Digitaler ProduktpassAlle Infos mit einem Scan

Der digitale Produktpass soll Informationen wie Inhaltsstoffe oder Reparaturanleitungen an einem Ort bündeln und transparent machen. Wie das genau aussehen wird, wird aktuell auf EU-Ebene diskutiert. Wir haben Umwelt- und Verbraucherschützer*innen gefragt, wie ein solcher Pass gestaltet werden sollte und was drinstehen muss.

Im Vordergrund eine Hand, die ein Smartphone hält auf dem ein Barcode angezeigt wird, im Hintergrund ein Supermaktregal
Der digitale Produktpass soll per Smartphone gescannt werden können. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5

Ob Laptop, Bücherregal oder Winterjacke: Viele Produkte in der EU sollen einen digitalen Produktpass bekommen. Das sieht der Entwurf für die neue Ökodesign-Verordnung vor, an der die EU aktuell arbeitet.

Ein solcher Produktpass könnte Informationen zur richtigen Entsorgung, Bedienungs- und Reparaturanleitungen, Inhaltsstoffe und Angaben über den Hersteller enthalten. Verbraucher*innen sollen so mehr über Produkte erfahren, um informiertere Kaufentscheidungen zu treffen. Auch Reparatur und Recycling sollen einfacher werden, indem relevante Informationen leichter zugänglich sind.

An die Daten soll man zum Beispiel über einen QR-Code kommen, der auf dem Produkt oder der Verpackung klebt. Auch RFID-Chips sind als Datenträger im Gespräch. Die Inhalte des Produktpasses sollen dezentral gespeichert werden, etwa auf den Websites der Hersteller. Für den Aufbau des Passes soll es einen einheitlichen Standard geben, der quelloffen und maschinenlesbar ist.

Behörden haben ebenfalls ein Interesse am Produktpass: Er könnte es einfacher machen, zu kontrollieren, ob Unternehmen gesetzliche Vorgaben einhalten – und auszuwerten, ob politische Maßnahmen Wirkung zeigen.

Genaue Ausgestaltung noch offen

Was genau im Produktpass stehen muss, ist noch offen. Die EU-Kommission wird das für verschiedene Produktkategorien einzeln festlegen. Als erstes sind Batterien dran: Für diese soll der Produktpass ab 2026 verpflichtend sein. Die EU-Kommission hat das Projekt CIRPASS damit beauftragt, bis März 2024 Prototypen für Produktpässe für Batterien, Textilien und Elektrogeräte zu entwickeln.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert, dass der digitale Produktpass umfassende Informationen über die ökologischen Auswirkungen eines Produkts enthalten soll. Dazu gehören Informationen zum Ressourcenverbrauch, zum CO2-Fußabdruck und ob es sich recyceln lässt. Auch sollten alle Inhaltsstoffe offengelegt werden.

Reparatur stärken

Die Umweltorganisation Germanwatch betont, der Digitale Produktpass dürfe sich nicht nur ums Recycling drehen. Er müsse auch Informationen zur Reparatur enthalten. Es soll nicht attraktiver werden, Produkte zu recyceln als sie zu reparieren oder noch funktionierende Bauteile weiterzuverwenden. Bestimmte Angaben wie Reparaturanleitungen und enthaltende Materialien sollten für alle Produkte verpflichtend sein. Alle relevanten Akteure wie unabhängige Reparaturunternehmen sollen die Informationen rund um Reparatur, Recycling und Refurbishing einsehen können.

Die Ökodesign-Verordnung sieht nämlich vor, dass für verschiedene Informationen verschiedene Zugangsberechtigungen gelten können, etwa damit Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse schützen können. Es kann also Informationen im Produktpass geben, die nicht öffentlich zugänglich sind, sondern nur von zuständigen Behörden eingesehen werden können.

Offene und energiesparsame Umsetzung

Was die technische Umsetzung betrifft, schlägt der BUND einen textbasierten, maschinenlesbaren Produktpass vor, der von den Unternehmen kryptografisch signiert wird. Die Daten sollen dezentral bei den jeweiligen Unternehmen gespeichert werden, eine Kopie soll bei einer zentralen EU-Stelle liegen. Auf jeden Fall soll der Produktpass schlank und energiesparend designt sein und nicht von einem einzigen Unternehmen technisch abhängig sein. Insbesondere sei keine Blockchain-basierte Technologie nötig.

Auch sollten alle öffentlichen Daten über ein zentrales Webportal mit einer offenen Schnittstelle einsehbar sein. So eine Datenbank gibt es bereits für alle Produkte, die ein EU-Energielabel tragen – das sind zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fernseher.

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) betont gegenüber netzpolitik.org, dass wichtige Informationen weiterhin offline verfügbar sein müssen, etwa auf der Verpackung, um Menschen ohne digitalen Zugang nicht auszuschließen.

Individuelle Kennzeichnung erschwert Datenschutz

Offen ist bis jetzt auch, ob jedes einzelne Produkt einen eigenen Pass erhalten soll, oder nur jedes Modell oder jede Charge. Die EU-Kommission kann dazu für verschiedene Produktkategorien unterschiedliche Vorgaben machen. Bei Geräten mit Internetzugang würde eine individuelle Kennzeichnung ermöglichen, nicht nur Informationen über das Produkt zur Verfügung zu stellen, sondern auch während des Gebrauchs Daten zu sammeln, zum Beispiel über die Nutzungsdauer oder über ausgetauschte Ersatzteile.

Das könnte etwa für Forschende interessant sein, wirft aber Fragen zum Datenschutz auf. Der BUND fordert, dass nur in speziellen Fällen auf eine individuelle Kennzeichnung zurückgegriffen werden soll, etwa bei großen Industriemaschinen.

Entscheidend wird die Kontrolle sein, ob Unternehmen tatsächlich vollständige und richtige Angaben machen. Der BUND fordert, ausreichend Personal für die Durchsetzung einzustellen und Bußgelder und Sanktionen für Verstöße im Gesetz zu verankern und am weltweiten Jahresumsatz der Firmen zu orientieren, ähnlich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung.

1 Ergänzungen

  1. Zentrale Stelle für Inhaltsstoffe und Rückrufe, sowie Verpflichtung zur Registrierung (d.h. Code aufgedruckt), wäre prinzipiell schon sehr nett. Code bis auf Ebene des individuellen Produktes ist natürlich wieder so eine Sache. Wichtig ist, wie bei Gesundheitsdaten, dass kein kommerzieller Zugriff auf die Anfragen besteht ;). Am Besten gar nicht erst Anfragen speichern. Offene Protokolle, keine App-Bindung, usw. usf.

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