Vectoring: Telekom-Wettbewerber überlegen Verfassungsbeschwerde

Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. CC BY-SA 2.0, via flickr/QSC AG

Die Wettbewerber der Telekom Deutschland wehren sich nach wie vor mit Händen und Füßen gegen das Ansinnen des Ex-Monopolisten, den Nahbereich von Hauptverteilern (HVTs) für sich alleine in Beschlag zu nehmen. Sollte die Bundesnetzagentur dem Antrag der Telekom in der derzeitigen Form stattgeben, sei ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht denkbar, sagte heute der Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Norbert Westfal, in einer Telefonkonferenz. Ansatzpunkt wäre das Eigentumsrecht, da viele Investitionen der Wettbewerber entwertet würden, etwa die Ausstattung von HVts mit VDSL-Technologie sowie die entsprechende Anbindung der Standorte über Glasfaser. Neben einer Verfassungsbeschwerde prüfe man auch verwaltungsrechtliche Schritte, so Westfal.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein vor knapp einem Jahr gestellter Antrag der Telekom Deutschland, im Tausch gegen eine Investitionszusage von einer Milliarde Euro 5,9 Millionen Haushalte, die sich im Nahbereich von etwa 8.000 HVts befinden, exklusiv über VDSL-2-Vectoring anzubinden. Die Telekom pocht deshalb auf Exklusivität, da die Technik ein gleichberechtigtes Nebeneinander mehrerer Anbieter ausschließt und immer nur einer davon entsprechende Produkte anbieten kann. Alle anderen müssten sich in dem Fall mit einem vergleichsweise minderwertigen Vorleistungsprodukt begnügen, da der direkte Zugriff auf die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL), also die „letzte Meile“, nicht mehr möglich wäre.

Konkurrenten werden ungleich behandelt

In einem Versuch, die Brisanz eines solchen Eingriffs abzuschwächen, baute die für die Entscheidung zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) einige Klauseln in ihren Entscheidungsentwurf ein, der sich derzeit in der Konsultationsphase befindet. Nach der gestern abgelaufenen Frist für Stellungnahmen wird sich der Beirat der Regulierungsbehörde nächste Woche, am 25. Januar, erneut mit dem Thema befassen. Die Wettbewerber der Telekom laufen jedoch Sturm gegen den Entwurf und befürchten eine „Re-Monopolisierung des Netzes“, während die Monopolkommission vor einem „Technologiemonopol der Telekom“ warnte.

So stieß sich Westfal etwa am „unverbindlichen Charakter“ der Investitionszusage, die viele Wenn- und Aber-Klauseln enthalte und „der Telekom viele Rücktrittsmöglichkeiten“ einräume. „Auf dieser Basis eine Regulierungsentscheidung pro Telekom zu treffen, wäre nicht zulässig,“ kritisierte Westfal. Zudem würde die BNetzA vorliegende Investitionszusagen der Konkurrenten nachteilig behandeln, indem sie beispielsweise rein auf Glasfaser basierende FTTB/FTTH-Projekte nicht berücksichtige. „Zukunftsträchtiger Glasfaserausbau wäre nicht mehr möglich,“ so Westfal, schon allein deshalb, weil sich das Investitionsumfeld für FTTB/FTTH-Projekte insgesamt massiv nachteilig verändern würde. Auf Mischkalkulationen basierende Glasfaser-Ausbauvorhaben hätten durch die Freigabe der zwar billigeren, aber wenig zukunftsfesten Vectoring-Technik, die auf veralteten Kupferkabeln aufsetzt, kaum noch eine Chance.

„Die Regelung wird Wettbewerber verdrängen“

Nachhaltige Konsequenzen für den gesamten Telekommunikationsmarkt befürchtete auch der stellvertretende Breko-Beiratsvorsitzender Karl-Heinz Neumann: „Die Regelung wird Wettbewerber verdrängen, nicht nur aus den Nahbereichen. Das betrifft auch Anbieter von FTTH/B-Anschlüssen.“ Die BNetzA habe es verabsäumt, eine gesamtwirtschaftliche Kosten-/Nutzen-Rechnung aufzustellen, die trotz (oder gerade wegen) der Investitionszusage der Telekom negativ ausfalle. „Die derzeitig geplante Regelung hält dem nicht stand.“

Zusätzlich pikant sind die Ende Dezember überraschend verschärften Auflagen für Mitbewerber einzuschätzen, die sich ebenfalls um ein exklusives Ausbaurecht im HVt-Nahbereich bewerben können. Bei der Vorstellung des Regulierungsentwurfs hieß es noch, dass Konkurrenten im jeweiligen Ausbaugebiet relativ mehr Kabelverzweiger (KVz) erschlossen gehabt haben müssen als die Telekom. Nun soll eine „qualifizierte Mehrheit“ erschlossener KVz als Grundlage für den Zuschlag gelten – Breko vermutet, dass damit eine absolute Mehrheit, also 51 %, der KVz im Ausbaugebiet gemeint ist. „Es werden Wettbewerber diskriminiert und das Netz re-monopolisiert,“ meinte dazu Breko-Geschäftsführer Stephan Albers, der sich allerdings nur wenige Hoffnungen macht: „Man hört aus politischen Kreisen, dass der Antrag wohl nicht zur Gänze abgelehnt werden wird.“

4 Ergänzungen

  1. Dank Telekom mit Volldampf in den Kabel Rückschritt! Kupfer statt Glasfaser – da sind manche „3. Welt Länder“ schon viel weiter als wir….

    1. Nicht 3. Welt, aber mehr als nur ein Bißchen weiter: Privathaushalt: Glasfaser 1000/200 Mbit (Ja! Gigabit-Internet!) Leitung fürn 10er in Rumänien (Lohnniveau etwa 20-40% von dem hier). Geschäftsleitung Glasfaser 90/90 Mbit garantiert, mit 8 IPv4, optional IPv6, 35 Euro.

      Deutschland ist das reinste Mittelalter.

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