Das Recherchezentrum Correctiv sammelt in einer neuen Datenbank erstmals Daten über Schwangerschaftsabbrüche an öffentlichen Kliniken in Deutschland. Die Datenbank zeigt, welche Kliniken überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchführen und auf welcher rechtlichen Grundlage sie dies tun.
Das Ergebnis: Nur rund 60 Prozent der öffentlichen Kliniken mit einer Gynäkologie geben an, Abbrüche vorzunehmen. Noch weniger, nämlich 38 Prozent, geben an, Abbrüche nach der so genannten Beratungsregel durchzuführen. Viele Kliniken scheinen damit die rechtliche Regelung, nach der statistisch die meisten Abbrüche stattfinden, gar nicht zu akzeptieren.
Die Datenbank ist das Ergebnis von monatelangen Recherchen, die Correktiv gemeinsam mit lokalen Medienpartnern und dem Transparenzportal FragDenStaat durchgeführt hat. Über das Portal haben die Journalist:innen alle öffentlichen Kliniken mit gynäkologischen Abteilungen nach der Versorgungslage in ihrem Haus befragt, schreiben sie auf der Webseite des Projektes.
Informationen zu Abbrüchen derzeit als „Werbung“ illegal
Mit der Recherche reagiert Correctiv auch auf die Debatten um den umstrittenen Paragraphen 219a. Durch ihn machen sich Personen strafbar, die für Schwangerschaftsabbrüche „werben“. Dazu zählt auch die Bereitstellung von medizinischen Informationen auf den Websites von Ärzt:innen. Der Paragraph steht seit Jahren in der Kritik. Fundamentalistische Abtreibungsgegner:innen benutzten ihn strategisch, um Ärzt:innen zu kriminalisieren, doch die CDU/CSU sperrte sich in der Großen Koalition gegen die Abschaffung. Nach dem Willen der neuen Bundesregierung soll er nun möglichst schnell fallen, ein Entwurf dafür liegt bereits vor.
So lange gilt jedoch: Durch den Paragraphen bleibt das Aufklären über einen Schwangerschaftsabbruch auf den Websites der Ärzt:innen illegal. Der fehlende Zugang zu diesen Daten macht es ungewollt Schwangeren schwer, sich über ihre Optionen zu informieren. Die Datenlage bleibt unübersichtlich. In diesem Kontext erleichtert die neue Datenbank den Zugang zu Informationen über einen Abbruch für ungewollt Schwangere.
Daten zeigen auch eine Versorgungslücke in Deutschland
Die Datenbank selbst ist recht simpel: Sie listet auf Basis des Krankenhausverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes von 2019 die 309 öffentlichen Krankenhäuser auf, die eine gynäkologische Abteilung betreiben. Davon führen laut eigenen Angaben nur knapp 60 Prozent überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durch.
Die Indikationen eines Schwangerschaftsabbruches, die in Deutschland straffrei bleiben, sind ebenfalls in der Datenbank aufgezählt. Das sind Abbrüche auf Grund von medizinischer und kriminologischer Indikation sowie nach einer Beratung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle. Durch die Verknüpfung der Klinikdaten mit den Informationen über die Möglichkeit eines Abbruches und den jeweiligen Indikationen können ungewollt Schwangere in der Datenbank unkompliziert erfahren, welche die nächstgelegene Klinik ist, an die sie sich wenden können.
Die Recherche zeigt zudem ein weiteres Problem in der Versorgung auf: Das Angebot deckt nicht den Bedarf. Die Zahl der Ärzt:innen, die Abbrüche durchführen, schrumpft seit Jahren. Darauf weisen Fachleute wie Medical Students for Choice oder die betroffene Ärztin Kristina Hänel seit langem hin.
Krankenhäuser in christlicher Trägerschaft führen in der Regel gar keine Abbrüche durch. So kommt gerade den öffentlichen Krankenhäusern eine besondere Rolle zu, schreibt Correctiv. Als Teil der staatlichen Gesundheitsvorsorge müssten sie die Lücken schließen. Das scheint nicht zu gelingen, wie die Daten zeigen.
> oder die betroffenen Ärztin Kristina Hänel
betroffenen -> betroffene
Danke, ist nun korrigiert.