Das Europaparlament hat heute ein Entry-Exit-System (EES) beschlossen, das anlasslos und verdachtsunabhängig bei jeder Ein- und Ausreise die Passdaten, Fingerabdrücke und Gesichts-Scans aller Drittstaatsangehörigen erfasst, die regulär in die Europäische Union reisen. Die Daten sollen bis zu vier Jahre gespeichert und den Polizeien und Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden. Die heute abgestimmte finale Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat wird vor allem Touristen und Geschäftsleute betreffen.
Schon heute wird die Einreise aller Personen erfasst, die in den Schengen-Raum kommen. Die dort erfassten Daten werden mit dem Schengen-Informationssystem abgeglichen. Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht hält die Einführung des neuen Systems deshalb für ein sinnloses Horten von Daten. Gegenüber tagesschau.de erklärt er:
Für mich ist völlig klar: Das jetzige Ein- und Ausreise-System wird über kurz oder lang wieder vor dem EuGH landen und dann mit denselben Argumenten für rechtswidrig erklärt wie zuvor schon die Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie oder das Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada.
Laut einer rechtswissenschaftlichen Studie (PDF) im Auftrag der Grünen im Europaparlament gibt es an einigen Punkten des EES erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die Studie stützt sich auf ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und Kanada.
Überlegungen für Ausweitung auf EU-Bürger kursieren schon
Ursprünglich war das System nur für Ermittlung von Overstayern geplant, also Personen, die ihre Visa überzogen. Doch für diesen Zweck war das System offenbar zu unverhältnismäßig und teuer. Damit sich der Aufwand auch lohnt, wurde schon im Jahr 2013 der Zugriff der Polizei auf die Daten beschlossen.
Noch gilt das System, das eine Vorratsdatenspeicherung von Reisebewegungen ist, nur für Nicht-EU-Bürger. Das könnte sich aber schnell ändern, denn es kursieren schon Überlegungen, das Überwachungsinstrument auch auf Staatsangehörige der EU-Länder auszuweiten.
Die Überlegungen, das Überwachungsinstrument auch auf Staatsangehörige der EU-Länder auszuweiten sind nur konsequent, will man den Bestand in Zukunft sichern, denn die jetzige Regelung ist schlicht diskriminierend.
Die Freiheit der Anderen hört an der eigenen Grenze auf. Doch das, was man anderen zumutet, bekommt man mit gleicher Münze zurück – manchmal später, aber oft genug früher als man denkt.
und wieder muß voraussichtlich ein Gericht beschäftigt werden. Das Thema hat eine so große Dimension das einem Schwindelig wird. Wissen die überhaupt noch was sie da tun? Und wenn sie es wissen… mit welchem Recht treten sie das Recht. Ok war eher rhetorisch die Frage. Nichts desto trotz es ist ein Wahnsinn wie und wie oft es um Datensammelwut geht. Ich bewunder die Leute die sich solche Mühe machen und uns immer wieder vor Augen halten was die Vorratsdatenspeicherung bedeutet und in welchem Zusammenhang das steht. Danke!
Es soll ja noch EU-Bürger geben, die allen Widrigkeiten zum Trotz reisen müssen.
Wer möchte sich schon gerne von Automaten scannen lassen bei der Einreise in die USA, nach Russland, nach China oder bei der Einreise in die Türkei?
Wie unwürdig ist das den schon geworden.
Wie besinnungslos sind die Verantwortlichen (mal wieder) unterwegs?
Vielleicht ist das auch nur der einzige Reflex den das System kann?
Seit Jahren werden entweder Aktionen von Gerichten (leider verspätet) als illegal erklärt, oder Fachleute belegen innerhalb von Vorträgen weshalb gerade im Big-Data-Bereich viele Aktionen sinnbefreit sind.
Und, das wird uns allen komplett bei nächster Gelegenheit ganz böse vor die Füsse fallen, wetten?
Gibt’s nen Link zum Text, der beschlossen wurde?