In der Auseinandersetzung rund um die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat sich die Regulierungsbehörde entschlossen, den überarbeiteten Regulierungsentwurf nun doch zur Konsultation vorzulegen. Den ursprünglichen Entwurf musste die BNetzA nach starkem Widerstand seitens der EU-Kommission zurückziehen und stellte Ende Juni eine neue Fassung vor. Begründet haben die Regulierer den Meinungswechsel nicht, angesichts der möglich Auswirkungen auf den Wettbewerb erscheint eine Konsultation jedoch unumgänglich. Aus der Aussendung der BNetzA:
Einer erneuten Konsultation des geänderten Entwurfes bedurfte es aus den in diesem Entwurf unter II.A.1 ausgeführten Gründen nicht. Gleichwohl erhalten alle interessierten Parteien hiermit Gelegenheit, zu den materiell geänderten Regelungen bis zum 15.07.2016 schriftlich Stellung zu nehmen.
Die in den Verbänden BREKO, BUGLAS und VATM zusammengeschlossenen Wettbewerber kündigten an, der BNetzA ihre Kritikpunkte sowie konkrete Verbesserungsvorschläge noch einmal ausführlich zu übermitteln und pochten darauf, dass die Konsultation ergebnisoffen geführt werden soll. Zudem möge das derzeit laufende Verfahren bei der EU-Kommission ausgesetzt werden, damit etwaige Änderungen am aktuellen Regulierungsentwurf berücksichtigt werden können.
BREKO, BUGLAS und VATM begrüßen das Vorgehen der Bundesnetzagentur – auch wenn sich diese offensichtlich vor allem aufgrund des erheblichen öffentlichen Drucks sowie rechtlicher Bedenken zu diesem Vorgehen entschlossen hat. Gleichwohl gehen die drei Verbände davon aus, dass nicht zuletzt auch deren sachlich vorgetragene Kritik an dem neuen Beschlussentwurf, der in seiner jetzigen Fassung die Schieflage zwischen einem Quasi-Monopol zugunsten der Deutschen Telekom und den Ausbaumöglichkeiten der Wettbewerber sogar noch verschärft hätte, zu einem Überdenken des Vorgangs bei der Regulierungsbehörde geführt hat.
Update: BEREC-Stellungnahme zum zurückgezogenen Entwurf aufgetaucht
Unterdessen wurde EurActiv eine bislang unveröffentlichte Stellungnahme (PDF) des Dachverbandes der europäischen Telekom-Regulierungsbehörden (BEREC) zum ersten Vectoring-Entscheidungsentwurf der BNetzA zugespielt. Erwartungsgemäß schlossen sich die Regulierer den Kritikpunkten der EU-Kommission an und betonten, dass die von der „Kommission geäußerten schweren Bedenken weitgehend gerechtfertigt“ seien:
Darin sorgen sich die Aufsichtsbehörden, die deutschen Breitbandvorschriften könnten womöglich dem EU-Recht widersprechen. „[Wir] unterstützen die Kommission in ihrer Ansicht, dass es dem Entwurf an adäquaten Abhilfemaßnahmen mangelt, die einer Verzerrung oder Einschränkung des Wettbewerbs sicher entgegenwirken könnten.“
Update 2, 12. Juli 2016: Telekom-Wettbewerber unglücklich mit neuem Entwurf
Die deutschen Breitbandverbände BREKO, BUGLAS und VATM sehen keinen Anlass, den überarbeiteten Regulierungsentwurf positiv zu bewerten und fordern ein eingehendes Prüfverfahren durch die EU-Kommission. Der neue Entwurf bedeute keine Verbesserung, sondern „dürfte in vielen Fällen sogar zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung der Situation führen“, schreiben die Interessenvertreter in einer gemeinsamen Stellungnahme. Davon seien auch die Vorleistungsprodukte betroffen, die dringend marktgerecht ausgestaltet werden müssten, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten:
„So sind die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Bedenken des europäischen Regulierergremiums BEREC definitiv in keiner Weise ausgeräumt worden. Ebenso blieben die im laufenden Verfahren geäußerten deutlichen Kritikpunkte von Bundeskartellamt und Monopolkommission nahezu unberücksichtigt. Im Gegenteil: Es kann aufgrund der neuen Regelungen sogar zu einer weiteren Reduzierung der Ausbaumöglichkeiten für die Wettbewerber kommen“, erläutern Dr. Albers, Grützner und Heer. Diesbezügliche Anfragen aus dem Kreis des BNetzA-Beirats an die Bundesnetzagentur laufen derzeit. Zudem wurden die Marktteilnehmer erst nach der Notifizierung von der BNetzA zur Stellungnahme aufgefordert. Die Einbeziehung der Stellungnahmen und der Bewertung durch die Bundesnetzagentur sollten in jedem Falle von der EU-Kommission geprüft und berücksichtigt werden können.
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