Im Fall der Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland (RDL) sind neue Details bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat dabei nach Angaben des Radios teilweise unverschlüsselte Speichermedien von Mitarbeiter:innen des lizenzierten Radiosenders beschlagnahmt und diese kopiert. Der Sender sieht darin einen tiefen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis, es sei auch Kommunikation mit Journalist:innen und Quellen betroffen. Radio Dreyeckland fordert die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die Löschung der erhobenen Daten. Der Sender kündigte an, die Pressefreiheit notfalls auch juristisch bis zum Bundesverfassungsgericht zu verteidigen.
Darüber hinaus hätte die Staatsanwaltschaft versucht, beim Webhoster des Senders alle IP-Adressen herauszubekommen, welche einen Artikel besucht hatten, in dem der Sender auf das Archiv von linksunten.indymedia.org verlinkt hatte. „Nach dem ersten Blick in die Akten wird klar, dass die Staatsanwaltschaft bei unserem Hoster sogar alle IP-Adressen erfragt hat, die in letzter Zeit auf rdl.de zugegriffen haben“, so der RDL-Techniker Franz Heinzmann in einer Pressemitteilung. Das hätte nicht nur die rund 150 Sendungsmachenden betroffen, sondern alle Hörer:innen und Nutzer:innen von Radio Dreyeckland, die über die Webseite auf Programminhalte zugreifen, so Heinzmann weiter.
„Gerade noch so verhindert“
„Hätte unser Hoster der geforderten Herausgabe nach Benutzeranmeldungen und Identifikation entsprochen, hätte er der Staatsanwaltschaft einen Zugang zu unseren Server geben müssen, so dass sämtliche Radiokommunikation der letzten 25 Jahre bei der Polizei gewesen wären“, erklärt Heinzmann. „Nur durch die Intervention unserer Anwältin konnte das geradeso noch verhindert werden, so dass der Staatsanwalt versprach, die Anfrage an den Hoster zurückzuziehen.“ Schriftlich hat Radio Dreyeckland diese Bestätigung nach eigenen Angaben allerdings noch nicht.
Vorwürfe macht der Sender auch der zuständigen Landesmedienanstalt, welche den Vorgang gegen den Sender nicht moniert habe. Gleichzeitig habe die Staatsanwaltschaft aber auch nicht die Aufsichtsbehörde über die Ermittlungen informiert.
Die Polizei Freiburg hatte am 17. Januar im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Räume des Freiburger Radiosenders und zwei Privatwohnungen durchsucht. Laut Polizei habe es einen Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) gegeben. Anlass war, dass der Sender in einem Artikel einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hat.
Das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) hatte die linke Medienplattform im Wahlkampf 2017 verboten. Der Schritt war damals als ein Missbrauch des Vereinsrechts kritisiert worden. Die inkriminierte Plattform existiert heute nur als Archiv weiter, wird aber nicht mehr aktualisiert.
Scharfe Kritik von Bürgerrechts- und Journalistenverbänden
Schon direkt nach der Durchsuchung bei Radio Dreyeckland hatten Bürgerrechts- und Journalistenverbände die Maßnahme kritisiert. Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sagte gegenüber netzpolitik.org, dass die Durchsuchung der Redaktionsräume einen tiefgreifenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit darstelle:
Die Staatsanwaltschaft verkennt die Bedeutung der Pressefreiheit, wenn sie den Anfangsverdacht auf das Setzen eines Links in einem redaktionellen Beitrag stützt, der erkennbar der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis dient. Das Setzen von Links in redaktioneller Berichterstattung ist sozial erwünscht und durch die Pressefreiheit privilegiert. Eine Strafbarkeit ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen denkbar, andernfalls drohen der Presse unkalkulierbare Strafbarkeitsrisiken.
Auch Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilte die Maßnahme: „Wir kritisieren die Durchsuchung der Redaktionsräume des Senders Radio Dreyeckland durch die Polizei“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr gegenüber netzpolitik.org. „Durchsuchungen von Redaktionsräumen gefährden immer auch den Quellenschutz. Sie schrecken davon ab, sich mit vertraulichen Informationen an Journalistinnen und Journalisten zu wenden.“
