Netzpolitischer Wochenrückblick KW 6: Gar nicht so schlechte Nachrichten

Handesregisterdaten sind frei, Kennzeichenscanner sind in Teilen verfassungswidrig, Facebook ist ein Monopolist, Geoblocking ist doof und die Urheberrechtsreform ist weiterhin kompliziert. Das ist, ist, ist doch zum Nilpferdemelken.

Das meiste liegt unter der Oberfläche – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Wade Lambert

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Überraschenderweise besteht der Großteil der Meldungen in dieser Woche aus positiven Ereignissen. Nummer eins: Die Registrierungsdaten von 5,1 Millionen deutschen Firmen und Organisationen stehen jetzt als offener Datensatz im Netz. Geschenkt haben uns dieses Datenpaket die Open Knowledge Foundation und Open Corporates. Wer wollte, konnte zwar vorher schon unter handelsregister.de schauen, wer Geschäftsführer einer Firma ist. Komfortabel war das aber nicht. Jetzt sind die Daten zum Download bereit und ne API gibt es auch noch.

Ideen zum Spielen: Wisst ihr eigentlich, wie viele Immobilienfirmen der Geschäftsführer eurer Hausverwaltung so hat? Und wem gehört eigentlich der zwielichtige Schuppen um die Ecke?

Auto, Motor, Bürgerrechte

In Hessen, Bayern und Baden-Württemberg hat die Ampel für automatisierte Kennzeichenerfassung auf rot geschaltet. Oder auf kirschgelb zumindest. Das Bundesverfassungsgericht hat sie für teilweise verfassungswidrig erklärt, unter anderem fehle es an Verhältnismäßigkeit.

Daraufhin ist auch die Datenschutzbeauftragte von Niedersachsen auf die Bremse getreten und hat das Innenministerium aufgefordert, Tests mit Kennzeichenscannern zu stoppen, die auch die Durchschnittsgeschwindigkeit von Autos messen. Hup, hup!

Nicht so positiv: Bericht aus Brüssel

Alex berichtet aus Brüssel, dass Upload-Filter als Teil der EU-Urheberrechtsreform immer noch nicht vom Tisch sind. Ein paar Ausnahmen sind zwar aktuell vorgesehen, aber auch die gehen CDU-Politiker Axel Voss zu weit.

Trotz ausdrücklichem Verbot nutzen viele Länder Interpol-Haftbefehle zur Verfolgung ihrer Opposition. Die Polizeiorganisation will zehntausende Ausschreibungen deshalb genauer überprüfen. Im Visier steht vor allem die Fahndung nach Asylsuchenden.

Aus der EU kommen die Pläne, dass Polizei- und Justizbehörden leichter auf Cloud-Daten in den USA zugreifen können. Das geht zwar jetzt schon, dauert aber ein Monate. Eine vereinfachtes und schnelleres Verfahren könnte die Abfragen in die Höhe katapultieren. Ähnlich wie bei der Zusammenführung von biometrischen Datentöpfen, einem weiteren EU-Projekt.

Übrigens, Biometrie: Gesichtserkennung tut sich oft schwer mit Frauen und Schwarzen. Die MIT-Forscherin Joy Buolamwini hatte das für mehrere Software-Lösungen untersucht und den Herstellern Feedback gegeben. Und seitdem hat sich wirklich was verbessert.

Captain Obvious erinnert: Facebook beherrscht den Markt

Das Bundeskartellamt hat nach drei Jahren Prüfen amtlich bestätigt, dass Facebook den Markt beherrscht und diese Position dann noch unzulässig ausnutzt. Jetzt soll Facebook ein Konzept erstellen, wie es unter anderem Nutzerinnen besser informieren kann. Klingt jetzt nicht so als würde Facebook davor zittern müssen, findet Markus. Die Entscheidung kann nur ein erster Schritt sein, schreibt er in einem Kommentar.

Einigkeit, dass Facebook den Markt dominiert, herrscht auch bei Oppositionsparteien und Regierung. So viel Harmonie erleben wir da nur selten. Der einzige, der Facebook immer noch nicht marktbeherrschend findet, ist wohl Facebook selbst.

Welche krassen Auswirkungen es haben kann, wenn über Facebook Falschnachrichten verbreitet werden, erklärt die Journalistin Yemisi Adegoke im Interview. In Nigeria führte das unter anderem zu Ausschreitungen mit Todesopfern. In dem westafrikanischen Staat waren vier Personen für die Faktenprüfung auf Facebook zuständig, sprachen aber die falsche Sprache.

Und noch etwas von einer ganz anderen Baustelle: Dem 5G-Ausbau. Der chinesische Telekom-Konzern Huawei will dabei groß mitspielen. Doch in Europa mehrt sich der Verdacht gegen Huawei: Lässt seine 5G-Ausrüstung Hintertüren für Spionage Chinas? Huawei tut alles, um Bedenken gegen sich zu zerstreuen. Ein Lobby-Bericht aus Brüssel.

Mediathek’n’chill?

Wer am Wochenende schon vormittags auf dem Sofa rumgammelt und der Tatort des vergangenen Sonntags nachholen will, bekommt es manchmal mit der Altersbeschränkung zu tun. Erst nach 20 Uhr! (Den Tatort von letzter Woche betrifft das übrigens nicht, die Autorin findet das verwunderlich.) ZDF-Fans haben es besser, sie können sich seit kurzem registrieren und so altersbeschränkte Inhalte in der ZDF-Mediathek rund um die Uhr nutzen – aber nur in Deutschland. Warum eigentlich? Das fragt auch Leonhard in der neuen Folge „Neues aus dem Fernsehrat“.

Garantiert ohne Geoblocking: unser Podcast. Wer das noch nicht getan hat, kann unsere aktuelle Folge zu dem Leak des Verfassungsschutz-Gutachtens und brandenburgischer Polizeigesetzpolitik nachhören! Lohnt sich. Und ist gar nicht so deprimierend wie es klingt.

Und noch mehr gute Laune: Wir haben für unsere Recherchen zu #Polizeitwitter noch einen Preis bekommen, den Surveillance-Studies-Preis in der Extra-Kategorie der Jury-Auswahl. Yay, danke dafür!

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3 Ergänzungen

  1. Kann man nachsehen, ob „Frag‘ den Staat“ die Regulierungskonten der Netzbetreiber angefragt hat, seit der BGH die Transparenzverpflichtung der Stromnetzbetreiber eingeschränkt hat, aufgrund der vorhandenen Gesezteslage und bisher noch ohne veröffentlichte, offizielle Begründung die Bundesnetzagentur mit Löschungen und Unkenntlichmachung von Daten reagiert hat, vorbehaltlich der offiziellen Begründung durch das BGH?
    Danke

    1. Fragdenstaat.de hat eine Suchfunktion – und ist ein Mitmachprojekt. Wenn Sie nichts finden, dann können Sie selbst Dokumente anfragen.

  2. Also Frau Reda berichtet heute, dass auch der EU-Rat der extremsten Form der Uploadfilter zugestimmt hat. Das heisst, die Unternemen (bis zum gleichen Forum) werden im Zweifel alles blockieren müssen, weil keine Lizenzen bestehen.

    https://juliareda.eu/2019/02/extremste-version-artikel-13/

    Hätten wir in den letzten 20 Jahren mal versucht allen klarzumachen, dass wir alle(!) dank Internet und Smartphone zu publizierenden Urhebern geworden sind. Dann würden die Gesetze vielleicht nicht für einen Personenkreis formuliert, dessen Mitglieder vor 60 Jahren noch als „publizierende Urheber“ galten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.