InformationsfreiheitNGOs legen Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz vor

So schnell kann es gehen: Ein knappes Jahr nach Regierungsantritt liegt der Vorschlag für ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vor. Geschrieben hat das Transparenzgesetz allerdings nicht die Ampel, sondern die Zivilgesellschaft. Bis zu einem Regierungsentwurf wird es noch dauern.

Eine Menschenmenge vor dem Bundesinnenministerium, rechts stehen eine junge Frau und ein Mann mit Anzug und halte eine gläserne Platte mit einem Dokument darin in die Luft
Übergabe vor dem Bundesinnenministerium, rechts im Bild Marie Jünemann und Staatssekretär Markus Richter CC-BY-SA 2.0 Mehr Demokratie

Der deutsche Staat muss transparenter werden, fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis. Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International, Mehr Demokratie und FragDenStaat haben deshalb einen Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz geschrieben. Diesen stellten sie heute der Öffentlichkeit vor und überreichten ihn dem zuständigen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Richter.

Zehn Jahre, nachdem Hamburg auf Druck einer Bürgerinitiative das erste Transparenzgesetz Deutschlands erlassen hat, ist es dafür auch im Bund höchste Zeit. SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie „durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken“ will. Konkret verabredeten die Ampel-Parteien, „die Informationsfreiheitsgesetze werden wir zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln.“

Diesen Prozess will das Bündnis mit ihren Entwurf antreiben. „Bisher müssen Bürgerinnen und Bürger einen Hindernis-Parcours aus Zuständigkeiten, Fristen, möglichen Widerspruchsverfahren und Gebühren überwinden, um an Informationen zu kommen“, erklärt Marie Jünemann vom Verein Mehr Demokratie. Wenn Behörden bestimmte Informationen künftig von sich aus online stellen müssen, werde das einen „längst überfälligen Schub in Richtung Digitialisierung der Verwaltungen bringen.“

„Informationsfreiheitsgesetz ist heute abschreckend“

Wenn es nach dem Bündnis geht, braucht es dafür eine grundlegende Reform der Informationsfreiheit. Bestimmte Informationen der öffentlichen Hand müssten künftig proaktiv online veröffentlicht werden, zum Beispiel Gutachten, Studien, Verträge über 100.000 Euro oder Subventionszahlungen. Um „missbräuchlichen Informationsblockaden vorzueugen“, soll es Ausnahmen von der Transparenzpflicht nur in eng gesteckten Grenzen geben, etwa zum Schutz von personenbezogenen Daten und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Zudem müsse eine Abwägungsklausel verhindern, dass Informationsanliegen pauschal unter Verweis auf andere Interessen abgebügelt werden. Gründe für eine Ablehnung müssten im Einzelfall immer mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. Die Bürgerfreundlichkeit soll etwa durch kürzere Fristen und Gebührenfreiheit erhöht werden. Außerdem soll der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seiner Rolle als Ombudstelle gestärkt werden.

Derzeit hinke die Bundesrepublik international, aber auch im Vergleich mit einzelnen Bundesländern bei der Informationsfreiheit deutlich hinterher, heißt heute von dem Bündnis. Das Informationsfreiheitsgesetz sei für Bürger:innen und Journalist:innen heute „abschreckend“, sagt dazu Daniel Drepper, der Vorsitzende des Netzwerk Recherche. „In der Praxis merken wir jeden Tag, wie weit wir von einer echten Informationsfreiheit entfernt sind.“ Bisher sei zu diesem demokratisch wichtigen Vorhaben offenbar nichts passiert, „deshalb greifen wir der Regierung gerne unter die Arme“, so Drepper.

Staatssekretär Richter will Eckpunktepapier vorlegen

Den Gesetzentwurf erarbeitet haben in den letzten Monaten die NGOs Mehr Demokratie, FragDenStaat, die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche, Transparency International und die Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Unterstützt wird das Anliegen von Abgeordnetenwatch, Lobbycontrol, Wikimedia Deutschland und dem Deutschen Journalisten-Verband. Kommentare und Anregungen von Bürger:innen sind über eine Online-Beteiligungsplattform eingeflossen, auf der der Gesetzesvorschlag im Sommer 2022 zur Debatte stand.

Bereits 2012 hatte eine Evaluation im Auftrag des Innenausschusses des Bundestages ergeben, dass das 2006 eingeführte Informationsfreiheitsgesetz reformbedürftig ist.

IT-Staatssekretär Markus Richter würdigte heute bei der Übergabe die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen. Die Erarbeitung eines Mustergesetzentwurfs sei ein beeindruckendes Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement. „Über die Vorschläge freuen wir uns.“ Dabei betonte Richter, dass die Themen Informationsfreiheit und Transparenz „Hand in Hand mit den Themen Open Data und Datenzugänge“ gehen müssten. Das Bundesinnenministerium will beide Themen gemeinsam angehen und hierfür bis Ende des Jahres ein Eckpunktepapier vorlegen.

Bisher keine parlamentarische Initiative in Sicht

Aus der Regierungskoalition melden sich die Grünen-Politiker:innen Misbah Khan und Konstantin von Notz zu Wort. In einer Pressemitteilung begrüßen sie den Gesetzentwurf der Zivilgesellschaft. Er liefere „einen wichtigen Impuls für die rasche Umsetzung dieses zentralen Punktes des Koalitionsvertrags.“ Die Grünen würden sich für die zeitnahe Erarbeitung und Vorlage eines Gesetzesentwurfs und „eine ambitionierte Umsetzung des Vorhabens“ einsetzen.

Die beiden Bundestagsabgeordneten verbinden ihre Würdigung auch mit einer deutlichen Aufforderung an das SPD-geführte Innenministerium. Die Ampelregierung habe im Koalitionsvertrag den Anspruch formuliert, die organisierte Zivilgesellschaft sehr viel stärker als bisher in Gesetzgebungsprozesse einzubinden. „Vor diesem Hintergrund erwarten wir vom Bundesinnenministerium, dass es den jüngsten Vorschlag ernst nimmt und diesen sowie die Expertise der Zivilgesellschaft im weiteren Prozess berücksichtigt.“

In den vergangenen Wochen hatten Vertreter:innen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses die Abgeordnetern des Bundestages immer wieder aufgefordert, bei diesem wichtigen Thema nicht auf das Innenministerium zu warten, sondern selbst ein Transparenzgesetz zu erarbeiten. Auch in der heutigen Pressemitteilung betont das Bündnis, es sei wichtig, „dass die Transparenzregeln nicht von der Ministerialbürokratie selbst“ kämen.

Nach einer eigenständigen parlamentarischen Initiative sieht es derzeit jedoch nicht aus. Die zuständigen Abgeordneten der Ampel-Koalition hatten gegenüber netzpolitik.org erst kürzlich erklärt, auf einen Entwurf aus dem Innenministerium zu setzen. Auch im Digitalauschuss des Bundestages gibt es bislang keine eigene Initiative.

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1 Ergänzungen

  1. „Gründe für eine Ablehnung müssten im Einzelfall immer mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden.“
    Wie das funktioniert, kann hier nachgelesen werden:
    https://media.frag-den-staat.de/files/foi/736526/antwortfraudeleja-hotko28-09-2022.pdf
    (https://fragdenstaat.de/anfrage/bau-des-behordenzentrums-beim-ber/)

    Wer Behördenzentrum nachschlägt kann den ganzen Auswuchs nachlesen.
    Parallel dazu auch im Landtag Brandenburg die Recherche nutzen (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html), da tun sich ganze Abgründe auf.
    Und das wird auch ein Transparenzgesetz nicht abstellen; Solange unbewiesen behauptet wird, das es kein öffentliches Interesse gibt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.