Die Zahl an Funkzellenabfragen in Sachsen ist im Jahr 2017 weiter angestiegen. Im vergangenen Jahr hat die sächsische Polizei in 427 Ermittlungsverfahren Abfragen nach allen in einer spezifischen Funkzelle registrierten Mobiltelefonen gestellt. Ein Jahr zuvor waren es noch 371 Verfahren. Kritik am Anstieg kommt von den Grünen: „Mittlerweile scheinen die sächsischen Ermittlungsbehörden dieses Instrument inflationär zu verwenden, obwohl es eigentlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist“, bemängelt der Landtagsabgeordnete Valentin Lippman. Lippman erhielt die Zahlen durch eine Kleine Anfrage von der Landesregierung.
300 Prozent mehr Abfragen in fünf Jahren
Bei einer Funkzellenabfrage erfragt die Polizei beim Netzbetreiber, welche Mobiltelefone sich in einem konkreten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle befunden haben. In den übermittelten Datensätzen sind alle Handyverbindungen enthalten, etwa wer wann wen anruft, eine SMS schreibt oder mobiles Internet nutzt. Jede dieser Abfragen muss von einem Richter genehmigt werden. Ziel einer Funkzellenabfrage ist es, Tatverdächtige zu ermitteln. Es geraten jedoch bei jeder Funkzellenabfrage viele Unbeteiligte ins Raster.
Seit 2012 hat sich die Nutzung der Funkzellenabfrage in Sachsen stark erhöht. Während die Polizei das umstrittene Ermittlungsinstrument 2012 noch in 104 Verfahren einsetzte, griff sie im Jahr 2017 bereits in 427 Verfahren darauf zurück – ein Anstieg von rund 300 Prozent in fünf Jahren. Grünen-Politiker Lippmann warnt: „Der massenhafte Eingriff in die Bürgerrechte darf nicht zur Standardmaßnahme werden.“ Er fordert, dass die Staatsanwaltschaften Funkzellenabfragen nur noch dann beantragen sollen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen absehbar keinen Erfolg mehr haben.
Weder Statistik noch Benachrichtigung
Wer mit seinen Handydaten in eine Funkzellenabfrage geraten ist, erfährt davon im Regelfall nichts. Dabei wäre das durchaus technisch machbar, wie das Land Berlin zeigt. In diesem Herbst soll dort ein Pilotprojekt zur Benachrichtigung per SMS starten.
Davon ist Sachsen noch weit entfernt. In dem Bundesland gibt es bis auf die Anzahl an Verfahren und Beschlüssen keine weiteren statistischen Angaben über die erfolgten Funkzellenabfragen. Die Staatsanwaltschaften führen kein Buch über die Anzahl an Betroffenen, die abgefragten Bestandsdaten oder die Delikte. Wie oft Funkzellenabfragen zu neuen Ermittlungsansätzen oder gar Verurteilungen geführt haben, ist ebenso wenig bekannt. Der Aufwand, dass in den Akten nachzuschlagen sei „unverhältnismäßig und unzumutbar“, schreibt die sächsische Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage.
Das sieht Grünen-Abgeordneter Lippmann anders. Er fordert eine statistische Erfassung der Orte und Anlässe der durchgeführten Funkzellenabfragen. „Es ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, wenn diese Informationen weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können“, sagte er gegenüber netzpolitik.org. Zudem müssten Betroffene informiert werden, wie es etwa in Berlin geplant sei.
Zitat:
Wie oft Funkzellenabfragen zu neuen Ermittlungsansätzen oder gar Verurteilungen geführt haben, ist ebenso wenig bekannt. Der Aufwand, dass in den Akten nachzuschlagen sei „unverhältnismäßig und unzumutbar“
Ach?
Aber hunderte oder tausende Menschen unter Generalverdacht zu stellen, ggf. unzählige Wohnungen aufgrund von Bagatellen und Nichtigkeiten zu durchsuchen und stets alle Datenträger „sicherzustellen“ und „auszuwerten“ ist also nicht unverhältnismäßig und unzumutbar?
Wie viele solcher Beschlüsse zur Funkzellenabfrage wurden denn so von Richtern aufgrund Unverhältnismäßigkeit abgewiesen? Eine? Mehrere? Oder keine?
Die Betroffenen sind nur die Bürger, und die können sich auf dem Rechtsweg ohnehin nicht wirksam wehren. Und wenn es doch einmal der berühmte Einzelfall schafft, entstehen daraus keine Konsequenzen, schon gar nicht straf- oder zivilrechtlicher Art gegen die ausführenden Behördenmitarbeiter – und das wissen die auch, deswegen können sie es ja auch gefahrlos weitermachen.
Der Richtervorbehalt ist ein Feigenblatt, nichts weiter.
Und wie man im Fall „Zwiebelfreunde“ sieht (gerade auf Telepolis findet sich wieder ein Artikel zum Thema), wurden auch standesgemäß weitestgehend die Beschwerden gegen die Beschlüsse zurückgewiesen. Das übliche und bekannte Spiel, im deutschen Rechtssystem deckt eine Hand die andere. Die Gewaltenteilung ist faktisch abgeschafft.
Das gilt bei Funkzellenabfragen, für Durchsuchungsbeschlüsse und im Grunde bei jeglicher Form von Polizeigewalt. Es ist immer das Gleiche: Hier gibts nichts zu sehen, weitermachen.
Sachsen, das sollte eigentlich schon alles sagen.
(…) “Jede dieser Abfragen muss von einem Richter genehmigt werden.“ (…)
Hat man jemals davon gehört, dass ein Richter von seinem Vorbehaltsrecht (“richterlicher Vorbehalt“) Gebrauch gemacht hat, wenn es um Beschlussanträge (z.B. Hausdurchsuchungen) der Polizeibehörden geht?
Bekannt ist, dass die Ermittlungsrichter häufig unter Zeitdruck stehen und der Polizei die gewünschten Beschlüsse – ohne ausreichende Prüfung – ausstellen. Schaut man sich die Zahlen, deren Zuwächse, an, so liegt der Verdacht nahe, dass die Funkzellenabfrage in Sachsen längst den Status einer pol. Standartmaßnahme erreicht hat: sie stellt in einigen Bereichen – in Bezug auf bestimmte Personengruppen – nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel dar und ist somit zu einem “Automatismus“ verkommen!
Diesem “Wildwuchs“ kann m.E. nur mit einem Bündnis aus (kritischer) Politik, Datenschützern, Bürgerrechtlern und kritischen Anwalts- und Richterorganisationen begegnet werden.
Ulf Beurmeyer hat einmal davon erzählt. Das war es dann aber auch.
Das eine Funkzellenabfrage gemacht wird ist meiner Meinung nach richtig und gut. Besser das Handy wird geortet als ich ständig überall meinen Personalausweis vorzeigen muss. Letzteres wäre sehr nervig und lästig. Zwar geraten bei jeder Funkzellenabfrage auch viele Unbeteiligte ins Raster, aber bisher wurde noch kein Unbeteiligter zu unrecht verurteilt.
Warum sollten auch Anbieter wie Google, Facebook, Apple & Co über die Apps das Bewegungsprofil Mrd. Menschen abfragen und speichern dürfen, unsere Sicherheitsbehörden aber nicht?
Wichtig ist aber auch, dass die gesammelten Daten wieder gelöscht werden und nicht auf Jahrzehnte gespeichert werden.
Gerd schrob:
„Das eine Funkzellenabfrage gemacht wird ist meiner Meinung nach richtig und gut. Besser das Handy wird geortet als ich ständig überall meinen Personalausweis vorzeigen muss. Letzteres wäre sehr nervig und lästig. Zwar geraten bei jeder Funkzellenabfrage auch viele Unbeteiligte ins Raster, aber bisher wurde noch kein Unbeteiligter zu unrecht verurteilt.“
Zwischen beiden Tatsachen gibts einige Unterschiede: Im einen Fall ists relativ streßarm möglich, einer großen Zahl von Menschen hinterherzuschnüffeln, und das auch noch, ohne, dass es die Betroffenen merken. Das erlaubt Ermittlungsansätze, die nicht mehr mit Kausalitäten sondern mit Statistik arbeiten. Damit werden Leute wir Du oder ich zum „(Bei-)Fang“ aber auch ganze Bevölkerungsgruppen in Ihrer Sozialstruktur erfaß- und damit kontrollierbar. Es ensteht ein Herrschaftsinstrument das seinem Wesen nach mit (zumindest mir) nicht ganz unwichtigen Konzepten wie Menschenwürde oder Unschuldsvermutung schlicht nicht vereinbar ist. Bei dem Rechtsstaatsverständnis der aktuell Mächtigen eine Frage der Gelegenheit, wann diese Möglichkeiten wie mißbraucht werden – in bestimmten Regionen dieser Welt wird aufgrund von Metadaten ohne Gerichtsverfahren getötet (im Auftrag und unter Mithilfe diverser westlich „zivilisierter“ Staaten). Dagegen verblasst die Vorstellung, dieses Instrumentarium hierzulande in wenigen Jahren in den Händen von Leuten wie Björn Höcke zu wissen, vielleicht ein wenig. Ich denke, diese Perspektive sollte dennoch ausreichen, um den Kampf dafür, daß solche Möglichkeiten der Kontrolle gar nicht erst geschaffen werden, aufzunehmen*. Und wenn dieser Kampf gewonnen ist endlich mal die Airbase Ramstein zu schleifen!
* Im Falle diverser Privatunternehmen ists dazu zu spät – da muß der Geist wieder in die Flasche. Aber das führte hier zu weit…