Schaar, der heute Vorsitzender der Europäischen Akademie für die Informationsfreiheit und den Datenschutz ist, kritisierte, dass die Auskunftsrechte von Betroffenen eingeschränkt werden sollen. Zudem bemängelte er, dass die Datenschutzaufsicht von Seiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit massiv eingeschränkt werden soll. Diese dürfte sich nach dem Willen des Innenministeriums nicht mehr eigenständig an das Parlament wenden.
Auch, dass die Höhe möglicher Bußgelder bei Datenschutzverstößen entgegen einer explizit anders lautenden Regelung in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) nicht angehoben werden soll, bemängelte Schaar. Dies sei „europarechtswidrig, handwerklich schlecht gemacht und datenschutzfreundlich ist es auch nicht“.
Das „Allgemeine Bundesdatenschutzgesetz“ (ABDSG) ist Teil eines geplanten Gesetzespakets, mit dem das deutsche Recht an die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll. Anfang September war der Referentenentwurf des Innenministeriums öffentlich geworden – inklusive kritischer Stellungnahmen des Justizministeriums und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Sorge vor der Symbolwirkung eines datenschutzfeindlichen Datenschutzgesetzes
Insgesamt sei von dem viel zitierten hohen deutschen Datenschutzstandards in dem Entwurf nichts zu spüren. In der aktuellen Form würde das Gesetz den Datenschutz schwächen, wo es nur gehe, so Schaar. Die Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung würden genutzt, um die Befugnisse von datenverarbeitenden Stellen auszuweiten und die Rechte von Betroffenen einzuschränken. „Mit der Verpflichtung zu einem möglichst hohen Datenschutzniveau hat das nichts zu tun.“ Seine Befürchtung: Wenn gerade Deutschland, dessen datenschutzrechtliches Niveau bislang als vergleichsweise hoch galt, jetzt ein solches Gesetz beschließt, das nicht nur unter das Schutzniveau der DSGVO sondern auch unter das bisherige deutsche Niveau falle, wird dies Signalwirkungen für andere Länder haben. Schaar:
Soll das bessere europäische Datenschutzniveau, das so schwer errungen wurde, nun bleiben oder wird es durch nationale Ausnahmen kaputt gemacht? Wenn Deutschland so ein Gesetz bekommt, wird das auch in den anderen europäischen Ländern kommen.
Der Datenschützer beendete seinen Vortrag mit der Hoffnung, das Bundesjustizministerium möge schlimmeres verhindern – und mit einem Appell an die Zivilgesellschaft, sich zur Not gegen das ABDSG zur Wehr zu setzen.
