Im Oktober nimmt die Europäische Union das neue „Ein-/Ausreisesystem“ (EES) in Betrieb. Dann müssen auch visumfrei Reisende beim Grenzübertritt in den Schengenraum vier Fingerabdrücke und das Gesichtsbild abgeben – egal ob sie aus touristischen oder aus geschäftlichen Gründen einreisen.
Dadurch entsteht eine riesige biometrische Datenbank, die auf Drängen der EU-Staaten auch Polizeien und Geheimdiensten nutzen dürfen. Kritiker sehen in dem milliardenschweren EES deshalb ein beispielloses Überwachungsprogramm.
Das neue System soll auch Lücken in der Grenzabfertigung schließen. Dies betrifft unter anderem kleinere regionale Flugplätze, auf denen Privatjets in oder aus Staaten außerhalb des Schengen-Raums starten und landen. Dort werden die Passagiere bislang nicht durch Bundespolizisten kontrolliert, sondern durch private Mitarbeiter des Flugplatzbetreibers, die von der Bundespolizei geschult und vereidigt wurden.
Mit der Inbetriebnahme des EES werden beim Grenzübertritt einer Person nicht nur polizeiliche Datenbanken abgefragt, sondern jedes Mal auch Einträge vorgenommen. Dies ist den Sicherheitsfirmen jedoch nicht erlaubt. Deshalb dürfen die Flugplätze ab Oktober nicht länger Geschäftsreisenden aus dem Schengen-Ausland abfertigen. Das beträfe auch Privatjets aus Großbritannien oder der Schweiz.
Kontrollen durch private Mitarbeiter nicht länger möglich
Die EES-Richtlinie muss von den Schengen-Staaten verpflichtend umgesetzt werden, das Kontrollprivileg der Bundespolizei für alle Grenzübertritte lässt sich also nicht mehr kippen. Für die Flugplätze bedeutet das auch höhere Kosten, da sie nach dem Bundespolizeigesetz dazu verpflichtet sind, die notwendige Infrastruktur für die Beamten bereitzustellen, insbesondere die erforderlichen Diensträume. Andernfalls müssen sie auf Landungen aus Nicht-Schengen-Staaten verzichten.
Die Bundespolizei hat alle betroffenen Flugplätze über die ab Herbst geltende Neuregelung informiert. Das ruft nun die „Interessengemeinschaft der Regionalflugplätze“ (IDRF) auf den Plan. Sie warnt vor Mehrkosten in vierstelliger Höhe, wenn Privatjets für die Grenzabfertigung Umwege fliegen und auf einem internationalen Flughafen zwischenlanden müssten. Das sei „umweltschädlich und teuer“, so der Verband. Zudem könne der Mehraufwand den Flugplan großer Flughäfen durcheinander bringen – sofern diese überhaupt Kapazitäten für weitere Starts und Landungen haben.
Rund 1.000 mittelständischen Unternehmen, die als Weltmarktführer bekannt sind, drohe der Bedeutungsverlust, vermutet die IDRF. Zudem drohe der „Stillstand wichtiger Anlagen“ im Produktions- und Zuliefererbereich, wenn auch Expressfrachtflüge aus Nicht-Schengen-Staaten an internationale Flughäfen umgeleitet werden müssten. Auch seien luftfahrttechnische Betriebe häufig an kleineren Flugplätzen angesiedelt, betont der Lobbyverband. Die Neuregelung der EU-Grenzkontrollen bedeute für diese Firmen ebenfalls einen „erheblichen Wettbewerbsnachteil“.
Glaubt man der Interessengemeinschaft, könnte die Einführung der neuen EU-Überwachung zudem einschneidende Konsequenzen für den Sport- und Kulturbetrieb nach sich ziehen. „Bei fehlender Grenzabfertigung müsste häufig die Teilnahme einzelner Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport abgesagt werden“, heißt es in einer Stellungnahme, die netzpolitik.org vorliegt. Das gelte auch für die Profi-Sportmannschaften, wenn diese aus Nicht-Schengen-Staaten nach einem Auswärtsspiel „mit engem Zeitplan zurückkehren“.
Verband will On-Demand-Kontrollen durch benachbarte Kasernen
Die Privatjet-Lobby will auf die Schengen-Auslandsreisen nicht verzichten, scheut aber die höheren Kosten. Anstatt Bundespolizisten dauerhaft an den Flugplätzen zu stationieren, könnten diese etwa kurzfristig aus benachbarten Kasernen anreisen, um eine vorher angekündigte Landung aus einem Nicht-Schengen-Staat abzufertigen. So steht es in dem Forderungspapier der IDRF. Einige örtliche Bundespolizeidirektionen hätten sich hierzu auch bereit erklärt, so der Verband, es fehle aber an der Ermächtigung der übergeordneten Dienststelle.
An anderen Inspektionen mangele es dafür an Personal, heißt es weiter. Dort könnte das „bayerische Modell“ geprüft werden, wonach auch die Polizei eines Bundeslandes Grenzkontrollen vornehmen darf. Bislang ist dies aber nur im Freistaat umgesetzt.
Seitens der Bundespolizei seien in diesem Kontext „keine Abstimmungen mit den Verbänden der Regionalflughäfen geführt worden“, heißt es beim Bundespolizeipräsidium. Auch über etwaige „Anpassungen beim Einsatz der Hilfspolizeibeamten“ habe es noch keinen Austausch gegeben. „Seien Sie versichert, dass die Bundespolizei die erforderlichen grenzpolizeilichen Maßnahmen an den zugelassenen Grenzübergängen der Verkehrslandeplätze gewährleistet“, so ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org.
In Demant gibt es doch schon längst. Flugzeuge die aus England ankommen werden von der Bundespolizei kontrolliert nach der Landung auch vor dem Start. In Aachen kein Problem, der Pilot informiert die Bundespolizei über die Ankunft oder Abflugzeit und die Beamten kommen dann ca. 15 Min. vorher zum Flugplatz!
Wenn Lobbyisten wie aufgescheuchte Hühner plötzlich den Teufel an die Wand malen, dann deutet das in diesem Fall auf Privilegien hin, die mindestens fragwürdig bis unanständig sind.
Dazu gehört auch die Zollabfertigung bei Flugzeugen dieser Klasse, denn sie eignen sich hervorragend für Kurierdienste und zum Transport unsperriger, wertvoller Güter.
Die Bundespolizei ist mobil aufgestellt und kann auf jedem Flugplatz bei angemeldetem Bedarf Einreisende abfertigen, wie etwa bei Sport-Events. Dabei müssen die Passagiere so lange im geparkten Luftfahrzeug bleiben, bis die Beamten herangetreten sind. Eine Kostenregelung dafür gäbe es.
Mal ganz unter uns: „Wer nichts verbrochen hat (oder etwas zu verbergen hat), der hat auch nichts zu befürchten!“
Immer geht es den BEDENKENTRÄGERN (egal, aus welcher Schicht,Branche etc.) in unserer Republik darum, aufzuzeigen, was uns entgeht, wenn wir Vorgehensweisen/Modalitäten zum Schutze die der Sicherheit unseres Landes geschuldet sind, anpassen müssen.
Hier geht es nur um Vor- bzw. Nach-teile von ein paar tausend Privilegierten und ihren Wasserträgern und die stehen im Gegensatz zu den Sicherheitsinteressen Deutschlands und der EU.
Der Artikel ist bemerkenswert unscharf bezueglich EU-Buerger. Man koennte meinen, der Autor moechte partout nicht mitteilen, dass es eben um nicht-EU-Buerger geht.
Kontrolliert werden alle Personen an Bord inkl. Besatzung. Ob EU-Bürger oder nicht – das spielt keine Rolle.
Ein EU-Buerger muss sich offensichtlich als solcher ausweisen, das weitere Procedere ist dann entsprechend. Ist an jedem Schengen-Grenzuebergang so.
Nö, als Segler wird man so gut wie nie kontrolliert. Nicht einmal die ordnungsgemäße Einklarierung wird kontrolliert.
Man muss den Kollegen ja das Sprengen unerwünschter Pipelines ermöglichen 8)
Gibt auch jede Menge Trampelpfade über grüne Grenzen. Ändert aber nichts an den Vorschriften.
Bis zur Vorlage eines entsprechenden Ausweises ist der EU-Buerger nicht als solcher authentifizierbar. Danach sind bis auf Zoll die Einreiseformalitaeten fuer einen solchen erledigt. Wie an jedem Flughafen bei Einreise ueber eine Schengen-Aussengrenze.
Im ersten Absatz steht: „Dann müssen auch visumfrei Reisende beim Grenzübertritt in den Schengenraum vier Fingerabdrücke und das Gesichtsbild abgeben – egal ob sie aus touristischen oder aus geschäftlichen Gründen einreisen.“
Was bleibt Ihnen dazu unklar?
Eben: visumsfreie EU-Buerger, und alle EU-Buerger sind visumsfrei, geben natuerlich keine biometrischen Daten ab sondern reisen einfach ein.
„Das beträfe auch Privatjets aus Großbritannien oder der Schweiz.“
Warum betrifft es Flugzeuge aus der Schweiz, obwohl die Schweiz doch im Schengenraum ist, oder gibt es da Ausnahmen für den Luftverkehr?
Weil es eine EU-Außengrenze ist und die Grenze zur Schweiz nie kontrollfrei war.
Die Schweiz ist zwar nicht Teil der EU, wohl aber Teil des Schengen-Raums. Ich vermute, da hat sich bei euch ein Fehler eingeschlichen – die Schweiz ist in dem Sinn kein „Schengen-Ausland“.
Tja. „Lamentieren“ scheint’s erst mal genau zu treffen. „Buhuuuhuu, wir sind doch Privilegiert, das wollen wir behalten“ könnte man’s auch nennen.
Ich bin ja ehrlich gesagt Erschüttert das jene die sich einen Privatflieger leisten können (=Reiche oder Große Firmen) sich bisher damit der Erfassung ihres Grenzübertritts entziehen konnten. Da sage ich dann auch: Gleiche Pflicht für alle!
Und was die Biometrische Erfassung angeht, ich reise nicht, aber ist das nicht inzwischen übliche Praxis – an allen anderen Großen Flughäfen – aber speziell wenn’s in die USA geht? Dann geht’s doch nur um liebgewordene Privilegien. Weg damit. Gleiche Pflicht für alle!
Und bei allen anderen (Straftätern, Kriminellen Banden) ist es doch gut wenn es für die ein Schlupfloch weniger gibt und die Behörden andernfalls sicher sagen können WER da im Lande ist.
Warum viele Firmen dadurch „in Bedeutungslosigkeit“ versinken oder Kultur, Sport oder die Wirtschaft geschwächt würde sehe ich nicht – außer jemand hätte Illegales vor und fühlte sich da behindert.
Kurz: Alle Nabobs dieser Welt, ihr habt (hoffentlich) den gleichen Paß mit Biometrischen Daten wie alle anderen. Euer Lamentieren ist peinlich und ich hoffe es verfängt nicht – bei niemanden.
Laßt euch kontrollieren denn, ihr habt doch sicher „nix zu verbergen“(TM) :-)
Und warum sollte nur der Normale Reisende betroffen sein von massenhafter Biometrischer Erfassung in Datenbanken (in Unsicheren Ländern wie den USA) wenn diese z.b.; mal wieder; abhanden kommen sollten. Gleiche Pflicht, Gleiches Recht (auf Datendiebstahl) für alle.
Have a Nice Day. ;-)
> Ich bin ja ehrlich gesagt Erschüttert das jene die sich einen Privatflieger leisten können (=Reiche oder Große Firmen) sich bisher damit der Erfassung ihres Grenzübertritts entziehen konnten. Da sage ich dann auch: Gleiche Pflicht für alle!
Oder die biometrische Datenerfassung für absolut alle abschaffen. 9/11 ist schließlich über 20 Jahre her – höchste Zeit, um endlich in der Gegenwart anzukommen und wieder für mehr Freiheit statt mehr vorgebliche „Sicherheit“ zu sorgen.
Wenn die Politik dann doch zu feige ist, um den Status quo vom 10. September 2001 wiederzustellen, sollten die Privatjets als „Kompromiss“ zumindest mit je einem Drogen- und einem Sprengstoffspürhund durchsucht werden.
Ich stelle es mir lustig vor, wenn Kommissar Hasso den sozial schwachen Geldsack beim Versuch stoppt, sein Nasenpuder in der Bordtoilette zu entsorgen.
So teuer oder klein ist Charter nicht unbedingt, muss halt auf dem kleinen Platz landen können.
Die Identitätsfeststellung stört halt, wenn man danach seine Papiere verlieren möchte.
„Ich bin ja ehrlich gesagt Erschüttert das jene die sich einen Privatflieger leisten können (=Reiche oder Große Firmen) sich bisher damit der Erfassung ihres Grenzübertritts entziehen konnten. Da sage ich dann auch: Gleiche Pflicht für alle!“
Die Kassiererin an der Kasse bei Lidl ist also reich? Jedenfall kan die mit wirklich wenigen Euro über die Mitflugzentrale privat fliegen. Ich bin eher entsetzt dass dich das mehr stört als die Grenzkontrollen.
aber was wenn man von der pony bar auf sylt schnell zu einer wichtigen unternehmensrettung aufbrechen muss
Das wäre ein Inner-EU-Flug. Bei wichtigen ™ Firmen sogar ein innerdeutscher.