Stille SMS werden verschickt, um Verbindungsdaten beim Empfänger zu generieren. Damit lässt sich eine Person orten oder es können – wenn die Stillen SMS regelmäßig verschickt werden – Bewegungsprofile erzeugt werden. Der Betroffene merkt davon nichts, denn die SMS wird nicht auf dem Display angezeigt.
71.555 Mal wurden im ersten Halbjahr 2016 vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Stille SMS verschickt, 46.679 Mal vom Bundeskriminalamt (BKA) und 92.027 Mal von der Bundespolizei (BPOL). Damit hat sich die Nutzung durch die BPOL mehr als verdoppelt, beim BfV liegt der Zuwachs bei über 60 Prozent. Lediglich beim BKA war die Zahl rückläufig, was primär der eklatant hohen Zahl im letzten Halbjahr zu verdanken ist. Diese Zahlen gehen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Andrej Hunko und Jan Korte von der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Hunko, der diese Zahlen halbjährlich von der Bundesregierung abfragt, versucht, die Angaben aus der Antwort auf seine Kleine Anfrage zu erklären:
Der Versand sogenannter ‚Stiller SMS’ zur Ortung von Mobiltelefonen bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. In den letzten sechs Monaten des Jahres 2015 verschickten die Behörden des Bundesinnenministeriums demnach 210.261 solcher heimlichen Kurznachrichten. Auf Seiten des Verfassungsschutzes dürfte die Zunahme auf die heimliche Verfolgung sogenannter ausländischer Kämpfer sowie ihrer Angehörigen und Kontaktpersonen zurückgehen.
Unerklärlich ist jedoch die großzügige Verdoppelung bei der Bundespolizei. Ich vermute, dass nach der jüngsten Änderung des „Anti-Terror-Gesetzes“ vor allem Fluchthelfer betroffen sein werden. Die „Stille SMS“ ermöglicht digitale verdeckte Ermittlungen gegen Unterstützer von Migranten mithilfe ihrer Smartphones.
Eigentlich sollte die Bundesregierung, hier das Bundesinnenministerium, den Anstieg der Zahlen erklären. Das tut es nicht. Ebenso wie es sich weigert, die entsprechenden Zahlen für den Zoll und den BND zu veröffentlichen. Hunko hat dafür kein Verständnis:
Das Bundesinnenministerium macht keine Angaben über die Gründe des Anstiegs. Betroffene können nicht klagen, da sie von der elektronischen Spitzelei nichts erfahren. Als erster Schritt muss deshalb sofort eine Benachrichtigungspflicht der Ausgeforschten eingeführt werden. Das Bundesinnenministerium muss auch die Zahlen des Zolls und des Bundesnachrichtendienstes öffentlich benennen.
Schließlich fordern wir eine unabhängige Überprüfung der intransparenten Rechtslücke: Die heimlichen Textnachrichten sind rechtswidrig, denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv abhören. Die ‚Stille SMS’ ist aber ein aktiver Vorgang. Handys sind zum Telefonieren da, nicht um deren Besitzer heimlich zu verfolgen.
Trotz der rechtlichen Bedenklichkeit sind Stille SMS bei den Ermittlern beliebt, nicht nur auf Bundesebene. Die Polizei Berlin verschickte im Jahr 2015 gleich 137.905 davon, in anderen Bundesländern sieht die Situation nicht anders aus. Bayerische Behörden verschickten 2013 654.386 „Ortungsimpulse“, wie die Stillen SMS von der Landesregierung genannt werden.
IMSI-Catcher und Funkzellenabfrage
In der Anfrage Hunkos wurden noch weitere Themen behandelt, etwa der Einsatz von IMSI-Catchern. Sie spielen einem Mobiltelefon vor, ein normaler Funkmast zu sein und ermöglichen so das Orten des Geräts sowie das Abhören von Gesprächen. Bei ihnen blieben die Einsatzzahlen ähnlich wie im letzten Halbjahr. Das BKA griff 23 Mal auf die IMSI-Catcher zurück, die Bundespolizei 36 Mal.
Funkzellenabfragen wurden durch das BKA einmal, durch die Bundespolizei 38 Mal und durch „die Behörden des Zollfahnungsdienstes“ 101 Mal durchgeführt. Beim Zoll kam es so zu einem Zuwachs von fast 300 Prozent. Wesentlich öfter als Bundesbehörden nutzen die Landesbehörden dieses Mittel, bei dem die Verbindungsdaten in einer Funkzelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgefragt werden. Eigentlich der Verfolgung von schweren Straftaten vorbehalten, ist die Funkzellenabfrage zum Standardermittlungswerkzeug geworden. Schleswig-Holsteinische Behörden nutzten sie 2015 825 Mal, dabei gerieten schätzungsweise zwölf Millionen Mobilfunknutzer ins Raster. In Mecklenburg-Vorpommern beliefen sich die Zahlen 2015 auf 568 Abfragen.
Bild-Identifizierungssoftware beim BKA
Eine weitere vom BKA genutzte Technik ist ein Softwareprogramm „zum Abgleich kinder/-jugendpornografischer Darstellungen“. Die Software sei bereits seit Jahren genutzt und man habe nun Softwareupdates und neue Mehrfachlizenzen für insgesamt 26.656 Euro besorgt. Auch wenn der Name der Software nicht genannt wird, liegt es nahe, dass es sich um Microsofts PhotoDNA handelt. Schon 2012 besorgte sich das BKA das Bild-Identifikationsprogramm zu Testzwecken.
Es ermöglicht, durch Hashing Dateien in wiederzuerkennen, auch wenn sie verändert wurden. Damit lässt sich ein Datenbank-Abgleich durchführen und feststellen, ob die Videos oder Fotos als kinderpornographisch bekanntem Material entsprechen. Auch Facebook und Twitter nutzen PhotoDNA, eine Erweiterung auf sogenannte terroristische Inhalte wird derzeit diskutiert.
Um acht Prozent zurückgegangen sind laut Innenministerium „Recherchen unter Einsatz der Gesichtserkennungssoftware“, 2015 belief sich die Zahl auf 16.773 Recherchen. Dabei wird nicht beantwortet, in welcher Behörde diese stattgefunden haben. Im BKA seien damit aber 82 Personen identifiziert worden.
Staatstrojanereinsatz bleibt geheim
Keine Angaben gab die Regierung zum Einsatz von Staatstrojanern, zumindest nicht in öffentlicher Form. Als geheime Verschlusssache sind die Informationen zur Häufigkeit des Staatstrojanereinsatzes beim BND eingestuft. Welche Programme dafür eingesetzt werden, wie viele Personen betroffen sind und welche Erkenntnisse sich daraus ergaben – das ist angeblich so geheim, dass nicht einmal die Parlamentarier es wissen sollen. Ob zu anderen Bundesbehörden im geheimen Antwortteil Auskunft gegeben wird, bleibt unklar.
Auch in anderen Teilen schweigt man sich der Öffentlichkeit gegenüber aus. Neben der Verweigerung von Angaben über Stille SMS bei Zoll und BND bleiben auch die Praktiken beim Militärischen Abschirmdienst vertrauliche Verschlusssache.
Ebenso wenig erfahren wir, welche Behörden außer BKA und Bundespolizei IMSI-Catcher einsetzen und welche mittels Mikrofonen in Mobiltelefonen Abhörmaßnahmen durchführen können.
