Die österreichische Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer wurde im Prozess gegen den „Bierwirt“ doch noch freigesprochen. Dieser hatte die Klage zurückgezogen, nachdem ein bislang unauffindbarer Zeuge auftauchte.
Im Jahr 2018 hatte Maurer vom Account des Bierwirtes eine frauenverachtende und beleidigende Nachricht erhalten und diese unter Nennung des Geschäfts auf Twitter öffentlich gemacht. Dagegen hatte der Bierwirt unter anderem wegen „übler Nachrede“ geklagt und vor Gericht gegen Maurer in erster Instanz überraschend gewonnen, weil diese nicht einwandfrei beweisen konnte, dass die Nachricht vom Bierwirt selbst verschickt wurde. Maurer musste dem Kläger gar 4.000 Euro bezahlen und dem Staat 3.000 Euro Strafe, obwohl das Gericht Zweifel an der Version des Bierwirts andeutete. In der Folgte sammelte die Politikerin mit großer öffentlicher Solidarität mehr als 100.000 Euro Spenden für Klagen gegen Hass im Netz und wehrte sich gegen das Urteil.
Willi ist nicht bei Facebook und trinkt kein Bier
Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung der ersten Instanz auf und forderte, dass der Fall neu verhandelt werden müsse. In dieser Runde des Verfahrens vor dem Wiener Straflandesgericht gab der Bierwirt dann an, dass sein Kunde „Willi“ die obszöne Nachricht von einem öffentlich zugänglichen Computer im Geschäft verschickt habe. Doch Willi sei schüchtern und nicht auffindbar, so der Bierwirt.
Nun konnte aber die Polizei ebenjenen Willi ermitteln, er wurde vom Gericht geladen und machte gegenüber dem Standard die Aussage, dass er nicht bei Facebook sei, nicht der Verfasser der frauenverachtenden Nachricht und überhaupt kein Bier trinke. Gleichzeitig zog der Bierwirt seine Klage zurück. Nach Informationen des Standard wird er auch nicht in Berufung gehen. Er trägt nun die Kosten des Verfahrens.
Der Prozess rund um Sigi Maurer hatte in Österreich für eine heftige politische Debatte gesorgt. Eine Folge dieser Debatte war das „Kommunikationsplattformen-Gesetz“, das sich gegen Hassrede richtet. Es ist die österreichische Version des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
