Apple Takes on EU’s Vestager in Record $14 Billion Tax Fight (Bloomberg)
Am Gericht der Europäischen Union (nicht zu verwechseln mit dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof) starteten heute die Anhörungen um die 13-Milliarden-Euro-Steuernachzahlung für Apple in Irland. Der Digitalkonzern fasste die Nachzahlung 2016 aus, nachdem die EU-Kommission entschied, dass die Steuerdeals von Apple in Irland illegal gewesen seien. Apple zahlte damals nur 0,005 Prozent Steuern auf seine Gewinne in Europa. Das Verfahren vor dem EU-Gericht soll nun klären, ob die Nachzahlung rechtens war oder nicht.
AMS gibt grünes Licht für Bewertung von Arbeitslosen durch Algorithmus (Futurezone)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich vermittelt im Auftrag des Staates an Arbeitslose Jobangebote und Schulungen. Im Vorjahr sorgte die Nachricht für Aufsehen, dass das AMS einen Algorithmus testen will, der Arbeitslose in drei Gruppen einteilt – hohe, mittlere und niedrige Jobchancen. Nun kündigt das AMS an, dass der Algorithmus ohne weitere Evaluierung ab 2020 in den Normalbetrieb geht – wer in Österreich ohne Job ist, dem kann dann ein Computer geringe Aussichten attestieren. Wer in dieser Kategorie landet, wird von einer externen Jobagentur betreut, die Angebote wie „gemeinsames Bewegen und Musizieren“ oder zur „psychosozialen Stabilisierung“ vermittelt, berichtet der Standard.
E-Scooter: Die Daten Fahren mit (Hamburgischer Landesdatenschutzbeauftragter)
Die seit kurzem auch in Deutschland verfügbaren E-Scooter mögen bisweilen praktisch sein. Allerdings muss man sich bei der Nutzung davon verabschieden, anonym im öffentlichen Raum unterwegs zu sein. Aus den bei der Nutzung gesammelten Daten lässt sich anhand von „Mobilitätsprofilen das Kunden- und Kaufverhalten“ analysieren, zudem gibt der Abstellort „Auskunft über individuelle Vorlieben und Tagesabläufe“, warnt der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar.
South African court rules bulk interception of communications unlawful (iAfrikan)
Seit 2008 überwachen südafrikanische Behörden unter anderem Tiefseekabel oder nehmen die Telefongespräche von investigativen Journalisten auf. Die legten dagegen Klage ein, es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Das Argument der Geheimdienste, dass eine solche Überwachung weltweit „gängige Praxis“ sei, hat das Gericht wohl nicht überzeugt: „Die Praxis des massenhaften Abfangens von internationaler Kommunikation ist rechtswidrig, da kein Gesetz ihr Stattfinden autorisiert“, heißt es im jetzt gefällten Urteil. Wenn sich Südafrika in dieser Frage an den USA, Großbritannien oder Deutschland orientiert, dürfte die Konsequenz des Urteils klar sein: Der Gesetzgeber wird eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.
Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.
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