Was vom Tage übrig blieb: Londoner Gesichter und elf Facebook-Richter

Am Flughafen Gatwick läuft Gesichtserkennung künftig im Normalbetrieb, Facebook veröffentlicht die Satzung seines neuen obersten Content-Gerichtshofs und in Indien entscheiden die Höchstrichter:innen über Internet-Sperren in Kashmir. Die besten Reste des Tages.

Fernsehturm in Berlin
Ein Wolkenkranz schmückt heute den Fernsehturm. – Jason Krüger | für netzpolitik.org

Gatwick Airport commits to facial recognition tech at boarding (BBC News)
Der Londoner Flughafen Gatwick verwendet künftig als als erster britischer Flughafen regulär Gesichtserkennung für Identitätskontrollen. Passagiere legen dazu ihren Pass auf einen Scanner, anschließend folgt der Abgleich mit ihrem Gesicht, bevor sie zur Sicherheitskontrolle gehen können. Der Flughafen betont, Passagiere könnten ihre Identität aber auch weiter von Menschen kontrollieren lassen. Datenschützer sind indes besorgt, die Gesichtserkennung werde bald zur Standardprozedur zur Identitätskontrolle bei Reisenden.

Facebook’s ‘Supreme Court’ can overrule Zuckerberg, per new charter (The Verge)
Facebook veröffentlichte gestern die Satzung für sein neues Kontrollgremium, das umstrittene Moderationsentscheidungen der Plattform prüfen soll. Das Gremium, das sich aus mindestens elf, mittelfristig eher um die 40 von Facebook ausgewählten Personen zusammensetzt, soll dabei auch die Content-Moderatoren der Firma überstimmen können. Die Entscheidungen des Gremiums sollen öffentlich sein. Allerdings ist hochgradig fragwürdig, wie unabhängig dieses „Facebook-Höchstgericht“ tatsächlich von der Konzernleitung sein wird, die es einsetzt.

India: IJU goes to court, fighting internet shutdown in Kashmir (International Federation of Journalists)
Seit dem 5. August blockt die indische Regierung das Internet im Bundesstaat Jammu und Kashmir, Teil des konfliktreichen Grenzgebietes zu Pakistan und China. Nun regt sich Widerstand. Journalist:innen der Internationale Journalisten-Föderation (IJF) und der Indian Journalists Union (IJU) werfen der indischen Regierung eine Verstoß gegen die eigene Verfassung vor. Heute fand eine Anhörung der Klage vor dem Obersten Gericht in Indien statt.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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