Radio DreyecklandSieg für die Pressefreiheit

Der Journalist Fabian Kienert wurde freigesprochen. Mit seinem Link auf linksunten.indymedia.org hat er keine verbotene Vereinigung unterstützt. Doch die Geschichte hat noch ein juristisches Nachspiel.

Eine Montage aus dem Logo von Radio Dreyeckland, Justitia und einer Sektflasche mit herausschießendem Korken
Das Landgericht Karlsruhe hat Fabian Kienert freigesprochen. – Logo: Radio Dreyeckland; Justitia: Pixabay; Flasche: macrovector / Freepik; Montage: netzpolitik.org

Neun Prozesstage hat es gebraucht, um dieses Urteil zu fällen: Der Journalist Fabian Kienert vom Freiburger Sender Radio Dreyeckland (RDL) hat nichts Verbotenes getan, als er auf die Seite linksunten.indymedia.org verlinkte, so die heutige Entscheidung des Landgerichts in Karlsruhe. „Leider lässt sich der Großteil des Schadens nicht mehr korrigieren. Die Hausdurchsuchung mit ihren Konsequenzen und mit ihrer einschüchternden Wirkung auf die Arbeit von zahlreichen Journalist:innen, insbesondere in freien Radios, hat stattgefunden“, sagte Kienert in seinem gestrigen Abschlussstatement vor Gericht.

Die linke bis linksradikale Open-Posting-Plattform linksunten.indymedia.org war 2017 vom damaligen Innenminister Thomas de Maizière, CDU, mittels Vereinsrecht zu einer verbotenen Vereinigung erklärt worden. 2020 ging die Seite als reines Archiv wieder online, Mitte 2022 wurden die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Betreiber:innen eingestellt. Über die Einstellung des Verfahrens schrieb Kienert auf der RDL-Website – inklusive Link zur Archiv-Seite. Daraufhin drangen Polizisten in seine Wohnung, die Wohnung eines RDL-Geschäftsführers und die Redaktionsräume ein. Kienert habe mit dem Link die verbotene Vereinigung unterstützt, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Aktuell ist noch offen, ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch akzeptiert oder vom Bundesgerichtshof im Rahmen einer Revision prüfen lassen wird. Das dürfte sie auch anhand der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden. Die steht noch aus. Eine wichtige Argumentationslinie des Landgerichtes ist im Prozess allerdings schon offenkundig geworden: Es ist ungewiss, ob die verbotene Vereinigung, die Kienert mit dem Link laut Staatsanwaltschaft unterstützt haben soll, überhaupt noch existiert. Und was es nicht gibt, lässt sich auch nicht unterstützen. Fabian Kienert sagt: „Ich hoffe, dass nach dem Freispruch auch von der Landesregierung das Signal in Richtung Staatsanwaltschaft gesendet wird, dass nicht noch mehr Steuergelder für den Kampf gegen die Pressefreiheit ausgegeben werden sollten.“


In der ersten Episode unseres Doku-Podcasts „Systemeinstellungen“ erzählen wir die Geschichte hinter den Razzien bei Radio Dreyeckland.

#01 Link-Extremismus


Mindestens ein Gericht wird sich noch mit dem Fall beschäftigen müssen: Fabian Kienert beschwert sich, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, vorm Bundesverfassungsgericht gegen die Durchsuchung seiner Wohnung. Die war dazu da, festzustellen, wer den Artikel mit dem Link auf linksunten.indymedia.org verfasst hat – dabei hatte Kienert ihn mit seinem Kürzel unterschrieben und sich stets klar dazu bekannt. Die Verhältnismäßigkeit ist also mindestens fragwürdig. Die Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung des RDL-Geschäftsführers und die Redaktionsräume wurden bereits letztinstanzlich als unrechtmäßig eingeordnet.

Update, 6.6.2024, 15 Uhr: Wir haben eine Anmerkung von Fabian Kienert ergänzt.

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17 Ergänzungen

  1. „Der Schaden lässt sich nicht wiedergutmachen“?

    Das würde ich doch stark bezweifeln. Warum bekommt der zu Unrecht verfolgte nicht das Recht, die Wohnung der Person, die den Durchsuchungsbefehl unterschrieben hat, jederzeit unangekündigt zu betreten? Ein anständiger Richter wäre selbst darauf gekommen.

    1. Mal abgesehen davon, dass ich das für, vorsichtig ausgedrückt, relativ unsinnig halte – wie soll das den angerichteten Schaden wieder gut machen? Den Schaden hat ja eben nicht nur der Journalist Kienert. Staatliche Repression, hier in Form von Einschüchterung trifft immer auch die Gesellschaft. Oder zumindest Teile von ihr. Nicht nur der ein oder andere Journalist wird es sich nun zweimal überlegen, ob er links mit kritischen Inhalten teilt. Und selbst wenn es nur Kienert beträfe, würde es das Erlebte nicht wieder ungeschehen machen.

      1. Eine geringfügige Wiedergutmachung wäre es schon, wenn die Verantwortlichen bei Polizei und Staatsanwaltschaft irgendeine Art von Strafe erhalten würden. Das würde zumindest die Hoffnung stützen, dass sich die Amtsträger in ähnlichen Verfahren in Zukunft etwas zurück halten und so das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder etwas reparieren. Leider wird es vermutlich aber bei einem bösen Blick und einem „Dududu“ durch den Richter bleiben, was natürlich nicht dazu geeignet ist, Nachahmungstäter bei den Behörden abzuschrecken.

        1. Dieser Vorgang wäre ein gutes Argument dafür, Staatsanwaltschaften unabhängiger zu machen. Der Ermessensspielraum und die Kosten des Verfahrens, sollten allerdings auch in Beziehung gesetzt werden. Alles „um zu gucken“, gehört in ganz andere Bahnen.

          1. Die StA sind leider nicht mangels guter Argumente abhängig, sondern mangels Willen zu anderem in der Politik.

          2. Wegen, weil, warum… muss die Gesetzgebung hier die Leitplanken setzen.
            Trotz der gegebenen Abhängigkeit, bzw. gerade wegen dem Fehlen von Substanz, wundert der Spielraum zur Hausdurchsuchung schon etwas. Das geht auf die Rechnung jenes guten Willens.

          3. Naja, das hier sind nicht Argumente, sondern Sollbruchstellen. In dieser Manifestation, sind wir eigentlich bei vogelwild statt checks and balances.

          4. „Das geht auf die Rechnung jenes guten Willens.“

            Illusion hier: Vorposter schrieb den StA guten Willen zu.
            Sinn: Hausdurchsuchung auf Sand sollte theoretisch auf Richter und Ermittler, und eventuell auch Durchführende zurückfallen können?

            Weisungen als geheime Vermerke ist ja schon Ziel von Reformversuchen, es wäre wünschenswert, das nicht nur wegen des EUGH zu machen, sondern weil sonst Wahlentscheidungen aufgrund manglender Transparenz nicht wirklich möglich sind.

  2. Eine „wieder Gutmachung“ kann sicher nicht durch die Bestrafung eines Dritten erreicht werden.
    Nicht zusammen gehöriges sollte nicht zusammengehörig behandelt werden.
    Trotzallem bei immer weiter zunehmender staatlicher Willkür und Unrechtshandeln sollte dringend darüber sehr zeitnah verhandelt werden, wie der Apparat wieder in seine Grenzen zu verweisen ist UND wie jeweils entstandenes Unrecht wieder gut gemacht, ausgeglichen, in den vorherigen Stand versetzt werden kann.

  3. Es sollte mal empfindliche Strafen für die jenigen geben die das offensichtlich, die Betonung liegt auf offensichtlich ungerechtfertigt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft in die Gänge gebracht haben. Auch wenn später die Wiedergutmachung aus der Staatskasse erfolgt, so wird die Dienststelle oder der Beamte mit der Aktion bei übergeordneten Instanzen oder Vorgesetzten negativ auffallen. So etwas will keiner. Keine Beamten, keine Dienststelle, kein Gericht. Es müsste was handfestes passieren. Schnell würde man vor solchen Eingriffen sich das mindestens zweimal ansehen bevor das Go kommt.

  4. Da kann das Bundesverfassungsgericht urteilen was es will.
    Selbst Urteile des EGMR verhallen vor hiesigen Behörden und Politikern völlig ungehört.
    Siehe Hamburger Kotzfilter-Todesopfer.

  5. „Die Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung des RDL-Geschäftsführers und die Redaktionsräume wurden bereits letztinstanzlich als unrechtmäßig eingeordnet.“
    Und das bleibt für die Personen, welche rectswidrig gehandelt haben völlig folgenlos. Die Staatsanwaltschaft und der Innenminister werden in ihrem Wahn weitermachen. Dem sollte endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Die verantwortlichen Personen müssen zur Rechenschaft gezogen werden und wietere Schaden durch eben diese verhindert werden, z. B. durch Entfernung aus dem Amt.
    Jeder faselt vom Grundgesetz, insbesondere jene, die es in ihren Ämtern und Parlamenten tagtäglich mit Füßen treten.

    1. Die Exekutive steht unter Kontrolle der gewählten Regierung. Die Beamten kann man nicht verantwortlich machen – es sei denn, es geht um offensichtliche Pflichtverletzungen und die Beteiligten haben nicht remonstriert. Und das Kontrollorgan für die Regierung ist die wählende Bevölkerung. Die scheint sich leider viel zu wenig für das Thema zu interessieren.

      1. Naja, es gibt das schon Fragen. Eine dünn unterfütterte Durchsuchung durchzuwinken, in einem Gustoverfahren, ist nicht das gleiche, wie wenn man schon eine Leiche gefunden hat. Das betrifft den Richter. Eigentlich noch schlimmer, betrifft das die Beantragenden, denn die sollten besseren Einblick haben. Die Daten sind ja auch noch öffentlich, da läuft auch nichts weg. Und die Durchführenden haben vielleicht keine Einsicht in Details, dann kann man da nicht viel vorwerfen, aber auf den Ebenen davor kann man sehr wohl Vorwürfe machen. Die Ermittler haben Spielräume und könnten das Verfahren auch einstellen. So und jetzt zur Frage, auf welchen Ebenen jetzt die Demokratie verteidigt wird… da kommt wohl lange nichts.

      2. > das Kontrollorgan für die Regierung ist die wählende Bevölkerung.

        Alle vier Jahre, nur an einem bestimmten Tag sind die Wahlberechtigten (Staatsvolk) der Souverän. Aber längst nicht alle nehmen ihre „Kontrollfunktion“ wahr.

        > Die Beamten kann man nicht verantwortlich machen – es sei denn, …
        es haben sich im Bereich der Justiz oder bei der Polizei Beamte etabliert, die ihre Gesinnung bei der Ausübung ihres Amtes nicht ablegen wollen/können.

        Ich will nicht so recht glauben, dass „Justizia“ ausreichend blind ist im „Ländle“ ganz links unten.
        Die Causa wäre grundlegend anders verlaufen, wenn „der Link“ etwa beim SWR aufgetaucht wäre.

        1. SWR hat Prozesse dafür und vielleicht eine dickere Rechtsabteilung. Vor allem aber viele Konsumenten, deren Stimmung eingeholt werden könnte, z.B. vom SWR.

          Es ist ja nicht passiert, aber ich nehme an, dass das die Logik des Rechts des Stärkeren ist. Ich fände es daher besser, die Beteiligten innerhalb der Behörden und auch Richter würden diese Heuristik im Zusammenhang mit Weisungen immer bedenken, gerne auch das BVerfG, nämlich dass man guckt, was der „Angriff“ auf die größten ähnlichen Organisationen, also z.B. Medienanstalten, bedeuten würde. Die Gesetzgebung muss bereits bedenken, was das bei kleineren Entitäten bedeutet (vgl. ungefähr alles zuletzt, wo Big-Tech letztlich bei gewinnt). Vor allem bei schlecht oder nicht richtig lösbaren Problemen, darf es keine zur Gewohnheit werdeneden Verhärtungen geben, wie z.B. spezifische Lizenzzahlungen von YouTube oder Google an Axel Springer Verlag. Die Themen sind so einfach nicht zivilisationsfertig abgehandelt, sondern infach nur von Tisch Nr. 12 runter, für den Moment.

          Aber was erwartet man, Asylanten sollen ja auch wieder ins Mittelmeer gekippt werden, und bei der Logistik für sowas hat Deutschland einfach mal Erfahrung, wir haben das im Blut! (Straftäter abschieben, die man nicht abschieben kann, ist äquivalent dazu, sie ins Mittelmeer zu kippen. Eine der intellektuell beleidigendsten Debatten der Nachkriegsgeschichte.)

          1. > Eine der intellektuell beleidigendsten Debatten …

            Und noch schnell zum Schluss das nötige Framing mit dem letzten Absatz geliefert. Aber was bleibt von intellektueller Redlichkeit übrig, wenn man das Bild malt, es würden „Menschen ins Mittelmeer gekippt“?

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