Einem Dokument der Europäischen Kommission zufolge könnten europäische Grenzbehörden bald die Reisewege aller Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ausforschen. So steht es im Abschlussbericht der „hochrangigen Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität“.
Neben biografischen Daten soll das System die Richtung des Grenzübertrittes protokollieren. Die Reisenden würden hiervon nichts bemerken. Der neue Vorschlag ist unabhängig von dem bald eingeführten EU-Passagierdatensystem (PNR), in dem ebenfalls umfangreiche Daten zum Grenzübertritt der Reisenden verarbeitet und für fünf Jahre aufgehoben werden. Hiervon betroffen sind jedoch lediglich Fluggastdaten.
Neuer Datenspeicher oder Speicherung im SIS II?
Die neue Datensammlung zu Grenzübertritten aller Land‑, See- und Luftgrenzen könnte im Schengener Informationssystem (SIS II), der größten Datenbank europäischer Polizei- und Grenzbehörden, angesiedelt werden. Bevorzugt wird jedoch die Einrichtung eines gänzlich neuen Datenspeichers.
Hintergrund des Vorschlags ist die Ausweitung des Schengener Grenzkodex, der seit März systematische Kontrollen beim Übertritt einer Außengrenze für UnionsbürgerInnen vorschreibt. Dabei wird das Ausweisdokument nicht mehr nur auf Echtheit geprüft, sondern mit dem Schengener Informationssystem (SIS II) und zwei Interpol-Datenbanken für gestohlene beziehungsweise zur Fahndung ausgeschriebene Ausweisdokumente abgeglichen. Die neue Regelung sorgt derzeit für lange Schlangen vor den Kontrollstellen an Flughäfen der EU-Mitgliedstaaten.
Aus Datenschutz wird Datenschmutz
Zu Zwecken des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wird jede Abfrage der Dokumente protokolliert. Die „Expertengruppe“ schlägt nun vor, diese Logs um den Ort und den Zeitpunkt des Grenzübertritts zu erweitern. Auf diese Daten könnten dann Strafverfolgungsbehörden zugreifen und den Reiseweg einer Person nachvollziehen. Die Abfrage soll nicht nur zur Gefahrenabwehr erlaubt sein, sondern auch in Ermittlungen zu Terrorismus oder Formen schwerer Kriminalität.
Der Vorschlag, auch die Reisehistorie von Unionsangehörigen einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen, stammte zuerst vom französischen Innenministerium. Demzufolge sollte das derzeit neu errichtete „Ein-/ Ausreisesystem“ (EES), in dem alle Grenzübertritte von Drittstaatenangehörigen gespeichert werden, auf EU-Angehörige ausgeweitet werden. Die „Expertengruppe“ verwarf die Option jedoch, da dies dem Zweck des EES – der aufenthaltsrechtlichen Kontrolle – widerspräche.
Biometrische Superdatenbank
Eine Ausweitung der Überwachung betrifft auch jene Personen, die im SIS II zur verdeckten Kontrolle ausgeschrieben sind. Dabei wird der ausschreibenden Sicherheitsbehörde mitgeteilt, wann und wo die Person angetroffen wurde. Manche Mitgliedstaaten erlauben zudem das heimliche Durchsuchen des Gepäcks oder des Fahrzeugs. Diese heimlichen Ausschreibungen könnten nun ebenfalls in einem eigenen Datenspeicher landen, den dann auch Europol nutzen darf. Die Polizeiagentur soll jeden neuen Eintrag sofort mit eigenen Beständen abgleichen.
Zu den weiteren Vorschlägen der „Expertengruppe“ gehört die Zusammenlegung aller biometrischen Datensätze aus dem SIS II, dem Visa-Informationssystem (VIS), der Fingerabdruckdatenbank EURODAC und dem Europäischen Strafregister (ECRIS). Die technische Umsetzung hatte die Gruppe bereits im Dezember in einem Zwischenbericht erläutert.
Personenarchiv mit IP-Adressen

Die EU-Kommission plant außerdem ein EU-weites Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) für Reisende aus Drittstaaten. Es soll die bestehenden Datenbanken durch die vorzeitige Angabe geplanter Grenzübertritten ergänzen. Eine Software gleicht die Angaben mit den einschlägigen Datenbanken ab und sucht nach verdächtigen Reisemustern. Verläuft diese „Vorabkontrolle“ ohne Befund, wird die Einreise genehmigt. Das ETIAS nutzt hierfür das SIS II, EURODAC, ECRIS sowie die Interpol-Datenbanken. Das System gilt deshalb als Vorreiter der angestrebten Interoperabilität europäischer Informationssysteme.
Noch weitergehende Pläne sehen sogar ein zentral geführtes Personenarchiv vor, in der auch „Hintergrundinformationen“ zu einer Reise oder die bei der Anmeldung im ETIAS genutzte IP-Adresse gespeichert würden. Das Personenarchiv könnte der „Expertengruppe“ zufolge um andere Systeme erweitert werden. Die für den Betrieb von IT-Großsystemen zuständige Agentur eu-LISA soll etwa prüfen, inwiefern beispielsweise Daten aus dem SIS, dem VIS oder EURODAC genutzt werden könnten. Selbst die Integration von Europol-Daten sei möglich.
Migrationsdaten für polizeiliche und geheimdienstliche Zwecke
Schließlich soll auch der Zugriff von Polizeien und Geheimdiensten auf die Informationssysteme ausgeweitet werden. Ihnen soll sowohl die alphanumerische Suche als auch die Abfrage per Fingerabdruck oder Gesichtsbild ermöglicht werden. Allerdings ist der Vollzugriff derzeit rechtlich nur in engen Grenzen erlaubt. Abfragen zu vorhandenen Daten dürfen nur im „Treffer/ Kein Treffer“-Verfahren erfolgen, eine eventuelle Freigabe der gewünschten Information muss anschließend genehmigt werden.
Die Kommission soll deshalb eine neue Rechtssetzung prüfen, wonach Kriminalämter beispielsweise über eigene Accounts auf die Datenbanken zugreifen dürften. Damit würde ein weiteres Ziel der „Expertengruppe“ umgesetzt, nämlich die Nutzung von Daten des Migrationsmanagements für polizeiliche und geheimdienstliche Zwecke.
