der sogenannten Sandbox testen können, müssen sie sich zunächst als Relying Party registrieren. Als solche werden Einrichtungen bezeichnet, die digitale Berechtigungsnachweise prüfen, die Nutzende in ihrer EUDI-Wallet haben.
Die Ergebnisse der Testläufe sollen dann in die weitere Entwicklung der staatlichen Wallet einfließen. Voraussichtlich 12 Monate nach deren Start können auch private Anbieter eigene Wallets anbieten, die sie dann mit eigenen Zusatzdiensten anreichern können.
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Pilotprojekt in Sachsen
Bereits im Oktober vergangenen Jahres startete das Bundesdigitalministerium zusammen mit der Sächsischen Staatskanzlei und der Landeshauptstadt Dresden ein größeres Pilotprojekt in Sachsen.
Ab Mitte 2026 sollen Dresdner:innen den Dresden-Pass und die Sächsische Ehrenamtskarte in der Wallet hinterlegen können. Beide Nachweise berechtigen unter anderem zu ermäßigten Preisen für Kultur- und Freizeitangebote. Dresden testet damit als erste Kommune Deutschlands die Wallet.
Außerdem wird das zentrale digitale Bürgerkonto, die Bund-ID, in die Wallet eingebunden. Bürger:innen können die Wallet dann dazu nutzen, um sich gegenüber Behörden auszuweisen, etwa wenn sie online Bescheide abrufen möchten. In Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden wird zudem ein konkreter Anwendungsfall entwickelt, bei dem Studierende einen Bafög-Antrag mit der Wallet vollständig digital beantragen und den Bescheid dann in der Wallet hinterlegen können.
Viele EU-Staaten liegen hinter dem Zeitplan
Die EUDI-Wallet basiert auf einem EU-Gesetz, das im Mai 2024 in Kraft trat. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Verordnung in nationale Gesetze gießen. Außerdem müssen sie bis Ende Dezember 2026 eigene Wallets anbieten.
Ob dies EU-weit gelingt, ist allerdings fraglich. Der norwegische Identifizierungsdienstleister Signicat hat im vergangenen Dezember ermittelt, dass die Mehrheit der EU-Staaten hinter dem Zeitplan liegt. Nur zwölf Staaten werden demnach bis Ende 2026 wahrscheinlich eine fertige Wallet anbieten können, darunter Frankreich, Deutschland, Österreich, Griechenland und Italien.

Lange wird die Nutzung nicht freiwillig sein. Und der Projektleiter des E-ID-Projektes der EU hat hier in der Schweiz gesagt, E-ID und der “digitale Euro” (CBDC) sind ein und dasselbe Projekt. Es ist klar, was kommt.
Ich vermute die Smartphone-App wird es aber nur für Android und Apple geben. Ich hoffe die Apps werden wenigstens Open Source sein so dass man die auf andere Systeme portieren kann und/oder die Spezifikation ist frei verfügbar. Ich versuche mich gerade von Android zu lösen …
Falls es aber Closed Source Apps sind und eine Nutzung ohne Android oder Apple ausgeschlossen ist wäre das eine totale Katastrophe. Das würde dann neben einer Abhängigkeit zu US Konzernen auch zusätzliche Markteintrittsbarrieren für zukünftige Alternativen von möglicherweise europäischen Anbietern schaffen.
„Freiwillig“ wird die Nutzung offiziell vielleicht schon bleiben. Nur wird jede andere Infrastruktur irgendwann verschwinden und die Nichtnutzung mit großen Unannehmlichkeiten verbunden sein. Dann kann die Politik sich auf die Schultern klopfen und sagen, dass sich die Mehrheit doch dafür entschieden habe und das mit den strukturellen Zwängen und Nudges einfach nicht weiter ansprechen.
Es ist auch klar, dass das Identifizieren immer und überall für alles zum Standard werden wird. Und danach können dann das Scoring und die Verhaltensregulierungen kommen. Jede*r der die EUDI nutzt, beschleunigt diese Entwicklung.
Wobei sich viele Fragen auftun.
Etwa, ob hier nicht eine digitale Bürger-ID geschaffen wird. Das wäre nicht grundrechtskonform.
Oder ob hier nicht Daten verknüpft werden, die nicht verknüpft werden sollte (Zugriffsrechte, Anonymisierung, Transparenz, Auskunftsrechte, Mitteilungspflichten, automatische Verarbeitung ggF auch mit KI usw.)
Welche Gefahren birgt eine Digitale-Brieftasche, wenn sich Staat und Industrie gleichzeitig darin tummeln?
Wie wird missbrauch verhindert und sanktioniert?
Was ist eigentlich mit den Kosten?
Es fragt sich, ob hier nicht der gläserne Bürger geschaffen wird.
Zudem fehlen mir die Gebrauchsfälle. Geht es etwa nur um die Authentizität von Daten, dann tut es eine digitale Unterschrift. Geht es um die Maschinenlesbarkeit, dann braucht es Schutzvorschriften ein Abgleich mit der Datenschutzverordnung und Normierung.
Und so weiter…
Die Nutzung der „digitalen Kommunikation“ wird Teil der Mitwirkungspflicht gegenüber Behörden und Ämtern aus „Vereinfachungsgründen“. Änderungen an Gesetzen werden bereits erarbeitet.
In der Presse hört und liest man dieser Tage viel Lob für die bald automatische Auszahlung des Kindergelds ab Geburt. Damit ist klar: ein verpflichtendes Wallet sobald man den Mutterleib verlässt. Sie nennen es jetzt „bürgerfreundlich“.
> Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Verordnung in nationale Gesetze gießen.
Das ist nur bei EU-Richtlinien so. Verordnungen binden direkt ohne ein Transformationensgesetz. Was die BReg aber tatsächlich umsetzen muss: eine Aufsichtsbehörde für das Thema benennen und wirksame Strafen festsetzen, wenn gegen die Akzeptanzpflicht durch akzeptanzpflichtige Stellen verstoßen wird.
> Außerdem müssen sie bis Anfang 2027 eigene Wallets anbieten.
Auch falsch. Laut VO ist das Stichdatum der 28. November 2026.
Ich würde mir wünschen, dass die Redaktion hier besser recherchiert. Auch ist die Ausstellung einer PID in die EUDIW das eine, aber das auch alle öffentlichen Stellen ab dem Stichdatum verpflichtet sind, sie zu akzeptieren die größere Hürde. Wenn nicht kann die KOM ein Vertragsverletzungsverfahren starten.
P.S. zu den Kommentaren zuvor: wenn ich mich richtig erinnere, hat die EU vorgegeben, dass alle EUDI Wallets Open Source sein müssen. So eine Infos gehört meiner Meinung auch in einen Artikel. :(
Danke für den Hinweis.
Die Durchführungsakte wurden zwar am 28.November 2024 verabschiedet, traten formal aber erst am 24. Dezember 2024 in Kraft – 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202402977). Rechtlich müssen die Wallets 24 Monate später eingeführt sein, also am 24.12.2026. Praktisch rechnen viele Staaten mit einem gestreckten Hochlauf, der bis Anfang 2027 reicht. Ich hab das Datum im Text konkretisiert.
Die eIDAS-Verordnung selbst gilt direkt, stimmt. Aber Deutschland schafft mit Vertrauensdienstegesetz, Durchführungsgesetzen und Verordnungen die nationale „Infrastruktur“ wie Zuständigkeiten, Aufsicht, Sanktionen und technische Detailregeln. Der Bundestag muss also die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rollout schaffen. Daher ist die Formulierung korrekt, hiermit aber konkretisiert.
Hey Daniel,
Danke fürs ändern und die Info. :)
Das mit dem Inkrafttreten habe ich überlesen.
Hi Daniel,
> Voraussichtlich 12 Monate nach deren Start können auch private Anbieter eigene Wallets anbieten, die sie dann mit eigenen Zusatzdiensten anreichern können.
Gibt es hierzu evtl. eine Quellenangabe?
Markus Richter sprach ja nur von einigen Monaten, wenn ich mich richtig erinnere. Oder ist die 12 Monate-Angabe nur so ein Gefühl?
„Anfang 2027 ist die Bereitstellung der ersten Stufe der staatlichen EUDI-Wallet für die Öffentlichkeit vorgesehen, welche die Nutzung des digitalen Personalausweises sowie weiterer hoheitlicher und privater digitaler Nachweise, wie z. B. dem Führerschein, auf dem Smartphone ermöglichen wird. Alternative Wallet-Anbieter werden zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit erhalten, ihre Lösungen als EUDI-Wallets in Deutschland zertifizieren und offiziell anerkennen zu lassen. Nach derzeitiger Planung soll diese Option rund zwölf Monate nach Einführung der staatlichen EUDI-Wallet bereitstehen.“ (https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/bund-startet-sandbox-fuer-eudi-wallet)