Seit letztem Oktober soll das Bundesamt für Verfassungsschutz direkt an Asylanhörungen teilnehmen dürfen, um Geflüchtete noch besser ausforschen zu können. Wir veröffentlichten Auszüge aus einem internen Papier des Bundesinnenministeriums, das diese Pläne belegt. Der Schutz der Vertraulichkeit bei diesen Anhörungen ist wichtig, denn sie ist Grundlage dafür, ob ein Geflüchteter in Deutschland Asyl bekommt. Diese Vertraulichkeit wird durch den Verfassungsschutz erheblich verletzt.
Die Brisanz des Themas war dem Innenministerium bewusst, das daher die neue Praxis vor der Bevölkerung und der Opposition geheimhalten wollte. Auf den Informationsseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befindet sich bis heute kein Hinweis, dass Geheimdienste an Anhörungen teilnehmen könnte, die Anhörung sei nicht öffentlich. Nur ein Anwalt, ein Vertreter des UN-Flüchtlingskommissars und eventuell ein Vormund werden als zusätzliche Teilnehmer aufgeführt.
In der Regel befragen Geheimdienste Geflüchtete erst, nachdem ihr Asylverfahren beendet ist. Für eine verdeckte Befragung während eines laufenden Asylverfahrens geriet die BND-Tarnbehörde „Hauptstelle für Befragungswesen“ (HBW) in Kritik. Sie befragte bis zu ihrer Auflösung 2014 Geflüchtete und legte nicht offen, ein Ableger des deutschen Geheimdienstes zu sein. Durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage (PDF) von Abgeordneten der Bundestagsfraktion DIE LINKE wird deutlich, dass auch im Falle des Verfassungsschutzes keine rechtzeitige Information darüber erfolgt, dass ein Geheimdienst mit im Raum sitzt. Die Bundesregierung führt aus, Asylsuchende würden von der Anwesenheit des Geheimdienstes durch die reguläre Niederschrift der Anhörung informiert. Diese geht ihnen nach der Anhörung zu und beinhaltet neben den Ausführungen des Geflüchteten eine Liste der Teilnehmer sowie deren Funktion.
Geflüchtete erfahren erst nachträglich von Anwesenheit des Verfassungsschutzes
Doch das geschieht erst nach der Befragung, während des Interviews bleiben die Befragten also ahnungslos. Sollten noch weitere unbekannte Personen außer Befrager und Dolmetscher im Raum sein, muss der Befragte in der Angst leben, gerade vor einem Geheimdienst auszusagen. Selbstredend beschränkt sich die Teilnahme der Verfassungsschutz-Mitarbeiter nicht auf die bloße Anwesenheit. Laut Bundesregierung dürfen sie Fragen „für ihren Zuständigkeitsbereich“ stellen. Der Charakter einer Anhörung, die eigentlich Fluchtgründe bewerten soll, verändert sich dadurch zu einer Informationsbeschaffungsveranstaltung für die Sicherheitsbehörden.
Bei früheren Befragungen durch die HBW ergaben sich häufig sogenannte Nachfluchtgründe, denn der Kontakt mit einem ausländischen Geheimdienst kann für die Betroffenen ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren. Es käme auf die Bewertung des Einzelfalles an, argumentiert die Bundesregierung. Grundsätzlich treffe es aber zu, „dass ein Kontakt des Antragstellers mit einem deutschen Nachrichtendienst Nachfluchtgründe verursachen kann“. Wie oft der Verfassungsschutz an Asylanhörungen teilnimmt und wie er dort vorgeht, könne aus „Gründen des Staatswohles“ allerdings nicht beantwortet werden.
Sicherheitsabgleiche für fast alle Herkunftsländer
Zur Prüfung von Sicherheitsbedenken werden die Daten von Geflüchteten aus bestimmten Herkunftsländern an die Geheimdienste des Bundes sowie das BKA und das Zollkriminalamt übergeben, damit diese über etwaige Sicherheitsbedenken und Asyl-Versagungsgründe informieren können. Um welche Herkunftsländer es sich handelt, bestimmen Innenministerium und Auswärtiges Amt. Den Länderkatalog halten die Ämter unter Verschluss, um keine „Rückschlüsse zur Funktionsweise des Sicherheitsabgleiches“ zuzulassen. Die Liste liegt netzpolitik.org jedoch vor und sie zeigt: Die „Funktionsweise“ besteht darin, die Daten von Geflüchteten beinahe aller Herkunftsländer abzugleichen.

Erst einmal derjenigen aus Ländern, die visapflichtig sind. Dann Staatsbürger von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Malaysia, Moldau, Montenegro, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Außerdem alle ohne Papiere, alle mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, alle mit Reisedokumenten palästinensischer Behörden und „im Einzelfall bei Verdachtsmomenten“. Oder kurz: So ziemlich alle Länder, aus denen Menschen nach Deutschland fliehen.
Steigende Zahl von Abfragen ans Ausländerzentralregister
Die Verfassungsschutzbehörden sammeln Informationen über Asylbewerber längst nicht nur durch die Teilnahme an Anhörungen. Sowohl BND, Bundes- als auch Landesverfassungsschutzbehörden können auf das Ausländerzentralregister (AZR) zugreifen, in dem eine Vielzahl an Informationen zu den Geflüchteten gespeichert sind. Das Bundesverwaltungsamt bezeichnet es als „die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht“. Im Juni letzten Jahres wurde das AZR erweitert, es enthält unter anderem Informationen zu Beruf, Bildung, Sprachkenntnissen und Gesundheit der Geflüchteten.
Der Zugriff für die Geheimdienste funktioniert automatisiert, und die Anzahl der automatisierten Abrufe steigt. Die Landesämter für Verfassungsschutz stellten im November und Dezember 2016 insgesamt 5.863 Abfragen an das AZR. Von Januar bis April 2017 waren es bereits 16.858, das bedeutet eine Steigerung von circa 44 Prozent. Beim BND fiel der Zuwachs noch deutlicher aus, der stellte in den ersten vier Monaten durchschnittlich mehr als doppelt so viele Anfragen wie in den beiden letzten Monaten des Jahres 2016.
Neben den Geheimdiensten dürfen noch viele andere automatisiert auf die Daten des AZR zugreifen. Insgesamt 1.926 öffentliche Stellen hätten laut Bundesregierung das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, mit dabei: Jobcenter, Gesundheitsämter und Staatsanwaltschaften. All sie können auf die Daten der Geflüchteten zugreifen: Einfach, schnell und automatisiert.
